Nicht nur in Kanada, sondern auch in den Niederlanden ist man stolz auf seine sogenannte Sterbehilfe. Doch in den Niederlanden ist man bereits ein Stück weiter: Euthanasie wegen mentaler Leiden ist hier problemlos möglich – und selbst Minderjährige können sich wegen psychischer Probleme töten lassen. In den vergangenen Jahren zeigte sich ein sprunghafter Anstieg solcher Todesfälle.

In Kanada steht die vollständige Legalisierung von Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen noch aus. Doch schon jetzt gibt es beunruhigende Grenzfälle und die Euthanasie ist zu einer der häufigsten Todesursachen im Land geworden.

In den Niederlanden ist die sogenannte Sterbehilfe seit 2002 legalisiert. Sie ist auch bei psychischen Erkrankungen möglich – und schon ab zwölf Jahren kann mit Zustimmung der Eltern eine Euthanasie durchgeführt werden. Mit 16 und 17 Jahren können Jugendliche selbst entscheiden, die Eltern müssen jedoch noch einbezogen werden.

Ärzte müssen laut Gesetz lediglich die folgenden Sorgfaltspflichten erfüllen, um bei der Tötung von Patienten straffrei zu bleiben:

Die Sorgfaltspflichten gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Strafgesetzbuches bedeuten, dass der Arzt:
a. zu der Überzeugung gelangt ist, dass es sich um einen freiwilligen und wohlüberlegten Wunsch des Patienten handelte,
b. zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Patient unter aussichtslosem und unerträglichem Leiden litt,
c. den Patienten über seine Situation und seine Aussichten aufgeklärt hat,
d. gemeinsam mit dem Patienten zu der Überzeugung gelangt ist, dass es für die Situation, in der sich dieser befand, keine vernünftige andere Lösung gab,
e. mindestens einen weiteren, unabhängigen Arzt konsultiert hat, der den Patienten untersucht und schriftlich seine Beurteilung zu den Sorgfaltspflichten gemäß den Punkten a bis d abgegeben hat, und
f. die Lebensbeendigung oder die Beihilfe zum Suizid medizinisch sorgfältig durchgeführt hat.

Die überwiegende Mehrheit der ärztlich assistierten Todesfälle in dem 18-Millionen-Einwohner-Land steht zwar nach wie vor im Zusammenhang mit unheilbaren körperlichen Erkrankungen: Etwa 86 Prozent der 9.958 Tötungen im Jahr 2024 wurden so begründet. Doch die Zahl jener Menschen, denen allein aufgrund psychischer Leiden sogenannte Sterbehilfe gewährt wurde, stieg sprunghaft von 88 im Jahr 2020 auf 219 im Jahr 2024 an. In diesem Fünfjahreszeitraum beendeten Ärzte 675 Leben aus psychiatrischen Gründen, mehr als in den vorangegangenen 18 Jahren zusammen.

Bedenklich ist dabei vor allem die Zahl junger Menschen, die aufgrund psychischer Probleme um die Tötung bitten. Allein im Jahr 2024 wurden in den Niederlanden 30 Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren aufgrund psychischer Erkrankungen euthanasiert (25 davon Frauen). Dies entspricht 3,1 Prozent aller Todesfälle in dieser Altersgruppe.

Die Zunahme psychischer Krankheiten unter jungen Menschen seit den Corona-Jahren ist hinlänglich bekannt. Und der Todeswunsch selbst ist Teil vieler psychischer Erkrankungen: Werden sie erfolgreich behandelt, überwinden die Patienten auch die Suizidalität. Es drängt sich die Frage auf: Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene wurden durch Lockdowns und Isolation in tiefe Depression getrieben – und dann unter politischer Billigung getötet? Wie vielen wurde so die Chance auf ein zufriedenes Leben genommen, weil man sie lieber tötete, statt ihnen eine echte Chance zu geben?

2023: Erste Euthanasie einer Minderjährigen wegen psychischer Probleme

Dr. Menno Oosterhoff war der Mediziner, der zwischen 2023 und 2024 die ersten Minderjährigen weltweit gesetzeskonform wegen psychischer Probleme euthanasierte. Sie waren 16 und 17 Jahre alt. Um ihn dreht sich ein aktueller Artikel des Atlantic.

Der Fall der 17-jährigen Milou Verhoof sorgte dabei landesweit für besondere Aufmerksamkeit: Ihrer Geschichte wurde sogar eine Doku gewidmet. Das Mädchen wurde erstmals mit 11 Jahren psychisch auffällig, als ihr Bruder beinahe an einer schweren Krankheit starb. Mit 13 wurde sie vergewaltigt und litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen und selbstverletzendem Verhalten. Sie wurde eingewiesen – und in der Einrichtung wohl von einem Mitpatienten erneut missbraucht. Nach mehreren Suizidversuchen forderte sie Euthanasie, doch die Ärzte lehnten ab. Ende 2022 kontaktierte ihre Familie dann Dr. Oosterhoff, der sie schließlich tötete. Von den Eltern und Euthanasiebefürwortern wurde er dafür gefeiert.

Weniger positiv reagierte eine Gruppe von Psychiatern, die anprangerte, Oosterhoff habe Milou ausgenutzt. Aufhänger war ein Video eines Gesprächs von Oosterhoff mit dem Mädchen, das der Mediziner nach ihrem Tod veröffentlicht hatte. Darin sagt Milou, sie hätte sich ein anderes Leben gewünscht, aber das sei ihr nicht vergönnt gewesen. Auf die Nachfrage von Oosterhoff, was sie jenen sagen würde, die mit ihrem jungen Alter argumentieren, sagte sie, es ginge nicht um das Alter, sondern um das Leiden: Sie hätte alles versucht, um es besser zu machen. Oosterhoff bestätigte sie darin. Doch wurde wirklich alles getan, um Milou zu helfen?

Das Kontrollsystem hinter der Euthanasie in den Niederlanden ist schwach. Man verlässt sich weitgehend auf die Einschätzung der verantwortlichen Ärzte. Die zuständige Kontrollkommission befand, dass Mediziner im Zeitraum von 2002 bis 2024 in nur 144 von 110.591 Sterbehilfefällen nicht alle „Sorgfaltskriterien“ erfüllt hätten, darunter 14 der 1.123 Fälle von psychiatrischer Sterbehilfe. Von diesen Fällen brachte die Staatsanwaltschaft nur einen vor Gericht.

Arzt selbst sieht die Parallelen zu Nazi-Programm

Oosterhoff gab dem Atlantic gegenüber jedenfalls an, nichts zu bereuen. Er leidet selbst unter einer Zwangsstörung und nimmt daher Medikamente. Inzwischen praktiziert er nicht mehr; er ließ seine Lizenz 2025 auslaufen. Der Atlantic fragte den Arzt nach gesellschaftlichen Konsequenzen, wenn man psychische Probleme als ebenso hoffnungslos darstellt wie Krebs im Endstadium. Oosterhoff redete sich darauf hinaus, nur den individuellen Patienten zu betrachten.

Interessanterweise sprach er dann von sich aus das Nazi-Programm Aktion T4 an, im Rahmen dessen deutsche Psychiater massenweise Kinder und Erwachsene mit psychischen Leiden und Behinderungen euthanasierten. Der Atlantic-Journalist Charles Lane wunderte sich darüber laut eigener Aussage zunächst, sei doch die Euthanasie in den Niederlanden freiwillig. Er schloss seinen Bericht dann jedoch mit der Feststellung:

Als ich Oosterhoff zuhörte, wurde mir jedoch klar, dass der Unterschied zwischen den beiden Programmen nicht absolut ist. Sterbehilfepatienten in den Niederlanden treffen die Entscheidung zu sterben – aber wenn ein Teenager an einer psychischen Erkrankung leidet, kann diese Entscheidung dann wirklich als Ausdruck eines autonomen Willens angesehen werden? Die Begründung für Sterbehilfe im nationalsozialistischen Deutschland war die Rassenhygiene; in den Niederlanden sind es heute Autonomie und Mitgefühl. Doch auch niederländische Ärzte, die Sterbehilfe leisten, akzeptieren das Prinzip, dass manche Leben besser nicht gelebt werden sollten. „Ich bin schockiert, dass so viele Psychiater und Pflegekräfte bei der Aktion T4 mitgearbeitet haben“, sagte Oosterhoff. „Dann denke ich natürlich: Was tue ich hier? Wie wird die Zukunft über mich urteilen? Ich weiß es nicht. Ich kann nur sagen, dass ich getan habe, was ich für richtig hielt.“

Junge Menschen können eine so schwerwiegende Entscheidung schon aufgrund ihres unvollständig entwickelten Gehirns nicht rational treffen. Die Zurechnungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss in diesem Kontext generell hinterfragt werden, denn Suizidalität ist ein typisches Krankheitssymptom. Am Ende werden durch solche Gesetzgebungen Mediziner zum Richter darüber, wer noch eine Chance auf ein Leben verdient – und wer, aus welchen Intentionen auch immer, lieber aus dem Weg geräumt wird. Ist das “Selbstbestimmung” und “Fortschritt”?



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