Eine inakzeptable Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit / Michael von der Schulenburg (MEP), Ruth Firmenich (MEP) und Ondřej Dostál (MEP) – Brüssel, 28. Januar 2026
Wir veröffentlichen diesen Rundbrief dreier Mitglieder des europäischen Parlaments, weil wir das Anliegen unterstützen. Albrecht Müller.

Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen seines Mandats für Sicherheits- und Außenpolitik eine intransparente und undurchsichtige Praxis entwickelt, um Personen – darunter auch EU-Bürger – zu sanktionieren, denen vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine „Desinformation“ im Auftrag Russlands zu verbreiten. Wer sanktioniert wird und warum, scheint völlig willkürlich zu sein. Diese Praxis widerspricht sowohl dem europäischen als auch dem internationalen Recht. Damit verstößt die Europäische Union gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und untergräbt das zentrale Bürgerrecht der Meinungsfreiheit – Säulen, die für jede demokratische Ordnung unerlässlich sind.

Im Oktober letzten Jahres veröffentlichten zwei renommierte Rechtsexpertinnen, Professor Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union, und Professor Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, ein umfassendes Rechtsgutachten, worin sie die EU-Sanktionspraxis eingehend untersuchten. Ihre Analyse identifiziert mehrere Bereiche, in denen diese Praxis sowohl mit EU-Recht als auch mit internationalem Recht in Konflikt steht.

Bis heute wurden 59 Personen mit solchen Sanktionen belegt. Die meisten von ihnen leben in Ländern, in denen die EU-Sanktionen nicht durchgesetzt werden. Eine beunruhigende Anzahl von ihnen sind jedoch EU-Bürger oder Einwohner von EU-Mitgliedstaaten oder eng verbündeten Ländern und sind daher der vollen Wirkung dieser Maßnahmen ausgesetzt. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie vor solchen unrechtmäßigen, willkürlichen und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt werden müssen.

Hintergrund

Die Beschlüsse des Rates zur Verhängung von Sanktionen gegen Einzelpersonen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst, und den Betroffenen wird ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert. Sie werden nicht im Voraus darüber informiert, dass ihr Fall geprüft wird; tatsächlich wissen sie nicht einmal, dass ein Verfahren gegen sie läuft oder dass der Rat der Europäischen Union die Befugnis beansprucht, über sie zu urteilen – mit schwerwiegenden Folgen für sie und ihre Familien. Es werden keine Informationen darüber veröffentlicht, welche Regierung den Antrag gestellt hat oder wie die Entscheidung zustande gekommen ist.

Personen, gegen die der Rat Sanktionen verhängt (der verwendete Begriff lautet „auf die Liste gesetzt“ zu werden), werden nicht im Voraus über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert, erhalten zuvor keinen Zugang zur Beweisführung und haben damit auch kein Recht auf Anhörung oder rechtliche Vertretung. Erst nachdem der Rat eine Person zu Sanktionen ‚verurteilt‘ hat, kann dieser Auskunft über die Beweisführung erhalten und gegen den Ratsbeschluss rechtlich vorgehen. In dem uns bekannten Fall, bekam die betroffene Person diese Dokumente erst vier Tage vor Ablauf der zwei-monatigen Einspruchsfrist.

Es ist äußerst schwierig, solche Entscheidungen anzufechten. Nationale Gerichte sind nicht zuständig, und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs ist in Fragen der Sicherheit und der Außenpolitik begrenzt. Wer rechtliche Schritte einleiten will, muss sich mit einem kafkaesk anmutendem europäischen Rechtssystem in kürzester Zeit auseinandersetzen. Es gibt aber kaum Anwälte, die sich in diesem System auskennen.

Die Sanktionen – im Beschluss CFSP 2024/2643 des Rates werden sie als „restriktive Maßnahmen” bezeichnet – sind streng. Sie umfassen das Einfrieren aller Konten und Vermögenswerte sowie ein De-facto-Verbot von Beschäftigung, privaten Investitionen oder jeder anderen Form der Einkommensgenerierung. Nur eine minimale Unterhaltsbeihilfe für „Grundbedürfnisse“ ist zulässig (in einem Fall erhält eine Familie mit drei Kindern 506 Euro pro Monat inklusive für Miete). Die Höhe dieser Grundbedürfnisse soll von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt werden, was zu Verwirrung bei der Festlegung und Auszahlung solcher Beihilfen führt (in einem Fall wurde sogar dieser Betrag ohne Erklärung einbehalten). Dritten ist es untersagt, finanzielle oder materielle Unterstützung zu leisten. Den sanktionierten Personen ist es untersagt, die EU-Grenzen zu überschreiten, und in einem Fall wurde einer Person die Rückkehr in ihr Heimatland verwehrt.

Die beiden renommierten Rechtsexperten bezeichneten dies in ihrem Rechtsgutachten als eine Form des „rechtlichen Todes”. In vielerlei Hinsicht ähnelt das Verfahren mittelalterlichen autokratischen Praktiken: Personen werden zu „Gesetzlosen” oder „vogelfrei” erklärt oder einer „lettre de cachet” unterworfen – Strafen, die ohne ordentliches Verfahren verhängt werden.

Alle Mitgliedstaaten verfügen über Gesetze gegen Verleumdung, üble Nachrede, Diffamierung oder Hassreden. Warum werden dann Vorwürfe wegen „Desinformationen“ oder „destabilisierenden Aktivitäten“ nicht vor nationalen Gerichten verhandelt, wo die Rechte der Beschuldigten geschützt sind? Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist die Gewaltenteilung – Legislative, Judikative und Exekutive – ein Grundprinzip der demokratischen Regierungsführung. Auf EU-Ebene gibt es jedoch keine solche Gewaltenteilung. In diesen Sanktionsfällen erlässt der Rat die Entscheidung (ähnlich einem Gesetz), bestimmt, wer sie angeblich verletzt hat, und verhängt die Strafe in einem außergerichtlichen Verfahren.

Was sollte getan werden

Selbst ein Krieg in der Ukraine kann und darf nicht rechtfertigen, bei der Verfolgung der Ansichten und Meinungen anderer zu einem solch mittelalterlichen Ansatz zurückzukehren. In jedem Konflikt ist die Wahrheit das erste Opfer – und das gilt für alle Seiten. Und es stellt sich die Frage, ob der Rat die rechtliche Befugnis hat – oder haben sollte –, Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen zu ergreifen, insbesondere gegen EU-Bürger. Die Rechtfertigung solcher Maßnahmen durch den Rat der Europäischen Union unter Berufung auf den Vertrag über die Europäische Union (Maastricht 1991) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Lissabon 2009) zu rechtfertigen, ist für normale Bürger (und die meisten Europaabgeordneten) unverständlich und wird nur die Wut der EU-Bürger verstärken, die die EU zunehmend als technokratisches Monster empfinden, das über ihre Köpfe hinweg regiert und ohne Skrupel seine eigenen Grundsätze umgeht.

Dieses Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wird letztendlich das Bekenntnis der EU zu Demokratie, Meinungsfreiheit, dem Recht auf Meinungsverschiedenheit und dem Wert einer offenen Debatte untergraben. Daher werden diese Sanktionen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten nur schaden und sie schwächen.

Den Gefahren aus solcher Praxis des EU-Rates für die Demokratie sollten sich alle politische Fraktionen im Europäischen Parlament entgegenstellen. Wir müssen über alle politischen Grenzen hinweg zusammenarbeiten, um diese unüberlegte und politisch schädliche Praxis zu beenden und die Rechtsstaatlichkeit, ein ordnungsgemäßes Verfahren und den Schutz der Meinungsfreiheit wiederherzustellen. Diese rechtswidrige Praxis muss abgeschafft werden.



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