WHO-Änderungen und revidiertes Epidemiegesetz: Eine umfassende Bedrohung nicht nur für Schweizer Souveränität, Demokratie und Grundrechte

In einer detaillierten und kritischen Ausgabe des EDU-Podcasts hat Moderator Anjan Liebrand mit dem Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse die aktuellen Entwicklungen in der globalen und nationalen Gesundheitspolitik beleuchtet.

Kruse, der durch seine unermüdliche und uneigennützige Aufklärungsarbeit während der Corona-Pandemie bekannt geworden ist, analysierte die kürzlich in Kraft getretenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die geplante Revision des schweizerischen Epidemiegesetzes.

Beide Entwicklungen werfen grundlegende Fragen auf: Werden hier Machtstrukturen zementiert, die die Schweizer Demokratie unterlaufen, die Kantonssouveränität verletzen und individuelle Grundrechte massiv einschränken? Die Antworten von Kruse fallen ernüchternd aus – es handelt sich um eine schleichende Entmachtung des Volkes und eine Ausweitung autoritärer Mechanismen.

Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV): Mehr Macht für die WHO

Die Änderungen der IGV wurden am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet – unter Bedingungen, die Kruse als alles andere als demokratisch bezeichnet.

Juristisch basieren sie auf Artikel 21 der WHO-Verfassung, der der Organisation erlaubt, sanitäre und Quarantänemaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten zu beschließen. Der Bundesrat bagatellisiert diese Anpassungen als geringfügige administrative Änderungen von geringer Tragweite.

Kruse widerspricht vehement: Die WHO gilt global als Setter von Goldstandards – sei es bei Testmethoden wie dem PCR-Test oder bei der Empfehlung von Maßnahmen wie den COVID-19-Impfungen.

Während der Pandemie rief die WHO am 30. Januar 2020 einen internationalen Gesundheitsnotstand aus und hielt ihn über drei Jahre aufrecht. Auf dieser Basis erklärten fast alle Länder, einschließlich der Schweiz (zuerst „außerordentliche Lage“, dann „besondere Lage“), eigene Notstände.

Dies ermöglichte über zwei Jahre hinweg einschneidende Maßnahmen: Einschränkungen, Zertifikatspflicht, Zutrittsbeschränkungen und massiver Druck zur Impfung.

Neue Machtinstrumente der WHO

Die neuen Änderungen erweitern diese Einflussmöglichkeiten erheblich:

Erweiterte Kompetenzen des Generaldirektors:
Neu gibt es neben dem internationalen Gesundheitsnotstand die „pandemische Lage“. Schon ein neuer Subtypus einer Grippe reicht aus, um einen Notstand auszurufen. Das Ermessen des WHO-Chefs wird massiv ausgeweitet.

Vorschläge zu Gesundheitsprodukten:
Die WHO darf nun relevante Produkte im Pandemiekontext vorschlagen – darunter zell- und genbasierte Therapien wie die mRNA-Impfungen gegen COVID-19. Diese Vorschläge werden als Goldstandard behandelt, ohne dass eine direkte Verpflichtung besteht.

Im noch nicht abgeschlossenen Pandemievertrag (Artikel 8) sollen Staaten sogar ihre regulatorischen Normen anpassen, um solche Produkte schneller zuzulassen – oft ohne ausreichende Tests.

Kruse betont den experimentellen Charakter dieser Substanzen: Bis heute fehlen doppelblinde, placebokontrollierte Langzeitstudien zur Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-Impfungen. Dennoch hat die WHO diese massiv beworben, unterstützt durch Informationskampagnen und -kontrolle.

Finanzierungsmechanismus:
Ein neuer Artikel (44 ff.) soll ärmeren Ländern helfen, Impfstoffe zu beschaffen. Reiche Staaten wie die Schweiz könnten unter enormem Gruppendruck zu hohen Beiträgen gezwungen werden.

Permanente Testbereitschaft:
Staaten müssen rund um die Uhr (24/7) testen können – mit Methoden wie PCR und genomischer Sequenzierung, die nachweislich untauglich sind, um Infektiosität oder Erkrankung festzustellen.

Informationskontrolle und fehlende Rechtsaufsicht

Ein besonders heikler Punkt ist die Informationskontrolle. Unter „Risikokommunikation“ sollen Staaten gegen „Missinformation und Desinformation“ vorgehen – ein Euphemismus für Zensur.

Dies verletzt Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit sowie das Zensurverbot (Artikel 17 der Bundesverfassung). Individuelle Entscheidungen (z. B. über Impfungen) und demokratische Prozesse (Volksabstimmungen) leiden darunter, wenn Informationen unterdrückt werden.

Die Schweiz hat einen Vorbehalt angebracht, doch Kruse sieht keine echte Korrektur: Der Bund informiert weiterhin einseitig und arbeitet die Pandemie-Maßnahmen nicht offen auf.

Den IGV mangelt es an Rechtskontrolle, Haftung oder Entschädigung – die WHO genießt Immunität. Kantone werden entmündigt, das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Der Bundesrat hat trotz parlamentarischer Forderung nach Mitbestimmung nicht widersprochen.

Das revidierte Epidemiegesetz: Zementierung des Status quo in der Schweiz

Die Vorlage zur Revision des Epidemiegesetzes wurde am 29. November 2023 präsentiert, die Vernehmlassung endete im März 2024. Im August 2025 überwies der Bundesrat die Botschaft ans Parlament. Debatten sind für 2026 geplant, Inkrafttreten frühestens 2028.

Kruse kritisiert: Das Gesetz zementiert Fehler der Vergangenheit und erweitert Exekutivkompetenzen.

Zentrale Kritikpunkte am revidierten Epidemiegesetz

Erweiterte Notstandskompetenzen:
Der Bundesrat kann eine „besondere Lage“ ausrufen, sobald die „Gefahr der Ansteckung erhöht“ ist – eine schwammige Formulierung.

Untaugliche Testmethoden:
PCR-Tests und genomische Sequenzierung (z. B. in Abwasser) werden festgeschrieben, obwohl das Bundesgericht (Entscheid 2C_28/2021) klarstellte, dass PCR-Tests keine Erkrankung nachweisen.

Abwasserüberwachung soll Institutionen verpflichtend einbeziehen – Kruse nennt das „Wahnsinn in Reinkultur“ und pure Willkür.

Fokus auf Impfungen:
Impfquoten überwachen, Gesundheitsfachpersonen zur Impfung verpflichten, obligatorische Impfungen für Risikogruppen. Informed Consent wird ausgehebelt – ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex und Artikel 7 des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der medizinische Experimente ohne volle Information und freie Wahl verbietet, selbst in Notständen.

Herabsetzung von Standards:
Bei Bedarf können Impfungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden.

Kosten und Entmachtung der Kantone:
Kantone tragen die finanziellen Lasten (Tests, Impfstoffkäufe), verlieren aber Kompetenzen. Transparenz fehlt: Verträge zu Impfstoffkäufen sind bis heute geschwärzt.

Eine Verbesserung der Haftung oder Entschädigung für Impfgeschädigte gibt es nicht – fast keine Betroffenen erhielten bisher Ausgleich.

Missachtete Kritik und Kantonswiderstand

Trotz tausender kritischer Stellungnahmen – darunter vollständige Ablehnung durch Bern, Tessin und Obwalden wegen Verletzung der Kantonsautonomie – hat der Bundesrat wesentliche Punkte nicht geändert. Die Vernehmlassung wirkt wie eine Alibiübung.

Das Gesetz synchronisiert Schweizer Politik mit der WHO-Logik: Schnellere Notstände, massives Testen, Impffokus – ohne Alternativen wie Vitamine, Bewegung oder natürliche Therapien.

Das geplante Gesundheitsabkommen mit der EU: Souveränitätsverlust par excellence

Verknüpft mit dem Epidemiegesetz sind Verhandlungen zu einem Gesundheitsabkommen im Rahmen der EU-Rahmenverträge. Hier würde Souveränität tatsächlich ausgelagert: Pandemie-Entscheidungen und Zulassungen (z. B. durch die European Medicines Agency) lägen bei der EU.

Die EU-Kommission hätte weiter reichende Kompetenzen als die WHO. Kruse warnt: Dies würde demokratische Prozesse aushebeln, ähnlich wie bei den undurchsichtigen Impfstoffkäufen unter Ursula von der Leyen (per SMS mit Pfizer). Schweizer Bürger und Behörden hätten keine Kontrolle mehr.

Fehlende Aufarbeitung und autoritäre Strukturen

Kruse betont durchgängig: Es gibt keine Gewaltenteilung im Corona-Bereich, keine rechtswirksame Überprüfung von Maßnahmen, Tests oder Impfungen. Stattdessen wird eine autoritäre Situation zementiert.

Die Pandemie-Aufarbeitung fehlt global und national – trotz Forderungen von EDU und anderen.

Ausblick und Aufruf zum Widerstand

Die Parlamentdebatten 2026 und ein mögliches Referendum bieten Chancen, die Notbremse zu ziehen. Kruse und Liebrand rufen zur Information und Beteiligung auf: Bürger müssen wachsam sein, um Souveränität, Kantonsrechte, Grundrechte und die direkte Demokratie zu schützen.

Ohne kritische Debatte droht eine schleichende Entmachtung zugunsten internationaler Organisationen und einer übermächtigen Exekutive. Die Entwicklungen sind ein Weckruf: Die Schweiz steht an einem Scheideweg.



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