Heimische Medien verschweigen gerne in ihrer Berichterstattung über Kriminalfälle die migrantische Herkunft der Tatverdächtigen – in der Schweiz hingegen soll sich das im öffentlich-rechtlichen Angebot ändern. Seit Februar gilt beim Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) eine neue Linie in der Kriminalberichterstattung: Die Nationalität von Tätern, Verdächtigen, Opfern und teilweise weiteren Beteiligten wird nun in der Regel konsequent genannt.

Zahlreiche Beschweren bei Ombudsstelle

Bereits 2024 hatte eine Geiselnahme in Yverdon-les-Bains (Kanton Waadt) für heftige Diskussionen gesorgt. Der Täter war ein Asylant, doch der SRF nannte dessen Nationalität zunächst nicht. Die Ombudsstelle der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) intervenierte und forderte eine Ergänzung der Berichterstattung, da die Information in diesem Fall für das Verständnis als relevant beurteilt wurde.

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In den Jahren 2024 und 2025 verzeichnete die Ombudsstelle Rekordzahlen an Beschwerden. Ein erheblicher Teil davon drehte sich um die Frage, ob der SRF bei der Nennung von Nationalitäten inkonsequent handle. 2025 reichte Benjamin Fischer von der rechten Schweizerische Volkspartei (SVP) eine Initiative ein, die Polizei und Staatsanwaltschaften verpflichten soll, die Nationalität von Verdächtigen systematisch zu nennen. Der Nationalrat stimmte dem Vorstoß zu, der Entscheid des Ständerat steht noch aus.

Nationalitäten sollen „konsequent“ genannt werden

Vor diesem Hintergrund passte der SRF seine publizistischen Leitlinien offiziell an. Künftig soll die Nationalität „konsequent“ genannt werden – nicht mehr nur bei besonderem Sachbezug. Der Sender spricht von einer „Anpassung an journalistische Realitäten“. Die Sendeanstalt erkannte ganz richtig: Die bisherige Differenzierung zwischen inländischen und ausländischen Beteiligten sei zunehmend als künstlich wahrgenommen worden.

Verzerrungen werden vermieden

Der SRF argumentiert, eine einheitliche Praxis schaffe Klarheit und verhindere den Vorwurf selektiver Informationspolitik. Eine konsequente Nennung solle Verzerrungen vermeiden, die entstehen können, wenn Herkunft nur in bestimmten Fällen erwähnt wird. Zugleich betont der Sender, die Änderung stehe nicht im direkten Zusammenhang mit der politischen Debatte oder der anstehenden Volksabstimmung.

Allen linken Unkenrufen zum Trotz

Kritik kommt dennoch: Der Schweizer Presserat hält an seiner Empfehlung fest, Herkunft nur dann zu nennen, wenn ein öffentliches Interesse besteht und keine „diskriminierende Wirkung“ zu erwarten ist. Auch in der Bundesrepublik gilt seit 2017 laut Pressekodex eine zurückhaltende Praxis: Die Herkunft wird dort in der Regel nicht erwähnt, außer bei besonderem öffentlichen Interesse, etwa im Zusammenhang mit Terroranschlägen – was das regelmäßige laute Schweigen des Mainstreams bei den zahlreichen gewalttätigen „Einzelfällen“ erklärt.



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