Der 72-jährige Pensionist Gerhard E. hatte „ORF-Wetterfrosch“ Marcus Wadsak als „Klimapanikmacher“ bezeichnet. Die Anwältin des Moderators im Staatsfernsehen verlangt von ihm dafür nun 1.000 Euro. Zahlt er nicht, droht sie mit Klage und weist im Anwaltsbrief unter „Rechtliche Beurteilung“ daraufhin hin, dass auf ein solches Delikt bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe stünde. 

“Bekannter Klimapanikmacher”

In einem Kommentar auf Facebook hatte Gerhard E. folgenden Satz geschrieben:

Wadsak ist ein bekannter Klimapanikmacher, der nur völlig realitätsfremde Theorien verbreitet – typisch für den ORF, den Sender des betreuten Denkens. 

Wadsak, der – wie berichtet – einem ORF-Gebührenzahler und -Seher schon einmal ein Anwaltsschreiben geschickt hat und darin 1.000 Euro forderte, weil dieser in einem Facebook-Eintrag „Die Klimasekte, wie sie leibt und lebt“ geschrieben hatte, zeigte erneut ein Glaskinn, was Kritik an seiner Person betrifft, und schaltete das Wiener Rechtsanwaltsbüro Thorstensen/Frank ein. 

Post von Anwältin

Am 21. Jänner bekam Gerhard E. nun Post dieses Büros wegen „kreditschädigender Ehrenbeleidigung gegen Marcus Wadsak“. Anwältin Therese Frank schrieb wörtlich:

Diese durchschnittlichen Erklärungsempfänger:innen können Ihre Aussage nur dahingehend verstehen, dass mein Mandant lügen soll und/oder nicht fachlich qualifiziert sein soll. 

Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe

Und im Kapitel „Rechtliche Beurteilung“ fuhr sie gleich mit ganz schwerem Geschütz auf. Ihr Mandant habe die Möglichkeit, wegen der Delikte (ehrverletzende, rufschädigende, kreditschädigende, beleidigende und unwahre Behauptung) privatrechtliche Privatanklage zu erheben. Auf diese Delikte würden bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe stehen. 

Auf diese Klage würde Wadsak verzichten, sollte der 72-jährige Pensionist sich bereit erklären, 500 Euro Entschädigungsbeitrag sowie pauschal 500 Euro für das Einschreiten der Anwältin zu bezahlen. 

“Kann mir nicht leisten, vor Gericht zu gehen”

Eingeschüchtert von diesem Anwaltsschreiben entschied sich Gerhard E. zur Zahlung von insgesamt 1.000 Euro. Gegenüber unzensuriert sagte er:

Ich habe mich zwar juristisch beraten lassen, wobei zwei renommierte Juristen meinten, dass es keine Ehrenbeleidigung darstellt, ich kann es mir aber finanziell nicht leisten, vor Gericht zu gehen.

“Der Wegscheider” betrachtete Wadsaks Thesen satirisch

Für viele hat sich der ORF-Meteorologe längst zur Speerspitze der Klima-Hysteriker gemausert. So betrachtete „Der Wegscheider“ in ServusTV Wadsaks Thesen satirisch, als dieser dem Vernehmen nach den Juli 2023 zum heißesten Monat seit hunderttausend Jahren erklärt hatte. Da spiele anscheinend auch keine Rolle, so „Der Wegscheider“, dass der Mensch erst seit knapp 400 Jahren in der Lage sei, die Temperaturen genau zu messen. Und die offiziellen Aufzeichnungen der globalen Temperatur überhaupt erst ab dem Jahr 1880, also seit rund 140 Jahren, gemacht worden seien. Für die Zeit davor könne man lediglich feststellen, ob es Wärme- oder Kälteperioden gegeben habe.

Hohe CO2-Daten bei aktivem Vulkan

An Wadsaks Expertise wurde auch gezweifelt, als er sich wegen der„hohen CO2-Daten auf Mauna Loa“ besorgt gezeigt hatte. Allerdings: Der Mauna Loa ist ein aktiver Vulkan bei Hawaii – und das erklärt die dortigen hohen CO2-Werte. Und zuletzt erntete der „ORF-Wetterfrosch“ Kritik, als er meinte, dass minus 25 Grad in diesem Winter zu wenig seien. Gebe es keinen Klimawandel, schrieb er – wie berichtet – auf Facebook, müsste es minus 50 Grad haben. 



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