Fröhliches Schlittern: Mitten in einer anhaltenden Glättewelle freut sich der Naturschutzbund (NABU) Berlin über einen fragwürdigen juristischen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 3. Februar 2026 in einem Eilverfahren eine Allgemeinverfügung des Senats gekippt, die Privatpersonen vorübergehend den Einsatz von Streusalz (Tausalz) erlaubt hatte. Damit gilt ab sofort wieder das strenge Verbot für Private – ein irritierendes Urteil, denn die körperliche Unversehrtheit der Bürger scheint nicht zu zählen.
Seit Anfang Januar kämpft Berlin mit extremer Glätte. Viele Gehwege und Plätze sind spiegelglatt, was besonders ältere und gebrechliche Menschen stark belastet. In den Krankenhäusern gibt es neue Höchststände bei Knochenbrüchen und Sturzverletzungen. Nach massiver öffentlicher Kritik erließ die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Leitung von Senatorin Ute Bonde (CDU) am 30. Januar 2026 eine sofort vollziehbare Allgemeinverfügung. Sie erlaubte Anliegern und Privatpersonen ausnahmsweise den Einsatz von Tausalz und anderen Auftaumitteln wie Speisesalz oder von Salz für Geschirrspüler – zunächst bis zum 14. Februar.
Das geltende Berliner Recht verbietet den flächendeckenden Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen seit Langem – die früheren rot-rot-grünen Regierungen (bis 2023) haben das Verbot zwar nicht eingeführt, aber konsequent beibehalten. Demnach sind umweltschonende Mittel wie Sand oder Splitt vorgeschrieben, nur die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Salz einsetzen. Die Allgemeinverfügung sollte nun eine schnelle Entlastung schaffen.
Der NABU Berlin – eine NGO mit Verbandsklagerecht, ähnlich der DUH, die teilweise staatliche Fördergelder erhält – reichte jedoch umgehend einen Eilantrag ein. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Antrag statt. Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage, heißt es in der Begründung. „Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich.“ Auch habe die Senatsverwaltung die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung nicht schriftlich begründet.
„Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen“, kommentierte NABU-Geschäftsführerin Melanie von Orlow in einer Mitteilung den Sieg. „Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden.“ Kritisiert wird zudem, dass „sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative“ vorgeschlagen wurden.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts löste heftige Debatten aus. Viele Bürger sind verärgert, weil Berlin seit Tagen von extremer Glätte betroffen ist und viele (vor allem Ältere) sich kaum noch hinauswagen. Aus der Politik kommt Kritik. Kristin Brinker, Landesvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der AfD Berlin, nannte das Urteil „grotesk“. Die Gesundheit von Bäumen sei wichtiger als die Gesundheit alter Menschen, die sich auf dem Glatteis verletzen könnten. Der Umweltsenatorin wirft sie Versagen vor. Bonde wäre offenbar nicht einmal in der Lage, eine Allgemeinverfügung rechtssicher zu erlassen.
Zudem kritisierte Brinker das Verbandsklagerecht: „Schließlich zeigt dieses Urteil aber auch ein weiteres Mal, dass das unselige, einst von Rot-Grün im Bund geschaffene Verbandsklagerecht abgeschafft oder zumindest stark reduziert gehört. Es kann nicht sein, dass demokratisch nicht legitimierte Lobbygruppen, die den Schutz von Bäumen über den Schutz von Menschen stellen, derart absurde Verfahren zum Schaden vieler Menschen führen können.“
Auch die Kritik von Ex-Grünen-Chefin Ricarda Lang, die das Urteil als „Wahnsinn“ bezeichnete, kann man nicht wirklich ernst nehmen – glänzen die Grünen doch immer wieder mit überzogenem Öko-Fanatismus.
Der Senat plant nun eine Gesetzänderung, um in künftigen Extremsituationen legaler und schneller handeln zu können. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.