Kärnten ist Grenzland, Transitkorridor und Tourismusregion. Kärntens Betriebe sind vorwiegend kleine, mittelständische Unternehmungen (KMU). Brüsseler Regulierungsvorgaben, die angeblich der Standardisierung des EU-Binnenmarktes dienen sollen, bewirken in diesen Betrieben vor allem zwei Dinge: Bürokratisierung und steigende Kosten.

Kleine Betriebe unter Druck

Das liegt unter anderem daran, dass sich viele Unternehmen aufgrund der Betriebsgröße keine eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung leisten können. Deswegen wird jede neue Detailpflicht zu einer echten, neuen Kostenstelle. Fixkosten steigen, Angebote müssen mühsamer, aufwendiger erstellt werden. Platzt dabei ein Auftrag, bleibt der Betrieb auf den Kosten sitzen.

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Nachhaltigkeitspflichten werden durchgereicht

Eigentlich – so die verkündete Absicht – wollte man mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem EU-Lieferkettengesetz (EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) größere bis große Unternehmen dazu veranlassen, nachhaltige Sorgfaltspflichten entlang ihrer Aktivitätskette einzuhalten. In der Realität reichen Konzerne ihre Pflichten allerdings gnadenlos weiter: Zulieferer sollen Emissionsdaten liefern, Fragebögen beantworten, Audits ermöglichen, neue Klauseln unterschreiben.

Unternehmen in Lieferkette leiden

2025 kam es zwar zu einer Einschränkung der CSRD-Pflichten und einer vollmundig von der schwarzen WKÖ verkündeten „Entlastung für tausende KMU“, doch die CSDDD Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette blieben bestehen. Denn eins ist bei dem Spiel klar: Wenn die CSDDD auch vordergründig nur für Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro gelten soll, so wollen und müssen genau diese Unternehmen ihre umfassenden Berichtspflichten an die kleineren, ihnen verbunden Unternehmen abwälzen – denn die gehören ja schließlich auch zur Liefer- beziehungsweise Aktivitätenkette.

Verteuerung und höheres Strafrisiko für Transportbetriebe

Der Güterverkehr durch die Tauern und die Karawanken ist für Kärnten wichtig. Doch genau der Warentransit wird durch den EU-Mobilitätspaket „komplexer“ – so der euphemistische Ausdruck. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte in einem Urteil vom Oktober 2024 das Verbot, die regelmäßige oder Ausgleichswochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, sowie die Pflicht der Fuhrunternehmer, Rückkehrmöglichkeiten zum Wohnsitz oder zur Betriebsstätte organisatorisch sicherzustellen. Ergebnis: Zusatzkosten für Nächtigung und Parken, mehr Leerkilometer, höheres Straf- und Dokumentationsrisiko – bei ohnehin engen Margen. Wichtig ist dem EuGH, dass „diese Verpflichtung nicht zwingend negative Folgen für die Umwelt hat.“

Energie & Wasser: Berichte und Monitoring

Wasserkraft ist in Kärnten wie die Luft zum Atmen und ein enormer Standortfaktor. 540 Wasserkraftanlagen, viele davon im Möll- und Drautal, decken etwa 90 Prozent des

Gesamtstrombedarfs – so Kleinwasserkraft Österreich. Demgegenüber setzt die EU-Wasserrahmenrichtlinie hohe Ziele. Verlangt wird ein „guter Zustand“ der Gewässer, der wiederum über Monitorings und Überwachungsprogramme hergeleitet aus der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung berichtspflichtig ist. Das verlängert Ausbauverfahren und erhöht die Gutachtenlast. Im Mölltal steht das geplante Schwallausgleichskraftwerk der KELAG vor der Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) und ist heftig umstritten. Für Energieversorger bedeutet das: unsichere Zeitpläne und teurere Finanzierung.

Landwirtschaft am Bürokratielimit

Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) verursacht – trotz unbestreitbarer ökologischer Fortschritte – ein Mehr an Dokumentation und ein Weniger an Spielraum für den landwirtschaftlichen Betriebsführer. Die Vorschriften zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) haben sich im EU-Sammelantrag 2026 geändert. Wer Förderungen haben will, muss elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und zehn Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen einhalten.

Subsidiarität statt EU-Zentralismus

Schlussendlich: Der Binnenmarkt steckt grundsätzlich voller Chancen. Das rigorose Regulieren durch die EU-Kommission unter dem Banner der Standardisierung macht diese Chancen jedoch weitgehend wirkungslos. Regulierungen, die die Kärntner Realitäten aushebeln, wirken dabei fast schon wie eine versteckte Standortsteuer. Der Zentralisierungsirrsinn der EU-Kommission, die damit letztlich einen europäischen Bundes-Pseudostaat errichten will, muss dringend dem Subsidiaritätsprinzip weichen. Gerade in der Alpe-Adria-Region sind viele wirtschaftlich erfolgreiche Kooperationen und Projekte angeschoben worden, ohne dass irgendwer aus Brüssel dabei seine Finger im Spiel hatte.

Zur Autorin: Elisabeth Dieringer ist freiheitliche Abgeordnete des Europäischen Parlaments und unter anderem Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien und stellvertretendes Mitglied der Delegation in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich.



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