Am Montag lehnte das EU-Parlament eine weitere Chat-Überwachung durch Medienkonzerne ab. Dies werde sich darauf auswirken, „wie wir den Opfern dieser schrecklichen Verbrechen helfen und die Täter vor Gericht stellen können“, kritisierte Zypern, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehat.
Die EU konnte sich am Montag nicht auf eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle durch Online-Plattformen einigen. Dies teilte die Sprecherin der aktuellen zyprischen Ratspräsidentschaft in Brüssel mit. Die bisherige Regelung zur Chatkontrolle läuft am 3. April dieses Jahres aus. –Demnach war es Chatanbietern wie zum Beispiel WhatsApp oder Plattformen wie Instagram und LinkedIn erlaubt, alle Nachrichten ihrer Nutzer zu scannen. Dies sollte dem Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch dienen. Auch Techunternehmen wie Google und Microsoft nutzten die Scan-Genehmigung.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission gemäß ihrem Vorschlag aus dem Jahr 2022 die Chatkontrolle für die Anbieter sogar verpflichtend machen. Dieser Vorschlag sei schon länger gescheitert. Nun laufe im April auch die Option für die freiwillige Chatkontrolle aus.

Die Entscheidung gegen die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle werde Auswirkungen darauf haben, „wie wir den Opfern dieser schrecklichen Verbrechen helfen und die Täter vor Gericht stellen können“, erklärte die Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft.
Das Jura-Fachportal rsw.beck kommentierte die Entscheidung. Der EU gehe es um eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet. Deshalb habe sie die Ausnahmeregelung der freiwilligen Chatkontrolle durch die Medienkonzerne verlängern wollen. Damit wurde den Chatanbietern erlaubt, alle Nachrichten zu scannen, angeblich um Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
In der vergangenen Woche hat sich das EU-Parlament aber für eine neue Regelung entschieden. Demnach dürfen vorläufig befristet bis zum 3. August 2027 nur noch Chatnutzer kontrolliert werden, „die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert“ wurden. Grundsätzlich alles zu scannen sei nicht mehr erlaubt. Das Juraportal fasste zusammen: „Die Parlamentarier wollten die Maßnahmen auch auf Material beschränken, das etwa von Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauch-Material gemeldet wurde.“
Nun gelte es das Bewusstsein der Nutzer für „diese Online-Brutalität“ zu schärfen, teilte die EU-Abgeordnete Birgit Sippel von der SPD nach der Entscheidung mit. Wie das Bewusstsein der Nutzer zu schärfen wäre, erklärte Sippel nicht.
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