Von Kai Rebmann
Die sogenannte Aserbaidschan-Affäre liegt schon mehrere Jahre zurück, beschäftigt die deutsche Justiz aber immer noch. Im Zentrum standen und stehen dabei die Unionspolitiker Eduard Lintner (CSU) sowie Karin Strenz und Axel E. Fischer (beide CDU). Lintner und die inzwischen verstorbene Strenz wurden in diesem Zusammenhang für schuldig befunden, Gelder aus Baku erhalten und dafür im Gegenzug wohlwollende Redebeiträge sowie entsprechendes Abstimmungsverhalten im Europarat geleistet zu haben. Das gleichlautende Verfahren gegen Fischer vor dem Oberlandesgericht München wurde abgetrennt, nachdem dieser mehrfach nicht vor Gericht erschienen war.
Fischer soll dem Gericht zuletzt drei Atteste vorgelegt haben, die ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigten. Zu eben dieser Einschätzung gelangte auch ein vom Gericht bestellter Gutachter am 16. Dezember, der Fischer als derzeit nicht verhandlungsfähig einstufte.
Nur wenige Tage später, am 21. Dezember, dann die doch etwas überraschend anmutende Kehrtwende: ein weiterer, ebenfalls vom Gericht beauftragter Gutachter, kam zur gegenteiligen Auffassung und attestierte dem CDU-Politiker dann doch Verhandlungsfähigkeit. Dieses Gutachten ist offenbar ohne amtsärztliche Untersuchung ergangen, sondern rückwirkend und soll alleine auf einer Medikationsliste mit Datum vom 15. Dezember 2025 fußen.
Verhaftung trotz widersprüchlicher Gutachten
Daraufhin ließ der zuständige Richter den bei Karlsruhe wohnhaften Fischer in einer Klinik in Bad Säckingen (Baden-Württemberg) festnehmen, um ihn vor Gericht vorzuführen. Am 22. Dezember wurde Fischer bis auf weiteres in Sitzungshaft genommen und soll dort weitgehend von der Außenwelt abgeschirmt sein, wie reitschuster.de aus dem Umfeld des Beschuldigten erfahren hat.
Dass es so weit gekommen ist, mag sich Fischer in gewissem Maße auch selbst zuzuschreiben haben. Dies abschließend zu beurteilen, ist für nicht unmittelbar Beteiligte jedoch ein schieres Ding der Unmöglichkeit. Dennoch wirft auch das Vorgehen des Oberlandesgerichts Fragen auf: Sollte hier ein Angeklagter so lange begutachtet werden, bis ihm von irgendeinem Amtsarzt bescheinigt wird, verhandlungsfähig zu sein? Woher kommen der Eifer und die plötzliche Eile in dem Verfahren? Oder handelt es sich am Ende gar um einen rein politisch motivierten Prozess? Sollen Abgeordneter mit womöglich nicht linientreuer Ausrichtung eingeschüchtert werden?
Tatsächlich stand die Staatsanwaltschaft zuletzt mächtig unter Zugzwang, da im Januar bezüglich des schwerwiegendsten Anklagepunkts die Verjährung drohte. Staatsanwaltschaft und Gericht brauchten also einen verhandlungsfähigen Angeklagten, und das offenbar um jeden Preis; dieser Eindruck kann sich jedenfalls aufdrängen.
Dann gibt es da noch die weiteren Prozessbeteiligten, die eine mehr oder weniger wichtige Rolle spielen könnten bzw. gegebenenfalls ihre Interessen befriedigt sehen wollen. Als Berichterstatterin für den Justizsenat in Bayern fungiert Richterin Angela Thalheim, die vor einigen Jahren, noch in ihrer damaligen Funktion als Staatsanwältin, am Aufbau einer Antikorruptionsabteilung in Bayern beteiligt war – und die jetzt womöglich Erfolge vorweisen muss.
Zudem war und ist Generalstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl bei jedem Verhandlungstag im Gerichtssaal anwesend, was nach Auffassung von Prozessbeobachtern für eine Anweisung auf Ministerialebene aus München sprechen könnte. Bundesweite Bekanntheit erreichte Bäumler-Hösl im Zuge des Wirecard-Skandals, als ihr Kritiker vorwarfen durch zu zögerliches Handeln unter anderem die Flucht des Hauptbeschuldigten Jan Marsalek überhaupt erst ermöglicht zu haben.
Im Bundesjustizministerium wiederum sitzt seit Beginn der laufenden Legislaturperiode mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Frank Schwabe (SPD) ausgerechnet der einstige Widersacher Fischers, als beide noch dem Europarat angehörten. Schwabe war es auch, der sich schon früh die Aufklärung der Aserbaidschan-Affäre auf die Fahnen geschrieben hat und sich gerne als Antikorruptionskämpfer gibt. Sein eigenes Werben für sogenannte NGOs – auch hochumstrittenen wie etwa der UNRWA – ist allerdings ebenfalls kein großes Geheimnis.
Versagen in der Corona-Politik bleibt ohne echte Konsequenzen
Wie ebenfalls aus dem Umfeld Fischers zu hören ist, soll die AfD beabsichtigen, den ehemaligen Bundestagsabgeordneten als Zeugen vor der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Politik zu vernehmen. Dort musste sich erst Mitte Dezember unter anderem Jens Spahn (CDU) Fragen zu seiner Rolle als damaliger Gesundheitsminister stellen.
Unter anderem ging und geht es dort auch um mutmaßliche Steuergeld-Verschwendung in Milliarden-Höhe. Zunächst sollen an die Schweizer Firma Emix im Zuge der Bestellung von Masken mindestens 749 Millionen Euro geflossen sein – zum Stückpreis von 7 Euro! Das geht es aus dem sogenannten Sudhof-Bericht hervor, in dem noch weitere Versäumnisse des zu Beginn der Corona-Jahre amtierenden Gesundheitsministers aufgelistet werden. Demnach seien die Masken nicht nur zu völlig überteuerten Preisen bestellt und eingekauft worden, sondern waren in weiten Teilen – der TÜV Nord geht von 48 Prozent aus – auch noch von mangelhafter Qualität. Als wäre das alles nicht schon skandalös genug, wurde der Deal auch noch über Andrea Tandler eingefädelt, deren Vater Gerold Tandler (CSU) in den 1980er-Jahren in Bayern mehrere Ministerposten bekleidete. Im Jahr 2023 wurde Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Aber auch damit noch nicht genug: Im Zuge von Spahns Masken-Affäre hat der heutige Fraktionschef der Union einen Großauftrag zur Beschaffung im Gesamtwert von 1,5 Milliarden Euro an die Firma Fiege vergeben – ohne Ausschreibung. Vielmehr ist dieser Auftrag „durch den damaligen Gesundheitsminister zur Verfügung gestellt worden“, wie die Sonderermittlerin Margaretha Sudhoff in ihrem Bericht ausdrücklich festhielt. Von besonderer Brisanz an der Sache ist der Umstand, dass die Firma Fiege ihren Sitz im Münsterland hat und damit in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zu Spahns Wahlkreis Steinfurt I – Borken I. Alles nur reiner Zufall oder steckt mehr dahinter?
Der Steuerzahler wird es wohl nie erfahren, denn an so etwas wie echter Aufklärung ist in diesem Fall niemand interessiert, am allerwenigsten offenbar die Justiz. Die einzige „Konsequenz“, die Jens Spahn bis dato erdulden musste, war eine Ladung samt Aussage vor der sogenannten Enquete-Kommission vor wenigen Wochen. Die soll eigentlich die Corona-Politik der beiden letzten Bundesregierungen aufklären und Versäumnisse offenlegen, ist aber nicht viel mehr als ein Köder, der den Kritikern eben dieser Politik hingeworfen werden soll – ganz nach dem Motto: Seht her, wir bemühen uns ja um Aufklärung…
Hier ging es also darum, dass nachweislich Milliarden an Steuergeldern versenkt wurden und entsprechende Großaufträge über mindestens zweifelhafte Wege vergeben wurden. Im Fall Fischer geht es um einen niedrigen fünfstelligen Betrag (rund 21.000 Euro), den der ehemalige Bundestagsabgeordnete aus Aserbaidschan erhalten haben soll, dies aber bis heute bestreitet. Es steht also zunächst einmal Aussage gegen Aussage.
Die vielleicht wichtigste Frage, die sich die Justiz deshalb gefallen lassen muss: Weshalb geht kein Staatsanwalt einem offenkundig zumindest nicht ganz fernliegenden Anfangsverdacht nach, dass es in der Masken-Affäre rund um die Münsterland-Connection zu wie auch immer gearteten Verfehlungen gekommen sein könnte. Korruption? Fahrlässigkeit? Vetternwirtschaft? Wir wissen es nicht – und sollen es allem Anschein nach auch nie erfahren!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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