Von Kai Rebmann

Die sogenannte Aserbaidschan-Affäre liegt schon mehrere Jahre zurück, beschäftigt die deutsche Justiz aber immer noch. Im Zentrum standen und stehen dabei die Unionspolitiker Eduard Lintner (CSU) sowie Karin Strenz und Axel E. Fischer (beide CDU). Lintner und die inzwischen verstorbene Strenz wurden in diesem Zusammenhang für schuldig befunden, Gelder aus Baku erhalten und dafür im Gegenzug wohlwollende Redebeiträge sowie entsprechendes Abstimmungsverhalten im Europarat geleistet zu haben. Das gleichlautende Verfahren gegen Fischer vor dem Oberlandesgericht München wurde abgetrennt, nachdem dieser mehrfach nicht vor Gericht erschienen war.

Fischer soll dem Gericht zuletzt drei Atteste vorgelegt haben, die ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigten. Zu eben dieser Einschätzung gelangte auch ein vom Gericht bestellter Gutachter am 16. Dezember, der Fischer als derzeit nicht verhandlungsfähig einstufte.

Nur wenige Tage später, am 21. Dezember, dann die doch etwas überraschend anmutende Kehrtwende: ein weiterer, ebenfalls vom Gericht beauftragter Gutachter, kam zur gegenteiligen Auffassung und attestierte dem CDU-Politiker dann doch Verhandlungsfähigkeit. Dieses Gutachten ist offenbar ohne amtsärztliche Untersuchung ergangen, sondern rückwirkend und soll alleine auf einer Medikationsliste mit Datum vom 15. Dezember 2025 fußen.