Von Kai Rebmann
Eine Hand wäscht die andere. So muss man wohl den Doppelpass bezeichnen, der regelmäßig zwischen Politik und Rechtsprechung gespielt wird. Ganz aktuell war das jetzt in Brandenburg wieder zu beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab in zweiter Instanz einem beruflichen Gymnasium recht, das einer 16-jährigen Schülerin ein Pflichtpraktikum beim AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer verboten hatte.
Begründung des Gerichts: die AfD werde vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft. Dies wiederum sei nicht mit den Zielen und Grundsätzen von Erziehung und Bildung gemäß des Landesschulgesetzes vereinbar, wie es weiter heißt.
Was die Richter dabei aber übersehen oder, was wohl leider wahrscheinlicher ist, ganz bewusst ignorieren: eben dieses Upgrade zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ – vom vormaligen „Verdachtsfall“ – wurde im Mai 2025 unter fragwürdigen Umständen vom damaligen Verfassungsschutzchef Jörg Müller vorgenommen. Sowohl er als auch seine Dienstherrin, die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD), mussten wenige Tage nach der umstrittenen Hochstufung ihre Stühle räumen – nicht zuletzt aufgrund dieser Causa.
Denn: der Verfassungsschutz ist immer dem jeweiligen Innenministerium unterstellt und damit – und anders, als dies oft dargestellt wird – keineswegs unabhängig, ganz im Gegenteil. So sieht das im aktuellen Fall naturgemäß auch René Springer, der eine Instrumentalisierung eben dieses Organs wittert und dem Oberverwaltungsgericht eine „offenkundig politisch motivierte Entscheidung“ vorwirft. „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird“, bedauert der Brandenburger Landeschef seiner Partei.
AfD oder Justiz – wer ist gefährlicher für die Demokratie?
Nicht viel besser verdaulich wird der politisch-juristische Eierkuchen durch den weiteren Verweis der Brandenburger Richter auf eine Entscheidung des Landesbildungsministers Steffen Freiberg (SPD), die Schulen faktisch aus der Pflicht zu nehmen, die vom Landesverfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ – und die sich daraus möglicherweise ergebenden Interessenskonflikte – selbst zu überprüfen oder auch nur einen Moment lang kritisch zu hinterfragen.
Der Verfassungsschutz als Einpeitscher gegen den politischen Gegner und Schulen sowie weitere staatliche Institutionen als willige Befehlsempfänger in stoischer Lemmingtreue – so sieht sie aus, „unsere Demokratie“ im Deutschland anno 2026.
Zurück bleibt eine junge Schülerin, die zunächst ohne das für ihre Ausbildung benötigte Pflichtpraktikum dastand und sich dabei laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts weder auf den Gleichheitsgrundsatz noch auf das Parteienprivileg noch auf ihr ureigenes Recht auf Bildung berufen darf – und das offenbar nur, weil der ausgewählte Praktikumsgeber nicht ins politische Weltbild der Regierung passt.
Denn eine richterliche Entscheidung zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ steht ausdrücklich noch aus. Stand heute haben darüber lediglich der einem SPD-geführten Innenministerium unterstellte Landesverfassungsschutz und dessen inzwischen geschasster Chef entschieden. Als Grundlage für ein wohlgefälliges Urteil im Sinne der Regierung reicht das allem Anschein nach aber allemal aus.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: nitpicker/Shuttertsock
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