4.000 Dateien. Kinder in unerträglichen Posen. 4.000. Wer diese Zahl liest und dabei nicht erschaudert, hat kein Herz. 4.000-mal dokumentiertes Leid, 4.000-mal geschändete Kinderseelen. Markus Gleichmann, bis vor kurzem Landtagsabgeordneter der Linken in Thüringen, hatte diesen Berg an Grausamkeit auf seinen Geräten. Er hat es zugegeben. Und was macht dieser Staat? Er winkt den Fall diskret durch die Hintertür ab.
Das Amtsgericht Stadtroda erlässt einen Strafbefehl: Neun Monate auf Bewährung. Dazu eine „Geldauflage“ von lächerlichen 1.000 Euro (Details siehe hier)
Rechnen wir nach: Das sind 25 Cent pro Datei. Ein Viertel Euro für eine zerstörte Kindheit. Das ist kein Urteil, das ist ein Hohn. Es ist ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers – und eine unfassbare Ermutigung für die dunklen Ecken der Gesellschaft.
Staatliche Beute
Der Kontrast-Wahnsinn: Zur selben Zeit zeigt das System seine „volle Härte“ dort, wo es sicher ist: bei den Kleinen. Der Leser, der mir den Link auf die Nachricht über den Abgeordneten schickte, fügte gleich noch einen Vergleich aus seinem Bekanntenkreis hinzu: Ein Jugendlicher hatte ein Video weitergeleitet, auf dem eine Ziege von einem Moslem penetriert wurde – geschmacklos, ja. Die Antwort des Staates: Ermittlungen wegen angeblicher Kinderpornografie, weil der Moslem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft minderjährig war. Vier Kripobeamte stürmen die Wohnung. Hausdurchsuchung. Handy weg. Das volle Programm. Psychoterror für die gesamte Familie. Hohe Anwaltskosten. Der juristische Offenbarungseid folgte zum Schluss: Das Verfahren wurde eingestellt – allerdings nur unter der Bedingung, dass das Handy eingezogen bleibt. Man stelle sich das vor: Der Staat räumt ein, dass keine Straftat vorliegt, behält aber das Privateigentum als Beute ein. Ein perverser Kuh- bzw. Ziegenhandel, bei dem das Grundrecht auf Eigentum einfach wegverhandelt wurde.
Halten wir fest: Für den Konsum von massenhaftem Kindesmissbrauch gibt es das juristische Äquivalent eines Parktickets. Für ein bizarres Tiervideo rückt die Staatsmacht mit der moralischen Abrissbirne an. Dafür hat die Justiz Ressourcen – während ihr die fehlen, wenn es um Vergewaltiger und Kinderschänder geht, die schon mal auf freien Fuß kommen, weil das Personal fehlt für eine normale Strafverfolgung (siehe meinen Text „Kinderschänder auf freiem Fuß – wegen Justiz-Überlastung – wäre er bei TV-Gebühren-Streik strenger behandelt worden?“).
Ich musste bei der Nachricht an meinen leider viel zu früh verstorbenen Bruder denken. Er war Rechtsanwalt. Sein Vertrauen in den Rechtsstaat bröckelte täglich. Den letzten Riss bekam es, wie er mir entsetzt erzählte, durch den Fall eines Vorsitzenden Richters am Landgericht – zuständig für Kinderpornografie –, bei dem 4.000 einschlägige Bilder gefunden wurden. Er hatte sie sich direkt aus den Gerichtsakten besorgt. Der Wächter als Konsument. Die Reaktion? Kein öffentlicher Prozess, kein Pranger. Nur ein diskreter Strafbefehl, eine Geldstrafe. Man kennt sich, man schont sich.
Zwei Welten, zwei Maße: Während pädophile Richter und linke Abgeordnete mit Samthandschuhen gestreichelt werden, brennt die Luft für Regierungskritiker. David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, wurde in erster Instanz zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein „Verbrechen“: Eine harmlose Karikatur von Nancy Faeser. Auch wenn die zweite Instanz ihn freisprach – die Botschaft ist klar: Wer die Mächtigen reizt, soll finanziell und nervlich bluten. Zwischen Verurteilung und Freispruch lagen Monate des Bangens und hohe Anwaltskosten.
Oder denken wir an Georg Thiel. Er saß monatelang im Knast. Nicht etwa, weil er Kinderseelen verkaufte, sondern weil er sich weigerte, die Zwangsgebühren für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der seinen gesetzlichen Auftrag zur Ausgewogenheit täglich mit Füßen tritt. Ein Rechtsbruch, der keinen Staatsanwalt interessiert.
Thiel musste hinter Gitter. Kinderschänder-Konsumenten nicht – sofern sie das richtige Parteibuch oder den richtigen Status haben. Stellen Sie sich nur für eine Sekunde vor, der pädophile Volksvertreter wäre nicht bei der SED-Nachfolgepartei, sondern bei der AfD gewesen. Die Sondersendungen im Staatsfunk würden kein Ende nehmen.
Das ist kein Justiz-Irrtum. Das ist Methode.
Ein Strafbefehl bedeutet: Keine öffentliche Verhandlung, keine unangenehmen Fragen, keine Kameras. Man regelt das im stillen Kämmerlein. Der „feine Herr Abgeordnete“ darf sich diskret entschuldigen, während die Opfer in der Urteilsbegründung zu statistischem Beifang degradiert werden.
Die Zwei-Klassen-Justiz ist bittere Realität. Das System schützt seine Repräsentanten und Zuwanderer mit Samthandschuhen, während es beim „einfachen Volk“ das Exempel statuiert – erst recht bei jenen, die es wagen, den rot-grünen Zeitgeist zu hinterfragen.
Wenn ein ehemaliger Volksvertreter mit 4.000 KiPo-Dateien behandelt wird wie ein Parksünder, dann ist dieser Rechtsstaat am Ende. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht nur beschädigt – es ist pulverisiert.
Nennen Sie mir einen Grund, warum ich hier nicht von einer schamlosen Privilegierung der politischen Klasse sprechen sollte. Ich bin gespannt auf die Ausflüchte derer, die diesen moralischen Totalschaden noch verteidigen wollen.
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Bild: KI-generiert (Grok)
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