Ärzte, welche die schweren Gesundheitsschäden, die mit dem Tragen der „Schutz-Masken“ und den mRNA-Corona-Spritzen vielfach verbunden sind, erkannten, und aus ihrer ärztlichen Pflicht heraus ihren Patienten Befreiungs-Atteste ausstellten, wurden und werden noch immer von der willfährigen Justiz des Staates gnadenlos diffamiert, gejagt, mit Hausdurchsuchungen schikaniert, existentiell vernichtet und verurteilt. Über tausend Urteile sind bisher ergangen, die von hohen Geldstrafen bis zu 3 Jahren Gefängnis reichen. Dabei stellte sich die Justiz taub für die wissenschaftlichen und medizinischen Fakten.1 Denn das Handeln der Ärzte entlarvt die Pandemie-Lügen des Staates und gefährdet die Folgsamkeit der Menschen.

Staatsanwaltschaften und Gerichte werfen den betreffenden Ärzten das Ausstellen „unrichtiger Zeugnisse über den Gesundheitszustand“ vor, das nach § 278 StGB in der Fassung vom 24.11.2021 strafbar ist. Es handele sich, so der Vorwurf, um „Gefälligkeits-Atteste“, denen keine wirklichen Erkrankungen zugrunde lägen. Selbst die Dokumentation einer vorangegangenen Untersuchung eines Patienten wurde bei einer Vielzahl von Ärzten nicht als Rechtfertigung anerkannt.



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