Ein 27‑jähriger Syrer ist am Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung eines damals erst 14‑jährigen Mädchens zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldspruch wegen Vergewaltigung

​Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 10. April 2024 in einer Wohnung im 22. Wiener Gemeindebezirk, der Donaustadt. Das damals 14‑jährige Mädchen hatte sich dort in der Wohnung mehrerer erwachsener Männer aufgehalten.​ Laut Anklage entkleidete der Migrant das Mädchen, fixierte es und vergewaltigte sie. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten in diesem Punkt schuldig.

Gericht glaubte bizarre Ausrede des Syrers nicht

​Der Syrer bestritt im Prozess am gestrigen Dienstag eine vorsätzliche Vergewaltigung und sprach von einem „unkontrollierten Samenerguss“. Zudem gab er an, vom tatsächlichen Alter des Mädchens nichts gewusst zu haben. Das Mädchen meldete sich am Tag nach der Tat bei seiner Mutter und schilderte den Vorfall. Die Mutter gab an, vor Schock in Ohnmacht gefallen zu sein und drängte ihre Tochter zur Anzeige.

Opfer in psychiatrischer Behandlung

Gegenüber der Polizei schilderte sie den Vorfall. In der Folge befand sich die Jugendliche in psychiatrischer Behandlung. Als Motiv für die Anzeige gab die inzwischen 16‑Jährige an, sie habe gehandelt, „damit es nicht noch anderen Mädchen passiert“. Diese Aussage wurde im Verfahren protokolliert und wiedergegeben.



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