Millionen Kinder hören diese Sätze am Küchentisch: „Vielleicht später“, „Das geht diesen Monat nicht“, „Wir müssen schauen“, „Vielleicht bald“. Es sind Sätze, die sich in die Erinnerung einbrennen.

Fußballtraining, Freibad, Friseur – was nach wenigen Euros klingt, ist bei vielen oft nicht drin. Doch der Staat bietet eine Leistung, die sich „Unterhaltsvorschuss“ nennt. Diese Hilfe ermöglicht den Vereinsbeitrag, das Eis im Sommer und den Kurztrip am Wochenende.

Seit Sommer 2017 zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag. Eine Errungenschaft für mehr Gleichberechtigung für alle. Anspruch hat ein Kind, wenn es bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Je nach Alter des Kindes sind das zwischen 227 und 394 Euro im Monat. Diese Unterstützung im Alltag ist entscheidend. Der Staat springt ein, wenn Väter nicht zahlen können oder wollen. Der Unterhaltsvorschuss ermöglicht Teilhabe.

Drastische Kürzungsvorschläge kursieren

Mitte April 2026 enthüllt der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier mit teilweise drastischen Vorschlägen zu möglichen Kürzungen. Es soll belegen, dass Bund, Länder und Kommunen nicht öffentlich über finanzielle Einsparungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen diskutieren.

Das Papier enthält über 70 Kürzungsvorschläge mit einem Sparpotenzial von über 8,6 Milliarden Euro. Diskutiert wird zum Beispiel, ob der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung gestrichen werden soll oder das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden könne. Auch die Nachbetreuung von jungen Menschen aus der Jugendhilfe steht zur Debatte. Der Paritätische kritisiert, dass manche der Vorschläge gar der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen.

Ein weiterer Vorschlag: die Kürzung des Unterhaltsvorschusses. Für viele mag er wie ein Nice-to-have klingen, wie ein statischer Begriff aus einem Gesetzestext, der im „Unterhaltsvorschussgesetz“, das schon seit 1979 existiert, geregelt wird.

Unterstützung im Alltag für Hunderttausende

Vor 2017 wurde dieser Vorschuss nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gezahlt. Damals betraf das rund 430.000 Kinder. Nach der Verabschiedung der neuen Regelung 2017 verdoppelte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger nahezu, da nun alle Kinder und Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag von dieser Leistung profitieren. Über 850.000 Kinder in Deutschland sind auf diese staatliche Unterstützung angewiesen. Und jetzt wird offenbar überlegt, genau bei diesen Jugendlichen zu sparen. Also bei Minderjährigen, die ohnehin schon bei Alleinerziehenden aufwachsen und armutsbetroffen sind.

Streng genommen ist der Unterhaltsvorschuss eine Vorausleistung, bei welcher der Staat einspringt. Der gesetzliche Anspruch des Kindes auf Unterhalt gegenüber dem Vater wird übernommen. Der verpflichtende Unterhalt wird so also als Vorschuss von staatlicher Seite an den oder die Sorgeberechtigte/-n gezahlt. Der Staat kann sich das Geld folglich von der Schuldnerseite wieder zurückholen. In neun von zehn Fällen ist das laut Bundesfamilienministerium der Vater. Jedoch gelingt es dem Staat nur bei 19 Prozent aller Fälle, sich die Summe dann auch tatsächlich wieder zurückzuholen.

Ein möglicher Grund: Nicht alle Väter oder Mütter, die zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet sind, können den Unterhalt überhaupt zahlen, da sie schlicht zu wenig verdienen.

Die Kinder sanktionieren, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen?

Gleichzeitig wären laut Familienministerium die Väter in der Hälfte der Fälle eigentlich schon in der Lage, den vorausgezahlten Unterhalt auch tatsächlich zurückzuzahlen. Ein Vorschlag wäre, nicht die Kinder finanziell zu sanktionieren, sondern die eigentlich Unterhaltspflichtigen.

Das Land Berlin diskutiert derzeit sogar darüber, ob säumigen Vätern, die Unterhalt zahlen müssten, dies aber nicht tun, der Führerschein entzogen werden kann. Warum also bei den Kindern ansetzen statt bei den säumigen Unterhaltspflichtigen ?

2019 noch wertete das Bundesfamilienministerium die gestiegene Zahl der Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen, als Erfolg. Viele seien nämlich genau dadurch aus der verdeckten Armut herausgekommen. Nun wird also offenbar überlegt, bei den Ärmsten wieder zu kürzen.

Gewerkschaft GEW warnt vor „sozialem Kahlschlag“

Sozialverbände warnen jedoch genau davor. Diese Einschnitte würden Familien treffen, die ohnehin schon am Existenzminimum leben. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht sogar von einem „sozialen Kahlschlag“.

Offenbar hofft der Staat, mit der Rücknahme des Unterhaltsvorschusses rund eine Milliarde Euro zu sparen. Doch wenn durch die vielen weiteren Kürzungsvorschläge soziale Beratungsstellen weniger finanzielle Mittel haben und Angebote für Familien wegfallen, wird die Bewältigung des Alltags noch einmal spürbar schwerer.

Für Alleinerziehende bedeutet das mehr Druck und Angst, jeden Monat über die Runden zu kommen. Für ihre Kinder bedeuten diese Kürzungen noch einmal weniger Chancen.

Indirekter Vorteil: Schutz vor häuslicher Gewalt

Ein weiterer Vorteil des Unterhaltsvorschusses: Er schützt indirekt vor häuslicher Gewalt. Denn oft sind es eben doch die Väter, die keinen Unterhalt zahlen. Insbesondere in armutsbetroffenen Haushalten sind Mütter und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Viele Mütter können sich in solchen gewaltbelasteten Beziehungen eine räumliche Trennung schlichtweg nicht leisten.

Auch weil sie wissen, dass der Vater der Kinder womöglich keinen Unterhalt zahlen wird. Oder sogar bewusst damit droht, dies nicht zu tun, wenn die Mutter ihn verlässt. Der Unterhaltsvorschuss ist zumindest ein Nebeneffekt dabei, nicht nur die Kinder, sondern auch die Frauen vor Gewalt im eigenen Elternhaus zu schützen. Ein Push-Faktor, der in wenigen Fällen sogar lebensrettend sein kann.

Doch für die meisten Familien ist der Unterhaltsvorschuss der entscheidende Unterschied zwischen Dabeisein und Außenseitertum. Spielt ein Kind auf dem Fußballplatz mit Sportschuhen und schießt ein Tor, oder sitzt es auf der Auswechselbank und schaut zu? Der Vorschuss von wenigen hundert Euro im Monat macht niemanden reich. Aber er sorgt zumindest dafür, dass aus den ohnehin schon vorhandenen finanziellen Herausforderungen nicht noch größerer Verzicht und Ausschluss entsteht.

Kinder von Alleinerziehenden sind besonders armutsgefährdet

Wenn Kinder sich in der Schule nicht trauen, von ihrem Wochenende zu erzählen, oder draußen auf dem Pausenhof spielen – angeblich, weil sie ihr Mittagessen zu Hause vergessen hätten –, während die anderen Kinder drinnen essen, dann sind das häufig die Kinder von Alleinerziehenden, die mit wenig Geld auskommen müssen.

Der Unterhaltsvorschuss gleicht das Existenzminimum aus. Dieses staatliche Angebot gibt Kindern die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Verschwindet es, dann verschwinden Hunderttausende Kinder zurück in die Armut.

Nina Biallas, geboren 2003, studiert Soziale Arbeit und beschäftigt sich mit armutsbetroffenen Jugendlichen. Sie erhielt als Kind Unterhaltsvorschuss. Nina ist außerdem die Schwester von Manuel Biallas, der als Journalist über seine Armutserfahrungen berichtet.

Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Je nach Alter des Kindes sind das zwischen 227 und 394 Euro im Monat. Diese Unterstützung im Alltag ist entscheidend. Der Staat springt ein, wenn Väter nicht zahlen können oder wollen. Der Unterhaltsvorschuss ermöglicht Teilhabe.Drastische Kürzungsvorschläge kursierenMitte April 2026 enthüllt der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier mit teilweise drastischen Vorschlägen zu möglichen Kürzungen. Es soll belegen, dass Bund, Länder und Kommunen nicht öffentlich über finanzielle Einsparungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen diskutieren.Das Papier enthält über 70 Kürzungsvorschläge mit einem Sparpotenzial von über 8,6 Milliarden Euro. Diskutiert wird zum Beispiel, ob der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung gestrichen werden soll oder das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden könne. Auch die Nachbetreuung von jungen Menschen aus der Jugendhilfe steht zur Debatte. Der Paritätische kritisiert, dass manche der Vorschläge gar der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen.Ein weiterer Vorschlag: die Kürzung des Unterhaltsvorschusses. Für viele mag er wie ein Nice-to-have klingen, wie ein statischer Begriff aus einem Gesetzestext, der im „Unterhaltsvorschussgesetz“, das schon seit 1979 existiert, geregelt wird.Unterstützung im Alltag für HunderttausendeVor 2017 wurde dieser Vorschuss nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gezahlt. Damals betraf das rund 430.000 Kinder. Nach der Verabschiedung der neuen Regelung 2017 verdoppelte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger nahezu, da nun alle Kinder und Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag von dieser Leistung profitieren. Über 850.000 Kinder in Deutschland sind auf diese staatliche Unterstützung angewiesen. Und jetzt wird offenbar überlegt, genau bei diesen Jugendlichen zu sparen. Also bei Minderjährigen, die ohnehin schon bei Alleinerziehenden aufwachsen und armutsbetroffen sind.Streng genommen ist der Unterhaltsvorschuss eine Vorausleistung, bei welcher der Staat einspringt. Der gesetzliche Anspruch des Kindes auf Unterhalt gegenüber dem Vater wird übernommen. Der verpflichtende Unterhalt wird so also als Vorschuss von staatlicher Seite an den oder die Sorgeberechtigte/-n gezahlt. Der Staat kann sich das Geld folglich von der Schuldnerseite wieder zurückholen. In neun von zehn Fällen ist das laut Bundesfamilienministerium der Vater. Jedoch gelingt es dem Staat nur bei 19 Prozent aller Fälle, sich die Summe dann auch tatsächlich wieder zurückzuholen.Ein möglicher Grund: Nicht alle Väter oder Mütter, die zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet sind, können den Unterhalt überhaupt zahlen, da sie schlicht zu wenig verdienen.Die Kinder sanktionieren, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen?Gleichzeitig wären laut Familienministerium die Väter in der Hälfte der Fälle eigentlich schon in der Lage, den vorausgezahlten Unterhalt auch tatsächlich zurückzuzahlen. Ein Vorschlag wäre, nicht die Kinder finanziell zu sanktionieren, sondern die eigentlich Unterhaltspflichtigen.Das Land Berlin diskutiert derzeit sogar darüber, ob säumigen Vätern, die Unterhalt zahlen müssten, dies aber nicht tun, der Führerschein entzogen werden kann. Warum also bei den Kindern ansetzen statt bei den säumigen Unterhaltspflichtigen ?2019 noch wertete das Bundesfamilienministerium die gestiegene Zahl der Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen, als Erfolg. Viele seien nämlich genau dadurch aus der verdeckten Armut herausgekommen. Nun wird also offenbar überlegt, bei den Ärmsten wieder zu kürzen.Gewerkschaft GEW warnt vor „sozialem Kahlschlag“Sozialverbände warnen jedoch genau davor. Diese Einschnitte würden Familien treffen, die ohnehin schon am Existenzminimum leben. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht sogar von einem „sozialen Kahlschlag“.Offenbar hofft der Staat, mit der Rücknahme des Unterhaltsvorschusses rund eine Milliarde Euro zu sparen. Doch wenn durch die vielen weiteren Kürzungsvorschläge soziale Beratungsstellen weniger finanzielle Mittel haben und Angebote für Familien wegfallen, wird die Bewältigung des Alltags noch einmal spürbar schwerer.Für Alleinerziehende bedeutet das mehr Druck und Angst, jeden Monat über die Runden zu kommen. Für ihre Kinder bedeuten diese Kürzungen noch einmal weniger Chancen.Indirekter Vorteil: Schutz vor häuslicher GewaltEin weiterer Vorteil des Unterhaltsvorschusses: Er schützt indirekt vor häuslicher Gewalt. Denn oft sind es eben doch die Väter, die keinen Unterhalt zahlen. Insbesondere in armutsbetroffenen Haushalten sind Mütter und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Viele Mütter können sich in solchen gewaltbelasteten Beziehungen eine räumliche Trennung schlichtweg nicht leisten.Auch weil sie wissen, dass der Vater der Kinder womöglich keinen Unterhalt zahlen wird. Oder sogar bewusst damit droht, dies nicht zu tun, wenn die Mutter ihn verlässt. Der Unterhaltsvorschuss ist zumindest ein Nebeneffekt dabei, nicht nur die Kinder, sondern auch die Frauen vor Gewalt im eigenen Elternhaus zu schützen. Ein Push-Faktor, der in wenigen Fällen sogar lebensrettend sein kann.Doch für die meisten Familien ist der Unterhaltsvorschuss der entscheidende Unterschied zwischen Dabeisein und Außenseitertum. Spielt ein Kind auf dem Fußballplatz mit Sportschuhen und schießt ein Tor, oder sitzt es auf der Auswechselbank und schaut zu? Der Vorschuss von wenigen hundert Euro im Monat macht niemanden reich. Aber er sorgt zumindest dafür, dass aus den ohnehin schon vorhandenen finanziellen Herausforderungen nicht noch größerer Verzicht und Ausschluss entsteht.Kinder von Alleinerziehenden sind besonders armutsgefährdetWenn Kinder sich in der Schule nicht trauen, von ihrem Wochenende zu erzählen, oder draußen auf dem Pausenhof spielen – angeblich, weil sie ihr Mittagessen zu Hause vergessen hätten –, während die anderen Kinder drinnen essen, dann sind das häufig die Kinder von Alleinerziehenden, die mit wenig Geld auskommen müssen.Der Unterhaltsvorschuss gleicht das Existenzminimum aus. Dieses staatliche Angebot gibt Kindern die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Verschwindet es, dann verschwinden Hunderttausende Kinder zurück in die Armut.



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