Die Zahl wirkt erschreckend: 1.986 Anzeigen wegen rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher, rassistischer, islamfeindlicher oder antisemitischer Tathandlungen im Jahr 2025. 2022 waren es noch knapp 1.000. 1.701 Anzeigen betrafen explizit rechtsextreme Vorfälle.
Steigende Tendenz bei Anzeigen
Am stärksten betroffen war Wien mit 485 Fällen, gefolgt von Oberösterreich (350) und Niederösterreich (298). Über 1.500 Personen wurden angezeigt. Das ist mehr als ein Drittel mehr als im Vorjahr, wie eine Antwort auf ein parlamentarische Anfrage zeigt.
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Über 90 Prozent der Angezeigten waren Männer, 81 Prozent österreichische Staatsbürger. Der Anteil Jugendlicher sank von 25 auf 16 Prozent.
Empörungsmaschinerie wird angeworfen
Für die SPÖ sind die Zahlen ein Alarmsignal. Die Nationalratsabgeordnete Sabine Schatz warnt davor, sich an steigende Fallzahlen zu gewöhnen. Man brauche eine Politik, „die hinschaut und handelt“.
Entlarvt: Anzeigen sind nicht Verurteilungen
Ganz anders bewertet die FPÖ die Statistik. Generalsekretär Christian Hafenecker spricht von „manipulativer Zahlenspielerei“. Denn entscheidend sei in einem Rechtsstaat nicht die Anzeige, sondern die Verurteilung.
Tatsächlich lag die Verurteilungsquote laut FPÖ-Angaben 2023 bei 9,2 Prozent, 2024 sogar nur mehr bei sechs Prozent. Trotz steigender Anzeigen seien die tatsächlichen gerichtlichen Schuldsprüche rückläufig.
Drohkulisse ohne Hintergrund
Die Freiheitlichen sehen darin den Beleg, dass hier ein politisches Narrativ aufgebaut werde: Zuerst werde ein Bericht – etwa vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) – als Begründung herangezogen, dann ein „Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angekündigt, schließlich werde dieser mit steigenden Anzeigenzahlen untermauert.
Es gehe nicht primär um Extremismusbekämpfung, sondern um die Delegitimierung politischer Gegner und um eine Verschärfung der Kontrolle insbesondere im Bereich sozialer und alternativer Medien.
Was heute alles als „rechts“ = problematisch gilt
Ein zentraler Konfliktpunkt ist die Frage, wie weit der Begriff „rechtsextrem“ mittlerweile gefasst wird. Als „rechts“ oder „problematisch“ gelten heute im Mainstream-Diskurs die Kritik an Masseneinwanderung, Forderungen nach restriktiver Asylpolitik, die Betonung nationaler Souveränität gegenüber EU-Zentralismus, die Skepsis gegenüber Genderpolitik und die Ablehnung von Klimapolitik in ihrer derzeitigen Ausgestaltung
„Totschlagargument“
Im politischen Alltag fungiert der Vorwurf des Rechtsextremismus mittlerweile als Waffe gegen Kritik und Opposition. Das Etikett wirkt wie ein moralischer Bannstrahl. Wer es erhält, braucht sich nicht mehr mit sachlichen Argumenten verteidigen, sondern steht moralisch auf der Abschussliste.
Der Mechanismus funktioniert unabhängig davon, ob am Ende ein Gericht eine Straftat feststellt. Die soziale und politische Sanktion erfolgt oft schon durch den Vorwurf selbst und bedeutet das gesellschaftliche, berufliche oder politische Aus für den Betroffenen.
Politischer Kampfbegriff
Unterm Strich geht es um eine symbolische Handlung: die feierliche, beinahe rituelle Demütigung des politischen Gegners. Darum, ihn – im Bild von Armin Mohler – „am Nasenring der Vergangenheitsbewältigung durch die Manege der Öffentlichkeit zu ziehen“.
Sehr bequem für die Mächtigen. Denn sie brauchen sich mit den Sachargumenten nicht mehr auseinandersetzen, sondern sie verurteilen sie einfach als böse und haben sich damit Debatten darüber entledigt.
Opposition zwischen Schuldreflex und Selbstbehauptung
Die Zahlen des Innenministeriums liefern statistisches Material, mit dem sich trefflich politisieren lässt, auch wenn die Sachlage aus rechtlicher Sicht genau anders aussieht. Die politische Deutung jedoch entscheidet, welche Zahlen und welche Bedeutung im öffentlichen Bewusstsein ankommen.
Für die FPÖ ist klar: Der Vorwurf des „Rechtsextremen“ werde genutzt, um politische Konkurrenz grundsätzlich infrage zu stellen.