Mehrere Jugendliche sollen Anfang Oktober in Wien-Donaustadt drei Burschen verprügelt und einen von ihnen sexuell missbraucht haben. Dabei filmten sie die Misshandlungen ihrer Opfer, die sie am Wonkaplatz abgepasst hatten, und verbreiteten die Videos im Internet.​

Jugendliche attackierten Erwachsene am Würstelstand

Am Tag zuvor war es beim Gewerbepark Stadlau zu einer Schlägerei zwischen Jugendlichen und zwei Erwachsenen gekommen. Die beiden Männer standen nach Heute-Informationen an einem Würstelstand und sollen sich von den Jugendlichen belästigt gefühlt haben. Die Aufforderung, leiser zu sein oder zu gehen, soll die beiden Minderjährigen dazu veranlasst haben, die Erwachsenen brutal zu verprügeln. Einer der beiden Männer wurde anschließend mit dem Gesicht nach vorne über Stiegen geschleift – das Resultat: mehrere Knochenbrüche.

​Wiedersehen am Wonkaplatz eskalierte

Am Tag darauf war die 15-jährige Tochter des Mannes mit ihrem zwei Jahre älteren Freund sowie sieben weiteren Jugendlichen am besagten Wonkaplatz in der Donaustadt unterwegs. Das Mädchen soll einen der mutmaßlichen Täter vom Vortag erkannt haben, der gerade mit zwei Freunden im Alter von 15 und 16 Jahren unterwegs war. Die neun Freunde attackierten die drei anderen Jugendlichen, raubten sie aus und verletzten sie schwer. Der 15-Jährige soll zudem sexuell missbraucht worden sein – nach derzeitigem Erkenntnisstand war er an der Schlägerei vom Vortag gar nicht beteiligt.​

Hinweise auf Racheaktion

Dass es sich um eine Racheaktion handeln könnte, zeigt auch das Vorgehen der Gruppe. Eines ihrer Opfer schleiften sie – ebenso wie am Vortag den Vater der 15-Jährigen – mit dem Gesicht nach vorne über mehrere Stiegen.

Alle Verdächtigen ausgeforscht, fünf in Haft

Nun wurden die neun Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren festgenommen, darunter auch drei Mädchen. Ein Türke, ein Iraner, ein Afghane und zwei Minderjährige mit österreichischer Staatsangehörigkeit sitzen in Untersuchungshaft. Drei Mädchen (Nationalitäten: Slowakei und Österreich) wurden auf freiem Fuß angezeigt; für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.​



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