Wer in der Privatwirtschaft so wirtschaftet wie der ORF, würde wohl über Nacht in die Pleite schlittern. Das hat jetzt – zumindest indirekt – eine Prüfung des Rechnungshofs bestätigt. Kaum zu glauben: Die Ausgaben des Staatsfunks konnten durch die ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) zur Eintreibung der Haushaltsabgabe, zuvor GIS, nicht reduziert werden.
Im Gegenteil sogar: Die Ausgaben stiegen von 2023 auf 2024 um sage und schreibe 1,45 Millionen Euro. Der Grund: Wegen unvollständiger Daten im Zentralen Melderegister (ZRM) konnten Beitragspflichtige nicht immer ermittelt werden. Anfragen und Beschwerden und somit auch der Personalaufwand stiegen, zudem beauftragte die OBS eine Vielzahl externer Berater.
ORF richtete eigene “Soko” ein
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Durch das Chaos rund um Zahlungsaufforderungen sah sich der ORF genötigt, eine eigene „Soko“ einzurichten, um unklare Fälle zu beleuchten. Mit 8,3 Millionen Euro Kosten gestaltete sich der Postversand als höchster Sachaufwand. Dazu kommen ungerechtfertigte Inkassoschreiben an bereits verstorbene Menschen.
“Ungünstige Umstände” als Ausrede
Und was sagt der ORF dazu? In einer Stellungnahme zum Rechnungshof-Bericht verwiesen die hoch bezahlten Manager am Wiener Küniglberg auf „ungünstige Umstände“ rund um die Umstellung: So habe man – im Gegensatz zu ähnlichen Änderungen in Deutschland oder der Schweiz – nicht Jahre, sondern lediglich vier Monate Zeit gehabt. Dies habe die OBS vor große Herausforderungen gestellt, hieß es. Die Gier nach noch mehr Einnahmen durch die ORF-Haushaltsabgabe war offenbar größer, als ein Zeitplan für eine ordentliche Planung.
Geldsegen für den Staatsfunk
Durch die Zwangsbeiträge, die alle Österreicher bezahlen müssen, egal, ob sie einen Fernseher haben oder nicht, nimmt der ORF mehr als 700 Millionen Euro ein. Dazu kommt noch eine Kompensationszahlung vonseiten der Verlierer-Ampel in Höhe von rund 90 Millionen Euro, weil der ORF bei der Haushaltsabgabe im Gegensatz zur GIS-Gebühr keine Umsatzsteuer verrechnet und dadurch die Vorsteuer nicht geltend machen kann.
Beschwerde bei der KommAustria
Ob das alles rechtlich in Ordnung ist, wird bezweifelt. Wie berichtet, hat unzensuriert bei der Medienbehörde KommAustria eine Konkurrentenbeschwerde eingereicht, weil die 90-Millionen-Zahlung nach Meinung von Fachleuten wie Dr. Christoph Urtz, Experte für Steuer- und Wirtschaftsrecht und Professor an der Universität Salzburg, klar rechtswidrig sei. Diese hätte nämlich formal an die EU gemeldet werden müssen, was nicht geschah. Zudem überschreiten die Einnahmen aus der Haushaltsabgabe samt Sonderzahlung die von der EU erlaubte 20-Prozent-Grenze, die man einem Staat als Unterstützung für ein Unternehmen zubilligt.
Parlamentarische Anfrage
Nach der Konkurrrentenbeschwerde von unzensuriert bei der KommAustria hat FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker auch eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage an Medienminister Andreas Babler (SPÖ) eingebracht. Zudem wandte sich unzensuriert im Rahmen der Auskunftspflicht gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) direkt an den SPÖ-Vizekanzler.