Der Mensch, so schreibt Fritz Lenz in seinem Buch mit dem Titel „Menschliche Auslese und Rassenhygiene“, die als Band 2 der Grundrisse menschlicher Erblichkeitslehre und Rassenhygiene [Baur–Fischer–Lenz] in 3. Auflage 1931 erschienen ist, unterliege wie jedes andere Lebewesen dem Gesetz des Kampfes ums Dasein. In diesem Kampf siege der Tüchtigere, der besser Angepasste. Die natürliche Auslese sorge dafür, dass die wertvolleren Erbanlagen sich durchsetzten, während die minderwertigen allmählich ausgemerzt würden. […] Wo diese Auslese durch Zivilisation, Medizin und soziale Fürsorge behindert werde, so folgert Lenz, drohe Entartung. Deshalb müsse der Staat durch bewusstes Auslesen und Ausmerzen eingreifen, um die biologische Tüchtigkeit des Volkes zu erhalten und zu steigern.
Der Staat als Qualitätsplaner, der die „Tüchtigkeit des Volkes“ durch ZUCHT und Eliminierung erhöht.
Einer dieser faschistoiden und menschenfeindlichen Gedanken, wie sie gemeinhin nur (National-)Sozialisten haben können, und eine gute Beschreibung dessen, was als „Sozialdarwinismus“ bezeichnet wird . eine durch und durch sozialistische Idee im übrigen: Marx war bekanntlich der Ansicht, mit seinem „historischen Materialismus“ ein Entwicklungsgesetz beschrieben zu haben. Die Idee, dass im Rahmen dieser Entwicklung die kommunistische Gesellschaft als Krone der Schöpfung am Ende eines Ausmerzungsprozesses übrig bleibt, in dessen Verlauf all die minderwertigen Erbgutträger ausgemerzt und nur die Gesellschaft der „Überlegenen“ übrig bleibt, ist eine, die sozialistisch/kommunistischem Denken nicht fremd, sondern inhärent ist.
Sozialdarwinismus ist eine der treibenden Kräfte, wie man vermuten kann, hinter dem gezielten Einsatz von mod-RNA-TodesChargen in Behindertenheimen in Australien. Denn: Wenn man absichtlich angebliche Impfstoffe von Pfizer, von denen bekannt ist, dass sie so verunreinigt sind, dass sie Tod und Verderben über diejenigen, denen sie injiziert werden, bringen, wenn man ausgerechnet für diese Todeschargen eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatum beschließt, um sie weiterhin verimpfen zu können, dann muss man Absicht und damit die Motivation aus Sicht der Entscheider „unwertes Leben“ auszumerzen, dahinter vermuten.
Wer nachverfolgen will, wie Australische Behörden dafür gesorgt haben, dass Todeschargen in Behindertenheimen zum Einsatz kommen, der kann es in dem folgenden Video von einem PPT-Vortrag tun.
Wenn man Haltbarkeitsdaten von modRNA-COVID-19 Spritzbrühe-Chargen verlängert, von denen man weiß, dass sie ein viel höheres Schadenspotential haben, als andere Chargen, der Grund dafür, sie Todeschargen zu nennen, wenn die verlängerten Todeschargen letztlich 50% aller Chargen stellen, deren Haltbarkeitsdatum verlängert wurde, dann muss man annehmen, dass hier absichtlich Todeschargen für eine speziellen Zweck bereitgestellt wurden, im Falle von Australien, um sie in Behindertenheimen zu verspritzen.
Sozialdarwinismus in seiner brutalsten Form, bei der anonyme Administratoren ihren Sadismus ausleben und sich zum Herrn über Leben und Tod von Menschen aufschwingen, denen sie einen minderen Wert zuweisen.
Was ist in Deutschland mit den Todeschargen geschehen?
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„Die Deutschen sind intelligenter als die Australier – sie hatten Jens Spahn, der am 20.05.2020 für die Impfhersteller das Geschenk MedBVSV erließ, als es noch keinerlei Impfung weit und breit in Sicht gab. Diese MedBVSV regelte u.a., wohlgemerkt von Spahn unterzeichnete Verordnung: – auch abgelaufene Chargen dürfen abweichend zur gesetzlichen Anordnung in § 8 Abs. 3 AMG verimpft werden.
Wo liegt das Problem?
Neben der Tatsache, dass ein Bundesminister kein Gesetz per Verordnung ändern darf, gehen wir einmal auf die inhaltliche Ebene.
Wenn 5 bis 15 Prozent schadensträchtige Chargen nach der dänischen Studie, der tschechischen Studie Fürst et al und der US Studie festgestellt wurden und das niederländische Gesundheitsministerium und das spanische Gesundheitsministerium das bestätigen, dann steht die Frage im Raum, ob solche schadensträchtigen Chargen gezielt eingesetzt wurden.
Florian Schilling beantwortete die Frage für Australien in seiner PowerPoint Präsentation positiv. Damals war für die Australier notwendig ausdrücklich bestimmte Chargen für deren Weiternutzung zu verlängern. Nur blöd, dass überbordend Viele nämlich 4 der verlängerten Chargen erkannt schadensträchtig waren und dann diese Chargen zur Verimpfung an Behindertenheime durchgereicht wurden.
Wie kann man nun dieses Problem in Deutschland beheben, so dass das, was die Australier nun identifizierbar erlebten nicht in Deutschland hochpoppt.
Na klar – man bestimmt den Gesundheitsminister dazu, eine offenkundig verfassungswidrige MedBVSV zu erlassen, damit dieser regelt, dass alle Chargen, wenn sie abgelaufen sind, weiter verimpft werden dürfen. Das ist zwar eklatant gesetzeswidrig und die Änderung von Gesetzen gehört ins Parlament – aber egal – da wo kein Kläger – da auch kein Richter.
Nur zu Erinnerung – es ist der Jens Spahn – der auch in der Bundespresskonferenz Anfang November 2021 evidenzlos die „Pandemie der Ungeimpften“ vom Zaun brach, und es ist just der Jens Spahn, der in der Enquete Kommission erklärte, dass alle in den Behörden und bei den Impfstoffherstellern stets gewusst hätten, dass es keinen Übertragungsschutz gibt und der Impfstoff nur dafür gedacht gewesen sei, die schweren Verläufe zu lindern.
Den IST-Stand halten wir mal fest und schwenken nach Australien.
Da gab es keinen Gesundheitsminister, der eine Verordnung erließ, dass alle abgelaufenen Covid-Vakzine weiter verimpft werden dürfen. Da prügelte man sich über Tage und Wochen, ob für bis 11jährige 70Tage oder für über 12jährige nur 30 Tage….. Jedenfalls das Ende vom Lied war, dass man konkret 4 Chargen von 10 bei über 382 Chargen verlängerte, die dann an Behindertenheime gehen sollten, so der Bericht von Florian Schilling, der das mit vielen Anlagen untermauerte.
So – aus der Sicht der Planung eines Kriminellen muss doch klar attestiert werden, dass eine MedBVSV im Mai 2020 wo keine Sau – auch kein Medium in den Nachrichten berichtet – mal abgelaufene Vakzine zu verimpfbaren Vakzinen zu erklären, hatte eine Weitsicht, die ihres Gleichen suchte, da es niemals Fragen geben würde.
Bei dem Schadenseinschlag beim PEI war sofort klar, welche Charge schadensträchtig war und welche nicht. Deshalb ist es das höchste Staatgeheimnis bis heute, dass niemand wissen darf, welche Chargen schadensträchtig waren und wie und wann sie eingesetzt wurden. Das oblag der Bundeswehr unter der Führung von General Breuer im Bundeskanzleramt.
Und da dieser Mann für unsere Verteidigung auch künftig sorgt, darf niemals über die Chargen und die Chargenträchtigkeit sowie die Logistik über die Bundeswehr eine Nachforschung angestellt werden. Schließlich entschied ja der Bundesminister der Gesundheit, dass abgelaufene Chargen weiter verimpft werden dürfen.
Dieser Mann ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag und erklärt allen in der Enquete Kommision, dass er alle in Bezug auf die 3G Regelen verarscht hat, weil es nie einen Übertragungsschutz gab und alle leider verarscht hat, weil es auch im Rahmen der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht keine Evidenz für Übertragungsschutz gab.
Wer so viele Fähigkeiten und Kenntnis mitbringt kann nur derzeit stellvertretender Fraktionsvorsitzender der aktuellen Regierungsparteien CDU/CSU sein.
Fazit: Die Australier haben wir deutlich geschlagen, weil niemand über gefährliche Chargen berichtete, die vulnerablen Gruppen verabreicht worden wären. Oder umgekehrt ist zu attestieren, dass australische Politiker viel krimineller veranlagt sein sollten, um skrupelloser gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen, um nicht nur nicht erwischt zu werden, sondern anschließend auch unangetastet im Rampenlicht der Öffentlichkeit weiter vorgezeigt zu werden.
Die Spekulation von Tobias Ulbrich wäre leicht anhand der vorhandenen Daten zu be- oder widerlegen. Indes, die Daten sind nicht öffentlich, werden geheim gehalten, und entsprechend muss man sich fragen. WARUM?
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