Angesichts des Stromausfalls im Südwesten Berlin hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mitgeteilt, für welche Folgen eine Versicherung aufkommt. Frostbedingte Schäden durch Leitungswasser, etwa an Heizungsrohren, sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl seien über eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, erklärte der GDV.

Wärmepumpen sind Teil der Heizungsanlage und damit über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wie ein GDV-Sprecher auf Nachfrage sagte.

Bei einem längeren Stromausfall in der kalten Jahreszeit seien Schutzmaßnahmen gegen Frostschäden besonders wichtig, betonte der GDV. Er riet, die Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss – also am Wasserzähler oder Gebäudeeintritt – abzusperren, um Wasserschäden durch geplatzte Leitungen zu vermeiden.

Wenn möglich, sollten wasserführende Leitungen zusätzlich entleert werden. Sind Leitungen bereits eingefroren, sollten sie nur unter Aufsicht und nach dem Absperren der Wasserzufuhr aufgetaut werden.

Gefriergut – ja, Lebensmittel im Kühlschrank – nein

Versichert sind laut Verband auch Schäden an Gefriergut, die dadurch entstehen, dass eine Tiefkühlanlage durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.

Lebensmittel im Kühlschrank gehörten nicht dazu. In bestimmten Branchen, etwa der Lebensmittelwirtschaft, gibt es laut GDV spezielle Versicherungen, die den Verderb von Kühlgut infolge eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung finanziell absichern.

Grund für den großflächigen Stromausfall im Südwesten der Hauptstadt ist nach bisherigen Ermittlungen ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am Teltowkanal, der aller Wahrscheinlichkeit nach auf das Konto von Linksextremisten geht.

Ab Samstagfrüh waren zunächst insgesamt 45.000 Haushalte und 2200 Gewerbeeinheiten von der Stromversorgung abgeschnitten, bis Montagmittag waren nach Angaben des Berliner Senats rund 14.500 Haushalte sowie 500 Gewerbebetriebe wieder am Netz. (afp/red)



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