Von Kai Rebmann

Der Fall von Dr. Bianca Witzschel schlug zu Beginn dieses Jahres einmal mehr hohe Wellen. Die Allgemeinmedizinerin aus Sachsen musste erneut ins Gefängnis, um den Rest einer knapp dreijährigen Freiheitsstrafe (2 Jahre und 8 Monate) zu verbüßen. Bereits zuvor hatte Witzschel insgesamt 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht – weil sie in 1.003 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse, sprich Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt haben soll. Die Medizinerin hatte sich vor dem Landgericht Dresden unter anderem auf die eigentlich verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit berufen – letztendlich vergebens!

Die Bilder von der wie eine Schwerverbrecherin in Handschellen – und zusätzlich an eine Justizvollzugsbeamtin gekettet – in den Gerichtssaal geführten Ärztin gingen wortwörtlich um die ganze Welt und erreichten auch das Weiße Haus in den USA. Nicht zuletzt Schicksale wie jenes von Dr. Bianca Witzschel dürften US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. im Februar dazu bewogen haben, eine Meldestelle als eine Art Zufluchtsort für deutsche Ärzte einzurichten. Die Reaktion aus Berlin folgte prompt, von einer Verfolgung der deutschen Ärzteschaft könne keine Rede sein, ließ das Gesundheitsministerium unter Verantwortung seiner Dienstherrin Nina Warken (CDU) umgehend verlauten. Der Fall aus Sachsen spricht jedoch eine andere Sprache.

Zur Erinnerung: Nicht weniger als fünf (!) Durchsuchungen ihrer Praxisräume, eine über einjährige Untersuchungshaft, die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 47.000 Euro sowie letztlich der Verlust der ärztlichen Approbation – das ist nur ein Auszug dessen, was Dr. Witzschel im Laufe des Verfahrens bzw. der sich daraus ergebenden Folgen über sich hat ergehen lassen müssen.

Doch es kommt noch dicker: Am Dienstag dieser Woche lehnte das Landgericht Chemnitz auch eine vorzeitige Haftentlassung von Dr. Bianca Witzschel nach Verbüßung der Hälfte der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe ab. Was oft eine Formsache ist, bleibt der Nicht-Impfärztin aus Sachsen verwehrt, die damit bis mindestens Juli 2026 hinter Gittern bleibt. Erst dann, nach Verbüßung der Zweidrittel-Haftzeit, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Der Rechtsstaat schlug und schlägt also mit dem gesamten verfügbaren Arsenal seines Instrumentenkastens zu und zerstört damit das Lebenswerk einer zuvor über 40 Jahre lang tadellos praktizierenden Ärztin.