Eine Postenbesetzung aus der Amtszeit der früheren Klimaministerin Leonore Gewessler sorgt für Ärger bei den Grünen. Es geht um die Ernennung einer ehemaligen Kabinettsmitarbeiterin zur Leiterin einer Abteilung im Umweltministerium: Eine langjährige Führungskraft war bei der Auswahl nicht zum Zug gekommen. Jetzt gibt es juristische Konsequenzen.
Gleichbehandlungskommission erkannte Ungleichbehandlung
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) hatte in ihrem Gutachten festgestellt, dass bei der Vergabe „sachfremde Motive in hohem Maß ausschlaggebend“ gewesen seien. Gewessler will davon nichts wissen: Sie argumentierte, dass zwei gleichwertige Bewerber zur Auswahl gestanden hätten und die Entscheidung sachlich erfolgt sei.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
Freiheitliche, Volkspartei und Neos fordern Aufklärung und sehen darin ein Beispiel für parteipolitische Einflussnahme bei Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst. Juristisch wird die Causa derzeit geprüft. Mittlerweile liegt bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige vor, die aktuell geprüft wird, wie der Exxpress erfahren haben will. Es soll festgestellt werden, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht. Sollte sich dieser ergeben, könnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig werden. Ob es tatsächlich zu Ermittlungen kommt, ist derzeit offen.
Nicht der erste Postenschacher-Prozess bei der Einheitspartei
Brisant ist das allemal, denn nicht zuletzt im Fall von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und seinem „Postenschacher-Prozess“ flogen zwischen den ehemaligen Koalitionspartnern die Fetzen. Wie berichtet, müssen sich Wöginger und zwei andere Angeklagte derzeit wegen der mutmaßlichen Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstandspostens des Finanzamts Braunau vor Gericht verantworten. Sollte sich bewahrheiten, dass Wöginger zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters unzulässig in die Personalentscheidung eingegriffen hat, drohen ihm wegen Amtsmissbrauchs zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.