CBDCs sind das digitale Geld der Zukunft – geplant, ausgegeben und kontrolliert von Staaten

Digitaler Euro: Was Version 1.0 offenlegt – und warum Teil 2 mit der digitalen Identität jetzt alles zusammenzieht

Mit der Version 1.0 der technischen Richtlinie TR-03179-1 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmals öffentlich festgehalten, wie der digitale Euro technisch funktionieren kann – nicht politisch beschönigt, sondern als reale Systemarchitektur.
Mit dem Community Draft von Teil 2 (TR-03179-2) wird nun klar: Ohne digitale Identität funktioniert dieses System nicht. Was bisher als Option diskutiert wurde, wird technisch zur Voraussetzung.

Dieser zweite Teil ist der entscheidende Schritt vom abstrakten Backend zur konkreten Nutzung durch Bürger – und er zeigt, wie sich Geld, Wallet und Identität zu einem einheitlichen Kontrollsystem verbinden lassen.

Version 1.0: Die Maschine – zentral, regelbar, erweiterbar

Teil 1 beschreibt den Maschinenraum des digitalen Euro:
ein zentral kontrolliertes Backend, betrieben unter Verantwortung der Zentralbank, mit klar definierten Rollen für Validierung, Widerruf (Revocation), Wiederherstellung (Recovery) und Sicherheitsupdates.

Das System ist so ausgelegt, dass:

  • jede digitale Geldeinheit gültig erklärt oder widerrufen werden kann,
  • Wallets eingefroren oder funktionsbeschränkt werden können,
  • Regeln zentral angepasst werden können, ohne die Infrastruktur neu zu bauen.

Offiziell geht es um Sicherheit, Resilienz und Schutz vor staatlichen Angreifern. Faktisch entsteht damit ein hochgradig steuerbares Geldsystem, in dem Freiheit nicht mehr Grundeigenschaft, sondern konfigurierbare Ausnahme ist.

Schon Teil 1 machte klar: Programmierbarkeit – also Zahlungen nur unter bestimmten Bedingungen – ist technisch vorgesehen, auch wenn sie politisch noch nicht beschlossen ist. Die Infrastruktur dafür ist da.

Teil 2: Die Nutzungsebene – Wallets, Zugang, Identität

Mit Teil 2 verschiebt sich der Fokus radikal:
Nicht mehr das Backend, sondern das, was Bürger tatsächlich in der Hand halten – Wallets, Apps, Geräte, Zugänge.

Und hier wird die digitale Identität zum Schlüssel.

Digitale ID: nicht optional, sondern funktional notwendig

Teil 2 unterscheidet zwar formal zwischen:

  • personalisierten Wallets (identitätsgebunden)
  • anonymen bzw. pseudonymen Wallets

Doch diese Unterscheidung ist trügerisch. Denn:

  • Voll funktionsfähige Wallets (höhere Beträge, keine harten Limits, dauerhafte Nutzung) setzen Identitätsbindung voraus.
  • „Anonyme“ Wallets sind stark limitiert: geringe Beträge, begrenzte Transaktionen, zeitliche Einschränkungen.
  • Jede Wallet benötigt eine eindeutige Kennung, selbst wenn sie pro Transaktion wechselt.

Damit wird klar: Die digitale Identität ist der Normalfall, Anonymität der geduldete Sondermodus.

Authentifizierung, Zugriff, Sperre: Ohne ID nicht möglich

Teil 2 definiert technische Anforderungen für:

  • starke Authentifizierung
  • Besitz- und Zugriffsnachweis
  • Wiederherstellung verlorener Wallets
  • Sperrung bei Missbrauch oder Regelverstoß

All das ist ohne eine digitale Identität nicht umsetzbar.
Ob diese Identität später als nationale eID, EU-eID-Wallet oder staatlich zertifizierte Identitätslösung daherkommt, ist technisch zweitrangig – die Logik ist dieselbe:

Wer zahlen will, muss identifizierbar sein.

Offline-Zahlungen ändern daran nichts. Auch sie sind:

  • begrenzt,
  • temporär,
  • nachträglich synchronisationspflichtig,
  • jederzeit zentral abschaltbar.

Offline ist kein digitales Bargeld, sondern ein Notbetrieb unter Vorbehalt.

Die neue Realität: Geld + Wallet + Identität = ein System

Mit Teil 2 wird sichtbar, was zuvor nur implizit war:

  • Der digitale Euro ist kein neutrales Zahlungsmittel.
  • Er ist ein Zugangssystem, bei dem:
    • die Identität bestimmt, welches Wallet du bekommst,
    • das Wallet bestimmt, was du darfst,
    • die Regeln bestimmen, wofür dein Geld gültig ist.

Das ist kein Zufall, sondern Sicherheitslogik.
Doch Sicherheit für den Staat bedeutet Abhängigkeit für den Bürger.

Wofür dieses System missbraucht werden könnte

Die Dokumente beweisen keine böse Absicht. Aber sie zeigen ein System, das missbrauchsfähig ist – technisch sauber, politisch offen:

  • Zweckbindung von Geld
    Zahlungen nur für „erlaubte“ Zwecke oder Programme.
  • Sanktionen ohne Gericht
    Wallet-Sperre statt Konto-Pfändung.
  • Verhaltenslenkung
    Limits, Anreize, Ausschlüsse über Regeln.
  • Soziale Differenzierung
    Wer keine digitale ID akzeptiert, bleibt im limitierten Modus.
  • Kriseninstrument
    In Ausnahmelagen lassen sich Regeln sofort verschärfen.

All das erfordert keine neue Technik, sondern nur neue politische Vorgaben.

Der entscheidende Punkt: Jetzt ist alles sichtbar

Mit Teil 1 und Teil 2 zusammen liegt erstmals offen auf dem Tisch:

  • wie der digitale Euro gebaut ist,
  • wie er genutzt werden soll,
  • warum die digitale Identität zwingend dazugehört.

Die oft gehörte Aussage, der digitale Euro sei „wie Bargeld, nur digital“, ist damit nicht mehr haltbar.
Bargeld funktioniert ohne Identität.
Der digitale Euro funktioniert ohne digitale ID nicht.

Fazit

Die BSI-Dokumente zeigen keinen Geheimplan – sie zeigen die Architektur eines Geldsystems, in dem Kontrolle technisch vorbereitet ist und Freiheit nur noch politisch gewährt wird.

Mit Teil 2 ist klar:
Der digitale Euro ist untrennbar mit digitaler Identität verbunden. Wer dieses System einführt, führt beides gemeinsam ein – Geld und Identitätsinfrastruktur.

Die offene Frage ist nicht mehr, ob das möglich ist.
Sie lautet: Welche Grenzen werden gesetzt, bevor diese Maschine live geht?

Dokumente hier und hier.



Source link