Aus dem Bundesarbeitsministerium kam bereits das erste Rentenpaket zur Stärkung der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge – nun ist die dritte Säule dran: die private Altersvorsorge.
Dazu hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf sowie Eckpunkte aus dem Finanzressort von Lars Klingbeil (SPD) beschlossen.
Die staatlich geförderte Riester-Rente soll abgelöst werden und für Kinder und Jugendliche soll es ein Altersvorsorgedepot geben. Worum geht es genau?
Warum soll die Riester-Rente abgelöst werden?
Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird und die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente garantiert.
Der Nachteil: Die Regelungen sind kompliziert und für Verbraucher mitunter schwer zu durchdringen. Auch kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden – hohe Renditen sind damit kaum möglich.
Eine Kündigung der Riester-Rente ist mit hohen Einbußen verbunden, vorzeitige Auszahlungen vor Rentenbeginn sind nicht möglich.
Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sei „aktuell zu kompliziert und wird zu wenig genutzt“, heißt es daher aus dem Finanzministerium zu der geplanten Reform. Sie werde daher reformiert und solle „deutlich einfacher, günstiger und flexibler werden“.
Was ist nun geplant?
Die Bundesregierung will ein leicht verständliches Standardprodukt einführen, das jeder Anbieter – also Banken, Sparkassen und Versicherungen – im Portfolio haben muss und das mit niedrigen Kosten verbunden sein soll.
Abschluss- und Verwaltungskosten sollen über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, außerdem soll es einen Kostendeckel von 1,5 Prozent geben. Die Pläne sollen außerdem flexibler werden und künftig auch Auszahlungen ohne eine verpflichtende Restverrentung erlauben.
Die Grundzulage, die jeder Sparer und jede Sparerin bekommt, liegt aktuell bei 175 Euro pro Jahr und soll mit der Reform durch eine proportionale Zulage abgelöst werden.
Für jeden eingezahlten Euro bis 1200 Euro soll es dann einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben, ab 2029 sind es 35 Cent. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. So ergibt sich eine Zulage von bis zu 480 Euro.
Außerdem soll eine potenziell höhere Rendite möglich sein: Bislang ist jeder Anbieter einer Riester-Rente gesetzlich zu einer Beitragsgarantie verpflichtet. Zum Rentenbeginn muss also mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert sein.
Nun soll es mehrere Modelle geben: eines, bei der das garantierte Kapital 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf, eines, das 80 Prozent garantiert und ein Vorsorgedepot ohne Garantievorgaben.
Was ist für Kinder und Jugendliche geplant?
Vorgesehen ist außerdem die Einführung einer sogenannten Frühstartrente für Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Die sogenannte Frühstartrente ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Losgehen soll es rückwirkend zu 2026 mit dem Geburtenjahrgang 2020. Es soll dann geprüft werden, ob ab 2029 zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, mit einbezogen werden.
Geplant ist laut Eckpunkten aus dem Bundesfinanzministerium die Einrichtung eines individuellen Altersvorsorgedepots, für das es monatlich zehn Euro vom Staat als Zuschuss gibt. Die individuellen Depots sollen sich am geplanten Standardprodukt der privaten Altersvorsorge orientieren.
Geplant ist eine zwölfjährige Ansparphase, dann ist den Plänen zufolge ein „nahtloser Übergang“ in das System der steuerlich geförderten privaten Vorsorge möglich.
Wie ist nun der Zeitplan?
Beide Vorhaben – also die Ablösung der Riester-Rente und die Frühstartrente – sollen zum 1. Januar 2027 kommen. Bei der Frühstartrente sollen Auszahlungen für den Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. (afp/red)