Allmählich bewegt sich was. Die vor unseren Augen stattfindende endgültige Zerstörung des Internationalen Rechts erzeugt zunehmend Aufmerksamkeit und Kritik. Offensichtlich wird es doch so einigen Zeitgenossen in Medien, Politik und Wissenschaft allmählich mulmig, wohin die Welt abdriftet. Andere hingegen wollen den Kurs unbeeindruckt fortgesetzt wissen und kritisieren oder diffamieren gar die „Abweichler“. Von Alexander Neu.

Bundespräsident Steinmeier hat es gewagt: Er hat den US-israelischen Angriffskrieg als das qualifiziert, was er ist: Der Krieg sei „nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig“, konzedierte er auf einer Festveranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes.

Mit dieser Aussage hat er Bewegung in eine gelähmte, geradezu bleierne Debatte oder besser gesagt Nicht-Debatte gebracht. Bislang galt die Doktrin, so ganz im Sinne der „regelbasierten internationalen Ordnung“, mithin der westlichen Ordnung: Rechtsbrüche begehen immer nur die anderen, wir bewegen uns immer innerhalb des gesetzten Rechts – gemeint war das eigene Recht, nicht die UN-Charta. Mit seinem Tabubruch hat Steinmeier Zustimmung wie auch Kritik geerntet.

Politisches Berlin

Die Entscheidungsfunktionäre der Union (Merz, Wadephul und Spahn) bleiben dabei, die völkerrechtliche Frage sei „ein Dilemma“, sehr „komplex“ und bewertungsintensiv oder der Iran könne sich nicht auf das Völkerrecht zurückziehen. Diese Argumente sind sehr abenteuerlich, zeugen sie doch davon, dass die Bundesregierung den USA keinen Völkerrechtsbruch anhängen will. Es wird dasselbe Muster wiederholt, wie in der Vergangenheit hinsichtlich der rechtswidrigen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak sowie die Angriffe auf Syrien – zumal Deutschland in diesen militärischen Abenteuern in unterschiedlicher Ausprägung durch die eigenen Regierungen beteiligt wurde. Während also in der Union die brave transatlantische Parole, wir sind im Recht und daher können westliche Kriege per definitionem nicht rechtswidrig sein, geblasen wird, sehen das die übrigen Parteien mittlerweile anders – selbst in der SPD sowie bei den Grünen, und das soll schon was heißen. Ob die Neubewertung der US-Außenpolitik in der SPD und bei den Grünen an den ausgeprägten Antipathien gegenüber dem US-Präsidenten Trump ihren Ursprung haben oder ob es tatsächlich eine politische Metamorphose ist, sei einmal dahingestellt.

Mainstreammedien

Die Mainstreammedien scheinen gespalten zu sein. Schnell waren die transatlantischen Hofschranzen dabei, Steinmeier zu tadeln: Zunächst die Frankfurter Allgemein Zeitung, die „Zeitung für Deutschland“, wie sie sich gerne selbst beschreibt. Die FAZ versucht, die Äußerung Steinmeiers auf persönliche Motive plus Seitenhieb für dessen angebliche Russlandfreundlichkeit zu degradieren und damit zu entwerten:

Der Jurist Steinmeier hat seine Äußerungen nicht gemacht, weil er oder seine Rechtsabteilung zu der wissenschaftlich begründeten Erkenntnis gekommen wäre, der Irankrieg der Amerikaner und Israelis sei völkerrechtswidrig. Da kämpft ein Politiker, der viel für seine zu russlandfreundliche Politik gescholten wurde und wird, in seinem letzten Amtsjahr um sein Vermächtnis. Steinmeier, ein Diplomat durch und durch, nahm bewusst die Provokation des Kanzlers in Kauf, um darauf hinzuweisen, welche Verdienste er sich als Außenminister um eine friedliche Lösung des Atomstreits mit Teheran gemacht habe.“

Darüber hinaus ist die FAZ bemüht, die transatlantische Nibelungentreue zu pflegen, indem sie versucht, den Leser mit einem raffinierten Schachzug in die Irre zu führen, demnach eine Völkerrechtswidrigkeit des Krieges seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht festgestellt worden sei: Unter dem Titel „Ein Linker bestellt ein Gutachten“ verweist sie darauf, die Wiedergabe eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei unzutreffend.

Mal davon abgesehen, dass bereits der Titel suggerieren soll, wenn es sich um einen LINKEN handelt, sind ohnehin Zweifel anzubringen, bezieht sich die FAZ zwar auf ein Gutachten. Es handelt sich aber um zwei, genau genommen sogar um drei Gutachten, was die FAZ indes lieber verschweigt:

In dem zweiten Gutachten vom März 2026 mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“ wird tatsächlich die Frage nach der Legalität des US-israelischen Angriffskrieges (Ius ad bellum) zu klären versucht. Hierbei wird auch auf die herrschende rechtswissenschaftliche Debatte verwiesen. Das Ergebnis ist laut Wissenschaftlichem Dienst sehr eindeutig:

Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.

Zu den von den USA und Israel sowie Kommentatoren vorgetragenen Begründungen der Angriffe – u. a. das Argument der präventiven Selbstverteidigung oder der Verweis auf ein Agieren in einem andauernden bewaffneten Konflikt – wird auf die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 3. Juli 2025 verwiesen (bundestag.de/resource/blob/1098542/WD-2-029-25.pdf).

Über die Ausführungen in der vorgenannten Arbeit hinaus ist bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch „vollständig zerstört“ worden seien.

In der öffentlichen Debatte gibt es auch Ansätze, die amerikanischen und israelischen Angriffe als „humanitäre Intervention“ zu definieren – wenngleich weder die USA noch Israel ihre Militärangriffe mit Verweis hierauf gerechtfertigt haben. Die humanitäre Intervention stellt einen potenziellen Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung des in Art. 2 Abs. 4 der VN-Charta verankerten Gewaltverbots für den Fall dar, dass besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen die lokale Bevölkerung begangen werden und eine humanitäre Katastrophe beendet oder abgewendet werden soll.

Sie ist allerdings weder in der VN-Charta noch in anderen völkerrechtlichen Verträgen ausdrücklich anerkannt. Auch eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung ist tendenziell abzulehnen, da sich die Rechtsfigur in der Staatenpraxis trotz vereinzelter Bezugnahmen bislang nicht durchsetzen konnte. Auch in der völkerrechtlichen Literatur sind Existenz und Inhalte der humanitären Intervention umstritten.

Wie man es auch drehen und wenden mag, alle vorgebrachten Motive (Selbstverteidigung und Humanitäre Intervention) für den Angriff sind weder stichhaltig noch überzeugend, sodass eine völkerrechtliche Legalität seitens des Wissenschaftlichen Dienstes schlichtweg nicht festgestellt werden kann.

Dieses Gutachten stellt eine Fortsetzung eines Gutachtens aus dem Jahre 2025 vor dem Hintergrund des ersten Angriffs der USA und Israel auf den Iran dar, in dem für alle Politmoralisten und sonstigen Rechtsrelativierer das vernichtende Urteil gefällt wird:

Es besteht insoweit auch kein „Zielkonflikt“ zwischen der Pflicht zur Einhaltung des Völkerrechts und der Durchsetzung legitimer sicherheitspolitischer Interessen. Die Völkerrechtsordnung wird in ihrem normativen Geltungsanspruch in Frage gestellt, wenn Rechtsregeln moralisch „nachjustiert“ und die juristische Argumentation durch Aspekte der „Moral“ oder der „Legitimität“ aufgeladen bzw. überlagert werden. Genau dies erleichtert es Aggressoren, Völkerrechtsbrüche oder Angriffskriege jenseits des Rechts zu legitimieren.“

Kurzum: Das Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle oder für keinen.

Das von der FAZ ausschließlich hervorgehobene dritte Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen zu Handlungen von Drittstaaten im Kontext der US-amerikanischen Militäroperation Epic Fury“ wurde am selben Tag, also am 19. März 2026, vom Wissenschaftlichen Dienst veröffentlich, ebenso wie das zweite Gutachten mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“.

Es handelt sich also um drei Gutachten, eines vom Sommer 2025 und zwei vom März 2026. Dass der „Zeitung für Deutschland“ eine journalistische Unaufmerksamkeit widerfahren sein könnte, ist zu bezweifeln. Eher ist eine Vernebelungstaktik zu vermuten.

DIE WELT platziert ihre Kritik an Steinmeier anders: Sie unterstellt dem Bundespräsidenten eine punktuelle Nähe zum Iran und der AfD: „Irans Außenminister und AfD loben Steinmeiers Rede zum Krieg“.

Das Motto lautet: Wenn Du dich kritisch äußerst, bist Du gesichert im Lager der Gegner, übernimmst deren propagandistische Narrative. So primitiv, aber auch durchaus wirkmächtig ist diese Technik, die notwendige Debatte im Keim zu ersticken, indem die Kritiker mit unterstellter Feindesnähe mundtot gemacht werden sollen.

Ein weiterer Vorwurf der WELT ist Steinmeiers „moralische Überheblichkeit“. Diese Kritik ist doppelt perfide: Erstens, Steinmeier hat mit seiner Feststellung eben nicht moralisiert, sondern rational politisch und rechtlich argumentiert. Und zweitens, gerade der Vorwurf der „moralischen Überlegenheit“ ist ein kaum zu übertreffendes Indiz für die Verkommenheit des Blattes. Sind es doch gerade deutsche Mainstreammedien, die vor lauter moralbasiertem Politikverständnis kaum noch laufen können.

Auch das Handelsblatt geht in die Richtung, die Aussage Steinmeiers liege auf der Linie mit der AfD und dem Iran und er ecke damit an: „Iran-Krieg ,völkerrechtswidrig‘: Steinmeier eckt an“ und „Dass er Beifall von ungewollter Seite bekommen würde, nahm er in Kauf. So erklärte Irans Außenminister Abbas Araghtschi auf der Plattform X, Steinmeier gebühre Anerkennung dafür, ‚dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat‘. Vergiftet wirkte das Lob des AfD-Co-Vorsitzenden Tina Chrupalla: ‚Da hat er mal recht gehabt, so oft kommt das ja beim Bundespräsidenten nicht vor.‘“

Die Berliner Zeitung hingegen thematisiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und kritisiert die Tabuisierung unliebsamer Themen und Positionierungen zu ihnen.

Was diese Mainstreamhofschranzen vermutlich nicht verstehen: Sie fordern Deutschland auf, Rechtsbrüche mindestens zu tolerieren für die angeblich gerechte Sache, schlimmstenfalls sogar, sich daran aktiv zu beteiligen. Aber vielleicht verstehen sie es auch und es ist ihnen gleichgültig. Nur dann reden und schreiben sie einen rechtsfreien Zustand in der internationalen Politik herbei, ohne die strategischen Konsequenzen für Deutschland und Europa auch nur ansatzweise zu verstehen.

Überfällige Reaktionen in der deutschen Rechts- und Politikwissenschaft

Am 17. März wurde eine „Stellungnahme zur deutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran“ via Verfassungsblog veröffentlicht. 113 Wissenschaftler (Stand 1. April 2026) fordern darin eine Kurkorrektur und Klarstellung der Bundesregierung im Hinblick auf die Bewertung des US-israelischen Angriffskrieges:

Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Völkerrecht und den internationalen Beziehungen befassen, sind wir besorgt über die Reaktionen der deutschen Politik auf den am 28.Februar 2026 gestarteten Angriff der USA und Israels auf die Islamische Republik Iran. Die bisherigen Stellungnahmen der deutschen Bundesregierung lassen keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen und tragen damit zur weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt bei. (…).

Die Bundesregierung hat der Rechtswidrigkeit dieses Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium Rechnung zu tragen, um nicht Gefahr zu laufen, sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz zu verletzen.

Die historische Verantwortung Deutschlands sowie die daran anknüpfende Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verpflichten die Bundesregierung, völkerrechtliche Grundnormen als Grundlage deutscher Außenpolitik zu respektieren und zu stärken. (…).

Wir fordern daher eine Rückkehr zur Grundlage der deutschen Außenpolitik, die auf der UN-Charta und dem Grundgesetz basiert sowie eine Verregelung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstrebt.“

Diese überfällige Stellungnahme zahlreicher Wissenschaftler ist ein Alarmruf. Denn, bis Wissenschaftler sich von der Politik ihrer Regierung offen per Stellungnahme distanzieren, muss schon vieles im Argen sein. Siehe hierzu auch meinen Beitrag aus 2025 und das Originalpapier der Wissenschaftler.

Titelbild: tanitost/shutterstock.com



Source link