Jetzt reicht schon ein mehr oder minder schlecht begründeter Verdacht, um eine Wahl abzusagen.
Drehen wir die Uhr ein wenig zurück. Bundestagswahl: 23. Februar 2025.
Eine Panne und zu spät verschickte Wahlbriefe an Auslandsdeutsche hat dazu geführt, dass viele im Ausland lebende Deutsche, die sich zur Wahl registriert hatten, nicht daran teilnehmen konnten. Bekannt ist, dass rund 9.000 Wahlbriefe von Auslandsdeutschen bei der Bundestagswahl 2025 berücksichtigt wurden, die über den diplomatischen Kurierdienst verschickt wurden. Registriert waren indes rund 214.000 Deutsche, die im Ausland leben. In der Regel liegt die Rücklaufquote bei mehr als 90%, d.h. für mindestens 185.000 Deutsche, die im Ausland leben, ist unklar, ob ihre Stimme bei der letzten Bundestagswahl berücksichtigt wurde. Für die meisten der 185.000 Deutschen muss man davon ausgehen, dass ihre Stimme KEINEN Eingang in das „amtliche Endergebnis“ gefunden hat.
Der Bundestag trat dennoch zusammen. Die Bundesregierung wurde dennoch geformt. Klagen auf eine Annulierung der Wahl werden vor Gerichten verschleppt und sind im Prinzip durch die normative Kraft des Faktischen hinfällig geworden.
In Strausberg gehen die Uhren anders.
Dort hat am 15. Februar 2026 die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeister stattgefunden und der für die Feststellung des „gültigen“ Endergebnisses zuständige Wahlausschuss hat das folgende Ergebnis der Wahl am 17. Februar festgestellt:
Am 24. Februar 2026 hat nun Gernot Schmidt, SPD, der Landrat des Kreises Märkisch-Oberland, den durch das Ergebnis des ersten Wahlgangs erforderlichen zweiten Wahlgang abgesagt und mit dem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl, den er in Zusammenhang damit formuliert hat, dass zurückgesendete Wahlbriefe in einem Postfach, das sich im Laden des Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters Patrick Hübner befindet, gesammelt worden seien, begründet.
Rund 1.165 von rund 4.000 versendeten Wahlbriefen sind in Strausberg nicht zurückgekommen, deutlich mehr als sonst üblich fehlen.
Warum? Das weiß niemand. Konkrete Indizien dafür, dass das oben vom Wahlausschuss von Strausberg für korrekt befundene Wahlergebnis durch Wahlbetrug zustande gekommen ist, gibt es nicht. Was es gibt ist die Insinuierung von Landrat Schmid, dass es im Laden von Kandidat Hübner zu Handlungen gekommen sei, die zum Verschwinden vieler Wahlbriefe geführt hätten.
Und weil wir in einer Zeit der Vorstellung und Phantasie leben und vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Wahl in Strausberg höher gewichtet sind als nachweisbare Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 hat Landrat Schmid kurzerhand den zweiten Wahlgang abgesagt, und zwar mit Verweis auf den Paragraphen 52 des Landeswahlgesetzes von Brandenburg, in dem es heißt:
„§ 52 Absage der Wahl; Nachwahl
(1) Wird während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt, wegen dem die Wahl im Falle ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste, so kann die Aufsichtsbehörde die Wahl im gesamten Wahlgebiet absagen. Die Aufsichtsbehörde kann abweichend von Satz 1 die Absage der Wahl auch auf einen bestimmten Teil des Wahlgebietes beschränken, wenn der Mangel nur die Durchführung der Wahl in diesem Teil des Wahlgebietes unmittelbar berührt und dieser Teil des Wahlgebietes höchstens ein Zehntel der Wahlberechtigten umfasst. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter macht die Absage der Wahl mit dem Hinweis öffentlich bekannt, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachwahl stattfinden wird. Die Aufsichtsbehörde bestimmt unverzüglich den Tag der Nachwahl und den Umfang, in dem das Wahlverfahren zu erneuern ist.
Entspricht ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten einem „nicht mehr behebbaren Mangel“?
Wohl kaum. Aber Worte sind dehnbar und der gute SPD-Landrat dehnt seinen Verdacht eben so lange, bis er zu einem konkreten Mangel geworden ist.
Ein Mangel beschreibt (1) das Fehlen von etwas, was notwendig ist, z.B. den Mangel an politischem Fingerspitzengefühl, oder (2) einen Zustand, der die Brauchbarkeit einer Sache einschränkt, etwa den Mangel an Urteilsfähigkeit, der die Ausübung öffentlicher Ämter mangelhaft werden lässt.
Noch einmal die Frage: Ist ein Verdacht, dem Fehlen von etwas Notwendigem gleichgestellt, stellt ein Verdacht einen Zustand dar, der die Brauchbarkeit einer Sache einschränkt.
Wohl kaum.
Man hat somit die Wahl: Regiert in Märkisch-Oberland die Hysterie oder war es gerade politisch opportun, das Wahlergebnis, das zu einer Stichwahl zwischen Kandidaten, die gerade einmal 43,7% der gültigen Stimmen kumulieren können, faktisch zu annulieren und auf bessere Zeiten zu hoffen?
Eine Posse aus Brandenburg.
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