In einer Sitzung der Bundestags-Enquete-Kommission hat der ehemalige Chef-Toxikologe von Pfizer Europa die offizielle Erzählung von der sicheren Corona-Impfung zerlegt. Was von der Regierung und ihren Medien als rettender Durchbruch verkauft wurde, war in Wirklichkeit ein großangelegter Versuch direkt am Menschen. Mit gravierenden Folgen für Millionen.

Ein Kommentar von Chris Veber

Am 19. März 2026 stand Dr. Helmut Sterz vor der Enquete-Kommission und präsentierte gut belegte Fakten zur Notzulassung von Comirnaty. Der Mann, der jahrelang die europäischen Toxikologie-Zentren von Pfizer leitete, gab zu Protokoll, es gab nur wenige Studien an Ratten. Solche Tierversuche seien eigentlich nur für extrem tödliche Erreger wie Ebola gedacht, nicht für ein Virus mit vergleichsweise geringer Sterblichkeit wie SARS-CoV-2. Die Sicherheit der mRNA-Impfung sei schlicht vorgetäuscht worden. Die Ratten-Daten hätten keinerlei Aussagekraft für das Risiko beim Menschen gehabt. Es fehlten zehn weitere Toxizitätsstudien, die für eine echte Sicherheitsbewertung zwingend gewesen wären. Keine davon wurde nachgereicht. Ebenso fehlten Untersuchungen zu den Lipid-Nanopartikeln, die als Trägerstoff dienten. Das schriftliche Statement von Dr. Sterz lesen Sie hier. Darin heißt es wörtlich:

De facto wurde die Vakzine-Sicherheit vor der Notzulassung völlig außer Acht gelassen. Bereits die
klinischen Prüfungen wurden ohne relevante toxikologische Sicherheitsdaten begonnen. Es handelte sich demnach um Menschenversuche, die nach dem Nürnberger Kodex strengstens verboten sind! Nach der Notzulassung kam es, wie von zahlreichen Experten befürchtet, zu einer Lawine an schwerwiegenden Nebenwirkungen.

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Der Nürnberger Kodex, geboren aus den Lehren der NS-Medizinverbrechen, schreibt vor, dass neue Stoffe erst umfassend im Tiermodell getestet werden müssen, bevor Menschen involviert werden. Für die Plandemie war etwas anderes geplant – es kam zu einem Massenexperiment unter dem Deckmantel der Notzulassung. Sterz machte deutlich, dass die mRNA-Technologie bereits 2020 vielen Experten als hochriskant galt, unter anderem wegen potenzieller Genotoxizitäten, Autoimmunreaktionen und Langzeitschäden. Heute sprächen wir von Millionen Opfern weltweit. Die Technologie gehöre sofort verboten, so sein Fazit.

Der Vortrag löste erwartungsgemäß empörten Gegenwind unter den Coronisten aus. Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte die Ausführungen des ausgewiesenen Fachmanns und Whistleblowers schlicht „Fake“. Stefan Homburg dokumentierte den Auftritt und kündigte eine ausführliche Analyse an. Das alte Muster, wer unangenehme Wahrheiten ausspricht, wird diskreditiert, statt dass man die Fakten objektiv prüft.

Corona hatte eine Infektionssterblichkeit von 0,16% Prozent, in vielen Altersgruppen sogar weit darunter bis nicht vorhanden. Der typische Corona-Tote war über 80 und vorerkrankt. Die Krankheit war im Gegensatz zu den offiziellen Panik-Narrativen für die breite Bevölkerung keine existenzielle Bedrohung. Dennoch wurde ein völlig neuartiger Wirkstoff, dessen Langzeitwirkungen niemand kannte, in Rekordzeit auf Milliarden Menschen losgelassen. Ohne ausreichende präklinische Daten, ohne vollständige Toxizitätsprüfung, ohne echte Einwilligung der Probanden. Das ist kein Impfprogramm mehr, das ist ein humanes Experiment im großen Stil.

Die Konsequenzen sind nicht nur ethisch, wirtschaftlich und gesundheitlich verheerend. Sie könnten strafrechtlich relevant sein. Wer einen Stoff mit bekannten Risiken und unvollständiger Testung auf den Markt bringt, obwohl die Bedrohungslage überschaubar war, handelt mindestens grob fahrlässig. Der Nürnberger Kodex bildet die Grundlage für medizinrechtliche und haftungsrechtliche Standards. Sterz selbst hat in Interviews betont, dass die Haftungsbefreiung in den EU-Verträgen mit Pfizer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht greift. Wenn nachgewiesen wird, dass Hersteller und Behörden die fehlenden Studien bewusst ignoriert oder die Risiken heruntergespielt haben, dann fällt der Schutzschild. Dann könnten Paragraphen zu Körperverletzung, Totschlag, vorsätzlicher Gemeingefährdung oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ins Spiel kommen.

Dass die Verantwortlichen wussten, was sie taten, ist schwer nachweisbar, wird aber vielfach als naheliegend betrachtet. BioNTech hat bis zur Corona-Spritze kein Produkt auf den Markt bringen können und seitdem auch nicht. Unter anderem wegen der Toxizität der mRNA-Technologie mit ihren Lipid-Nanopartikeln. Inzwischen hat die Führung das Unternehmen verlassen. Nach mir die Sintflut? Auch dass die Körper der Impfopfer gezwungen wurden, ausgerechnet das Spike-Protein in den eigenen Zellen nachzubauen, ist eine Perversion, die in ihrer Abartigkeit ihresgleichen sucht. Denn es war das Spike-Protein, das im Wesentlichen die Krankheit Corona hervorgerufen hat. Bei einer Infektion wurde es im Normalfall vom Immunsystem mitsamt dem restlichen Virus auf den Atemwegsschleimhäuten beseitigt. Bei der „Impfung“ wird das Spike-Protein in unbekannter Menge auf eine unbestimmte Zeit in allen Körperzellen, vom Hirn über die Blutgefäße bis zu den Reproduktionsorganen, produziert.

Dazu passen auch Todeszahlen nach der Corona-mRNA-Genspritze. Bereits am 30. April 2021 war Pfizer und damit den Verantwortlichen klar, dass es bei 158.893 gemeldeten Fällen von Nebenwirkungen bereits 1223 Todesfälle gegeben hatte. Bei einer „Impfung“ gegen eine Krankheit, die für unter 60-Jährige eine Infektionssterblichkeitsrate von 0,001% (<20 Jahre) bis 0,04% (<60 Jahre) aufwies, war der Tod in einem Prozent der Fälle die „Nebenwirkung“. Nicht zu vergessen, um an Corona zu sterben, mussten sie sich zuerst infizieren. Manche schafften das bis zum Schluss nicht. Bei der „Impfung“ hingegen gab es außer dem Chargenlotto keine Milderung, kein Entkommen.

Die Plandemie und ihre „Maßnahmen“ gelten für etliche Fachleute und Opfer der Politik als beispielloses Verbrechen an der Menschheit und gegen die Menschheit. Dass die Verantwortlichen und Mittäter in Politik, Pharmamafia und Medien sich noch nicht vor Gericht verantworten mussten, ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer. Aus Gründen der Gerechtigkeit und der Generalprävention muss die Plandemie vor Gericht aufgearbeitet werden. Sonst wiederholt sich die Geschichte.



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