In Kürze:

  • US-Zollbehörde CBP meldet Rekordeinnahmen von etwa 235 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025
  • Trump-Regierung setzte Zölle per Dekret als Druckmittel und Schutzinstrument ein
  • Der Supreme Court muss über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit entscheiden

 

Die US-Zoll- und Grenzbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat am Dienstag der Vorwoche, 16. Dezember, eine erste Bilanz über die Auswirkungen der Zollpolitik der Regierung Donald Trump gezogen. Demzufolge belaufen sich die Einnahmen aus den Einfuhrgebühren im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 auf rund 235 Milliarden US-Dollar. Dies stelle einen neuen Rekordwert dar.

Die Presseerklärung bezieht sich dabei auf einen Zeitraum zwischen dem Tag des Amtsantritts von Trump, dem 20. Januar, und dem 15. Dezember. In diesem Zeitraum hat der Präsident in mehr als 40 Dekreten die zuvor bestehenden Zollsätze angepasst. Im Regelfall hatte dies eine mehr oder minder deutliche Erhöhung zur Folge.

Zölle als Ausgleich oder mit Sanktionscharakter

CBP-Chef, Rodney Scott, lobt seine Behörde dafür, dass sie „Ergebnisse liefert“. Damit, so Scott, „schützen wir die US-Wirtschaft und amerikanische Industrie und ziehen diejenigen zur Rechenschaft, die versuchen, unsere Handelsgesetze zu brechen“.

Seit April hat die Regierung Trump eine breite Palette an zusätzlichen Zollsätzen auf Einfuhren aus den meisten Ländern verhängt. Mit einigen von ihnen vereinbarte Washington in weiterer Folge bilaterale Zollabkommen.

Die Regierung Trump nannte mehrere Gründe dafür, warum sie die Einführung neuer Zölle für erforderlich hielt. Einer davon war das Prinzip der Gegenseitigkeit: Dies sollte vorrangig dort greifen, wo andere Länder ihrerseits überhöhte Zölle oder andere einseitige Handelspraktiken auf Waren aus den USA erheben.

In anderen Fällen soll über Strafzölle politischer Druck ausgeübt werden. Im Fall von Kanada und Mexiko wurden ihnen unzureichende Grenzkontrollen vorgeworfen. China wiederum stellt aus Sicht der USA einen weltweiten Schlüsselfaktor bezüglich der Fentanylkrise dar.

Bundesgerichte sehen Zölle als ausschließliches Recht des Kongresses

Die Zölle stehen allerdings unter dem Damoklesschwert einer möglichen Missbilligung durch den Supreme Court. Bei diesem ist ein Verfahren anhängig, das klären soll, ob Trump befugt war, sie auf der Grundlage einer seit 1977 bestehenden Notfallverordnung zu verhängen.

Dies hatten zuletzt auch mehrere Bundesgerichte unterer Instanzen bezweifelt, die über eine Vielzahl an Klagen gegen die Zölle zu entscheiden hatten.

Zölle, so die Linie der Rechtsprechung der Unterinstanzen, sollten vom US-Kongress entschieden werden. Dies sei ihm von der Verfassung so zugedacht, weshalb der Präsident nicht die Befugnis gehabt habe, sie ohne dessen Zustimmung anzuordnen. Zölle seien wie Steuern zu behandeln. Trump wandte sich daraufhin an den Supreme Court.

Supreme Court vor heiklen Detailfragen

Dieser muss endgültig entscheiden, ob das von Trump herangezogene Gesetz, das für den Fall eines nationalen Notstandes gilt, anwendbar ist. Entscheidend wird dabei sein, wie der Oberste Gerichtshof im konkreten Fall Begriffe wie „Importe“, „Regulierung“ und „Zölle“ auslegen wird.

Der 50 U.S. Code Paragraf 1702 räumt dem Präsidenten weitreichende Befugnisse im Fall eines deklarierten Notstandes ein. Allerdings sind Zölle in dem Zusammenhang nicht erwähnt. Allerdings ist unter anderem die Rede von „Lizenzen“, durch die der Präsident Veranlassungen erzwingen könne. Die Richter Neil Gorsuch und Amy Coney Barrett neigten der Auffassung zu, dass darunter auch Zollbestimmungen fielen.

Auch US-Generalstaatsanwalt D. John Sauer geht davon aus, dass die Aufzählung im U.S. Code keine erschöpfende, sondern eine illustrative sei. Sie soll lediglich den Willen des Kongresses ausdrücken, in den Anwendungsfällen der Notstandsregelung dem Präsidenten möglichst weitreichende Befugnisse einzuräumen.

Trump warnt: USA ohne ihre Zölle „finanziell wehrlos“

Am Ende wird es nicht nur um die Beantwortung der Frage gehen, ob Zölle als Steuern zu betrachten seien. Es wird auch zu entscheiden sein, wie weit es dem Kongress erlaubt sein soll, sich selbst zu entmachten – etwa durch weitgehendes Delegieren von Befugnissen an den Präsidenten.

Andererseits gilt es als unstrittig, dass der Notstandsartikel dem Präsidenten die Befugnis gibt, notfalls den gesamten Außenhandel zu unterbrechen. Im Größenschluss, so argumentierte Richter Brett Kavanaugh, wäre die Verhängung moderater Zölle zweifellos dadurch abgedeckt.

Anfang des Monats äußerte der Präsident, es wäre eine „wirtschaftliche Katastrophe“ und verheerend für die nationale Sicherheit, würde der Supreme Court die Zölle für verfassungswidrig befinden. Die USA wären „finanziell wehrlos“, so Trump. Allerdings erklärte er auch, die Regierung habe in diesem Fall „alternative Wege“, um andere Länder zu Ausgleichszahlungen für eine unfaire Behandlung der USA zu verpflichten. Diese nehmen allerdings mehr Zeit in Anspruch.

Trump hatte angekündigt, den Bürgern vom Erlös der Zölle eine Dividende von 2.000 US-Dollar bezahlen zu wollen. Außerdem sollen die zusätzlichen Einnahmen der Tilgung von Schulden dienen.



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