Bis auf einige Ausnahmen sollen alle Ehepartner, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, einen Mindestbeitrag zur Krankenkasse von 225 Euro bezahlen. So denkt sich das die Bundesregierung. Damit könnte sie sich verrechnet haben.
Um das Defizit der Krankenkassen zu kappen, soll die Bundesregierung nach Angaben des Handelsblatts jetzt planen, die Mitversicherung in der Krankenkasse für Ehepartner auf Versicherte mit Kindern unter sechs Jahren oder mit pflegebedürftigen Angehörigen zu beschränken. Alle übrigen sollen einen Mindestbeitrag von 225 Euro monatlich entrichten müssen.
„Die Reform soll das Milliardendefizit der Krankenkassen verringern und zugleich den Anreiz erhöhen, einen Job anzunehmen“, so das Handelsblatt. Das könne „die Kranken- und Pflegekassen um einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag im Jahr entlasten“.
Von den insgesamt 16 Millionen Mitversicherten in Deutschland sind die meisten Kinder; etwa drei Millionen sind Erwachsene. Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist hoch in Deutschland; mit 77 Prozent liegt sie nicht ganz so hoch wie in Schweden mit 81 Prozent, aber deutlich über dem EU-Durchschnitt von 70,8 Prozent. Bei Teilzeitarbeit, deren Anteil bei den Frauen mit Kindern hoch ist, wird ohnehin ein regulärer Krankenkassenbeitrag gezahlt. Betroffen sind von der Beitragspflicht, die überlegt wird, also nur Frauen, die nicht arbeiten oder einen Minijob verrichten.

Allerdings entrichten beim Minijob jetzt schon die Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, der beim Maximum des Minijobs (603 Euro) 78,39 Euro beträgt. Müssten für den Minijob ganz normale Krankenkassenbeiträge entrichtet werden, betrüge der Arbeitnehmeranteil 52,76 Euro.
Der erwähnte Mindestbeitrag von 225 Euro liegt also deutlich über dem Betrag, der für Minijober bei den regulären Beitragssätzen der Krankenkassen fällig wäre. Tatsächlich sind 225 Euro monatlich mehr als ein Drittel des in einem Minijob überhaupt möglichen Monatseinkommens.
Das Handelsblatt führt noch mehrere Experten an, die diese Idee begrüßen, auch weil das zur Arbeitsaufnahme motivieren soll. Einzig Sozialverbände warnen: „Ein pauschaler Beitrag belaste vor allem Haushalte mit geringem Einkommen.“ Das soll selbst nach den Berechnungen der Koalition die Hälfte der betroffenen Haushalte sein.
Tatsächlich hätte die Einführung eines derartigen Mindestbeitrags zur Folge, dass diesen Haushalten 225 Euro monatlich fehlen. Das dürfte in vielen Fällen ganz andere Probleme auslösen. Einer der vom Handelsblatt befragten Experten meinte, dieser Mindestbeitrag könne bei Familien mit höheren Einkommen dazu führen, dass sie in die privaten Versicherungen wechseln. Bei Familien mit niedrigem Einkommen dürfte ein ganz anderes Problem auftauchen: Beitragsrückstände, die dann dazu führen, dass die Krankenkassen zwar weiter Geld fordern, aber ihre Leistungen auf die Notfallversorgung heruntergestuft werden.
Die Zahlen der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die keinen vollen Leistungsanspruch haben, weil sie mehr als zwei Monate mit den Beiträgen im Verzug sind, werden nicht regelmäßig veröffentlicht. Schätzungen gehen aber von mindestens 700.000 Personen aus. Die meisten davon hatten Probleme, das Geld aufzubringen. Wenn man die Einkommensentwicklungen im unteren Bereich betrachtet, dürfte eine Regelung wie die jetzt angedachte dazu führen, dass diese Zahl weiter steigt. Und es handelt sich bei den Betroffenen vor allem um Frauen.
Ob es überhaupt rechtlich haltbar ist, beispielsweise von Minijobbern einen Beitrag zu fordern, der den regulären Krankenkassenbeitrag deutlich übersteigt, dürften im Falle einer Einführung die Gerichte klären. Von den 15 Milliarden Defizit der Krankenkassen würde auf diese Weise ohnehin nur ein Bruchteil durch neue Einnahmen gedeckt. Was die Bundesregierung nicht vorsieht, ist, die größte Ursache für dieses Defizit zu beseitigen – die zu niedrigen Beiträge für die Bezieher von Grundsicherung. Dieses Defizit beträgt nach Schätzungen der Krankenkassen pro Jahr zwölf Milliarden Euro. Die Kassen versuchen derzeit, diese Differenz einzuklagen. Die Bundesregierung jedoch könnte sie mit einem Federstrich zum Verschwinden bringen. Stattdessen soll bei den Familien gespart werden.
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