Der Fall des Bundestagsabgeordneten Cem Ince (Linke) zeigt, welchen Schaden unbestätigte Vorwürfe in den Medien anrichten. Das Gerichtsurteil gegen Polizei und Springer-Verlag unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Berichterstattung
Bundestagsabgeordneter (die Linke) Cem Ince gewann im Februar vor Gericht schon gegen die Polizei und nun auf gegen den Springer-Verlag
Foto: IMAGO
Rechts und links eingehakt in zwei Polizistenarme, mit dem Oberkörper nach unten gedrückt, wird der Bundestagsabgeordnete Cem Ince (Die Linke) wankend durch die Menge einer Demonstration gegen die Rüstungsindustrie gelenkt. Schließlich landet der Politiker unsanft in einem Polizeiwagen. Als sich die Tür des Wagens wieder öffnet, kniet ein Polizist über dem Abgeordneten.
Das Video des Vorfalls vom 12. Oktober 2025 im Berliner Stadtteil Wedding verbreitet sich in Windeseile und sorgte bundesweit für Aufsehen. Der 32-Jährige hatte es mit der Anmerkung: „Hier werde ich grundlos von zwei Polizeibeamten aus der Demonstration herausgezogen, ins Auto geschmissen und ins Gesicht geschlagen“, auf seinem Instagram-Kanal geteilt.
Die Festnahme des Abgeordneten begründete die Polizei mit einer angeblichen vorangegangenen Gewalt seitens Ince. Demnach soll der Abgeordnete einem Beamten mehrfach „gegen den Kopf“ geschlagen haben, äußert sich die Polizei gegenüber einigen Medien. Auch Die Welt griff das Statement der Polizei in einem Artikel auf und zitierte dabei so, dass der Eindruck entstand, die Vorwürfe der Polizei gegenüber Cem Ince seien bereits bestätigt. Der Linke-Bundestagsabgeordnete zog gegen diese Darstellung vor Gericht und hat nun gegen den Springer-Verlag gewonnen.
Mit Warnweste und persönlicher Vorstellung
Zurück zum 12. Oktober: Eine Warnweste sollte den Abgeordneten bei der Demonstration der geplanten Waffenproduktion des Konzerns Rheinmetall als parlamentarischen Beobachter kennzeichnen. Später sagte Ince in einem Statement, er hätte sich als solcher auch bei den Beamten vorgestellt. Trotzdem wurde er „ohne Berührung oder Provokationen, geschweige denn Straftaten seinerseits, von einem Polizeibeamten direkt ins Gesicht geschlagen“. Daraufhin habe man ihn gewaltsam seiner Freiheit beraubt.
Viele Demonstrant:innen seien an diesem Tag Opfer von Polizeigewalt geworden, betont Ince. Der Abgeordnete selbst trug nach eigenen Angaben eine Oberlippenprellung davon und litt unter starken Rücken- und Nackenschmerzen. Der 32-Jährige erstattete im Nachgang der Festnahme Anzeige gegen die Polizei, dementierte die Vorwürfe gegen ihn und machte den Fall öffentlich.
Recht bekommen gegen die Polizei und den Springer-Verlag
Bereits Anfang Februar beschloss das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, dass die Polizei die Aussage, Ince hätte einen Beamten geschlagen, nicht mehr tätigen darf. Laut Spiegel gilt der Beschluss vorläufig, bis in der Hauptsache entschieden wird. Bei einem Verstoß werde ein Bußgeld von 10.000 Euro fällig. Der Abgeordnete zog mit der Begründung vor Gericht, diese Aussagen würden sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen. Es gelte schließlich die Unschuldsvermutung.
Auch gegen die Berichterstattung der Welt setzte sich Cem Ince zur Wehr – und gewann erneut. Das Landesgericht Frankfurt bestätigte dem Freitag gegenüber, dass die dritte Zivilkammer des Gerichts die Axel Springer Deutschland GmbH mit „einstweiliger Verfügung zwei Äußerungen Antragsmäßig aus dem Artikel der Welt vom 15.10.2025 untersagt hat“.
Es ist ein Unterschied, ob die Polizei von einem Verdacht spricht oder einen Sachverhalt für erwiesen hält
Das Urteil begründe sich laut Gericht daraus, dass „der Beklagte mit den untersagten Äußerungen durch die Formulierung jeweils im Indikativ zum Ausdruck brachte, der Sachverhalt sei laut Berliner Polizei ausermittelt, während der Polizeisprecher lediglich einen entsprechenden Verdacht in Bezug auf Herrn Ince geäußert hatte.“
In ihrem Urteil führt die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt weiter aus, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Der Verlag verzichtete mittlerweile auf eine Berufung und gab eine Abschlusserklärung ab. Damit ist auch dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Cem Ince zeigt sich erleichtert: „Die Tage und Wochen nach dem Vorfall, bei dem ich Polizeigewalt erlebt habe, waren nicht einfach für mich. Eine vorverurteilende Polizei und eine rufschädigende Berichterstattung in den Medien haben dazu beigetragen. Ich bin froh, dass mir ein Gericht erneut recht gegeben hat.“
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Cem Ince im Verfahren vertreten hat, fügt ergänzend hinzu, dass es „ein Unterschied ist, ob die Polizei von einem Verdacht spricht oder einen Sachverhalt für erwiesen hält. Als Behörde genießt sie ein hohes Vertrauen, Falschzitate können deshalb das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.“
Eine Anfrage des Freitag an die Welt blieb bisher unbeantwortet.
Anmerkung: „Hier werde ich grundlos von zwei Polizeibeamten aus der Demonstration herausgezogen, ins Auto geschmissen und ins Gesicht geschlagen“, auf seinem Instagram-Kanal geteilt.Die Festnahme des Abgeordneten begründete die Polizei mit einer angeblichen vorangegangenen Gewalt seitens Ince. Demnach soll der Abgeordnete einem Beamten mehrfach „gegen den Kopf“ geschlagen haben, äußert sich die Polizei gegenüber einigen Medien. Auch Die Welt griff das Statement der Polizei in einem Artikel auf und zitierte dabei so, dass der Eindruck entstand, die Vorwürfe der Polizei gegenüber Cem Ince seien bereits bestätigt. Der Linke-Bundestagsabgeordnete zog gegen diese Darstellung vor Gericht und hat nun gegen den Springer-Verlag gewonnen. Mit Warnweste und persönlicher VorstellungZurück zum 12. Oktober: Eine Warnweste sollte den Abgeordneten bei der Demonstration der geplanten Waffenproduktion des Konzerns Rheinmetall als parlamentarischen Beobachter kennzeichnen. Später sagte Ince in einem Statement, er hätte sich als solcher auch bei den Beamten vorgestellt. Trotzdem wurde er „ohne Berührung oder Provokationen, geschweige denn Straftaten seinerseits, von einem Polizeibeamten direkt ins Gesicht geschlagen“. Daraufhin habe man ihn gewaltsam seiner Freiheit beraubt.Viele Demonstrant:innen seien an diesem Tag Opfer von Polizeigewalt geworden, betont Ince. Der Abgeordnete selbst trug nach eigenen Angaben eine Oberlippenprellung davon und litt unter starken Rücken- und Nackenschmerzen. Der 32-Jährige erstattete im Nachgang der Festnahme Anzeige gegen die Polizei, dementierte die Vorwürfe gegen ihn und machte den Fall öffentlich.Recht bekommen gegen die Polizei und den Springer-VerlagBereits Anfang Februar beschloss das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, dass die Polizei die Aussage, Ince hätte einen Beamten geschlagen, nicht mehr tätigen darf. Laut Spiegel gilt der Beschluss vorläufig, bis in der Hauptsache entschieden wird. Bei einem Verstoß werde ein Bußgeld von 10.000 Euro fällig. Der Abgeordnete zog mit der Begründung vor Gericht, diese Aussagen würden sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen. Es gelte schließlich die Unschuldsvermutung.Auch gegen die Berichterstattung der Welt setzte sich Cem Ince zur Wehr – und gewann erneut. Das Landesgericht Frankfurt bestätigte dem Freitag gegenüber, dass die dritte Zivilkammer des Gerichts die Axel Springer Deutschland GmbH mit „einstweiliger Verfügung zwei Äußerungen Antragsmäßig aus dem Artikel der Welt vom 15.10.2025 untersagt hat“.Es ist ein Unterschied, ob die Polizei von einem Verdacht spricht oder einen Sachverhalt für erwiesen hältJasper Prigge, AnwaltDas Urteil begründe sich laut Gericht daraus, dass „der Beklagte mit den untersagten Äußerungen durch die Formulierung jeweils im Indikativ zum Ausdruck brachte, der Sachverhalt sei laut Berliner Polizei ausermittelt, während der Polizeisprecher lediglich einen entsprechenden Verdacht in Bezug auf Herrn Ince geäußert hatte.“In ihrem Urteil führt die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt weiter aus, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Der Verlag verzichtete mittlerweile auf eine Berufung und gab eine Abschlusserklärung ab. Damit ist auch dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.Cem Ince zeigt sich erleichtert: „Die Tage und Wochen nach dem Vorfall, bei dem ich Polizeigewalt erlebt habe, waren nicht einfach für mich. Eine vorverurteilende Polizei und eine rufschädigende Berichterstattung in den Medien haben dazu beigetragen. Ich bin froh, dass mir ein Gericht erneut recht gegeben hat.“Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Cem Ince im Verfahren vertreten hat, fügt ergänzend hinzu, dass es „ein Unterschied ist, ob die Polizei von einem Verdacht spricht oder einen Sachverhalt für erwiesen hält. Als Behörde genießt sie ein hohes Vertrauen, Falschzitate können deshalb das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.“Eine Anfrage des Freitag an die Welt blieb bisher unbeantwortet.