Worum geht es bei dem Streit zwischen der Europäischen Union und Belgien um das eingefrorene russische Vermögen eigentlich genau? Vor allem die rechtliche Grundlage ist tricky. Ein Blick auf die Details des Streits


Der belgische Ministerpräsident Bart De Wever gibt das eingefrorene russische Vermögen nicht frei

Foto: Pier Marco Tacca/Getty Images


Im Streit um das in Belgien eingefrorene russische Staatsvermögen spitzt sich die Lage zu. In der vergangenen Woche ist Bundeskanzler Friedrich Merz kurzfristig nach Brüssel gereist, um im Beisein von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den belgischen Ministerpräsidenten Bart De Wever zur Freigabe der Gelder zu bewegen. Während die Europäische Union (EU) und etliche ihrer Mitgliedstaaten das russische Vermögen zur Finanzierung des ukrainischen Staatshaushalts heben wollen, haben die Belgier noch massive Bedenken. Doch die Zeit drängt. Spätestens beim EU-Gipfel am Donnerstag soll eine Lösung gefunden werden.

Doch worum geht es genau? In der Ukraine tut sich für die Jahre 2026 und 2027 aktuell eine Haushaltslücke von rund 136 Milliarden Euro auf. Um das Land weiter finanziell und militärisch unterstützen zu können, hat die EU nun jene Devisenreserven der russischen Zentralbank ins Visier genommen, die bei dem Brüsseler Finanzdienstleister Euroclear lagern. Mehr als 180 Milliarden Euro sind es.

Bei Euroclear wiederum handelt es sich um einen der größten Wertpapierabwickler (Clearingstelle) weltweit. Dessen Aufgabe ist es, den An- und Verkauf von Wertpapieren zu erledigen und Großvermögen zu verwahren. Gegenwärtig verwaltet Euroclear die unvorstellbar hohe Summe von 42 Billionen Euro, darunter auch die Devisenreserven von rund 100 Zentralbanken.

Der Streit um die russischen Gelder hat freilich eine längere Vorgeschichte.

Als die EU das erste Mal Zinsen für russisches Vermögen an die Ukraine weiterleitete

Auslöser war der Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022. Bereits zwei Tage später kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, die in der EU angelegten russischen Vermögen einzufrieren. Weitere zwei Tage danach wurden dann per EU-Verordnung jegliche Transaktionen mit der russischen Zentralbank untersagt. Dann geschah lange Zeit nichts.

Den ersten Zugriff auf die russischen Gelder gab es im Mai 2024. Die EU entschied damals, die Zinsen einzukassieren, die auf das russische Vermögen anfallen. Bis heute sind daraus mehr als fünf Milliarden Euro aufgelaufen, die an die Ukraine weitergeleitet wurden. Das Vermögen selbst blieb bislang unangetastet.

Ein Grund dafür ist der hartnäckige Widerstand der belgischen Regierung, die hohe Schadenersatzforderungen seitens der Russen fürchtet. Ende November hat der belgische Premier Bart De Wever in einem Brandbrief an die EU-Kommission noch einmal seinen Standpunkt bekräftigt. „Diese Vermögenswerte werden vollständig verfügbar sein müssen“, erklärte er.

Die gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahme russischen Vermögens fehlt

Neben Belgien gaben sich auch die großen internationalen Finanzinstitutionen lange Zeit zurückhaltend. Der Internationale Währungsfonds etwa mahnte schon Anfang 2024 an, jede Entscheidung über die Beschlagnahme von eingefrorenen Vermögenswerten mit „ausreichender rechtlicher Unterstützung“ zu untermauern. Und auch die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, warnte davor, dass mögliche EU-Maßnahmen als Enteignung wahrgenommen werden könnten – zuletzt im September beim EU-Sondergipfel in Kopenhagen.

Das große Problem bei der Beschlagnahme der russischen Gelder ist, dass es für solch ein Vorgehen gar keine gesetzliche Grundlage gibt. Die EU würde somit nicht nur gegen fundamentale westliche Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgarantie verstoßen, sondern auch gegen internationales Recht.

„Artikel 21 Absatz 1 c der Konvention der Vereinten Nationen über die Immunität von Staaten und ihrem Eigentum (2004) schützt ausdrücklich das Vermögen von Zentralbanken und Währungsbehörden vor jeder Form der Zwangsvollstreckung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob zwischen den beteiligten Staaten Krieg herrscht oder nicht“, schrieb dazu der Rechtsanwalt und frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler in einem Gastbeitrag für Die Welt.

Möglicher Ausweg: Reparationsdarlehen

Freilich weiß auch die EU, dass sie sich mit einer Einziehung der russischen Gelder rein rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Einen Ausweg soll deshalb ein sogenanntes Reparationsdarlehen bieten. Dabei handelt es sich um eine juristisch äußerst komplexe Konstruktion. Vereinfacht gesprochen sollen die eingefrorenen Gelder dabei als Kredit an die Ukraine weitergereicht werden, den diese erst tilgen soll, wenn Russland nach Ende des Kriegs Reparationen zahlt, was jedoch äußerst unwahrscheinlich ist.

Nach dem jüngsten Vorschlag der EU sollen der Ukraine in den kommenden beiden Jahren aus solchen Reparationsdarlehen rund 90 Milliarden Euro zufließen. Das sind etwa zwei Drittel des gesamten Finanzbedarfs von etwa 136 Milliarden Euro.

Warum ist Belgien gegen Reparationsdarlehen?

Die Belgier indes lehnen solche Reparationsdarlehen bislang rundweg ab, vor allem wegen der zu erwartenden russischen Gegenreaktionen. Dies machte kürzlich auch die Euroclear-Chefin Valérie Urbain in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich. „Russland würde einen Zugriff auf seine Guthaben niemals widerspruchslos hinnehmen. Ich befürchte russische Vergeltung. Die Idee der Reparationsanleihe beruht ja auf der Annahme, dass der russische Staat Reparationen zahlt. Derzeit muss Russland das als Konfiskation seiner Guthaben begreifen“, sagte sie. Außerdem wies Urbain noch auf die Gefahren für Investitionsstandort und Finanzstabilität hin.

Belgien bevorzugt deswegen nach wie vor den Plan, dass die EU zur Finanzierung der Ukraine einen gemeinsamen Kredit am Finanzmarkt aufnimmt und somit ohne Rückgriff auf die russischen Vermögenswerte auskommt. Die EU indes bastelt weiter an einer Lösung, die den Zugriff auf die Gelder ermöglichen soll.

So haben sich Deutschland und andere EU-Staaten nun darauf verständigt, dass zur dauerhaften Nutzung des russischen Staatsvermögens künftig schon eine Mehrheitsentscheidung ausreicht und nicht wie bislang Einstimmigkeit notwendig ist. Das soll verhindern, dass Länder wie Ungarn und die Slowakei der EU mit einem Veto einen Strich durch die Rechnung machen können.

Dieser Text ist zuerst erschienen am 17. Dezember 2025

beim EU-Gipfel am Donnerstag soll eine Lösung gefunden werden.Doch worum geht es genau? In der Ukraine tut sich für die Jahre 2026 und 2027 aktuell eine Haushaltslücke von rund 136 Milliarden Euro auf. Um das Land weiter finanziell und militärisch unterstützen zu können, hat die EU nun jene Devisenreserven der russischen Zentralbank ins Visier genommen, die bei dem Brüsseler Finanzdienstleister Euroclear lagern. Mehr als 180 Milliarden Euro sind es.Bei Euroclear wiederum handelt es sich um einen der größten Wertpapierabwickler (Clearingstelle) weltweit. Dessen Aufgabe ist es, den An- und Verkauf von Wertpapieren zu erledigen und Großvermögen zu verwahren. Gegenwärtig verwaltet Euroclear die unvorstellbar hohe Summe von 42 Billionen Euro, darunter auch die Devisenreserven von rund 100 Zentralbanken.Der Streit um die russischen Gelder hat freilich eine längere Vorgeschichte.Als die EU das erste Mal Zinsen für russisches Vermögen an die Ukraine weiterleiteteAuslöser war der Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022. Bereits zwei Tage später kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, die in der EU angelegten russischen Vermögen einzufrieren. Weitere zwei Tage danach wurden dann per EU-Verordnung jegliche Transaktionen mit der russischen Zentralbank untersagt. Dann geschah lange Zeit nichts.Den ersten Zugriff auf die russischen Gelder gab es im Mai 2024. Die EU entschied damals, die Zinsen einzukassieren, die auf das russische Vermögen anfallen. Bis heute sind daraus mehr als fünf Milliarden Euro aufgelaufen, die an die Ukraine weitergeleitet wurden. Das Vermögen selbst blieb bislang unangetastet.Ein Grund dafür ist der hartnäckige Widerstand der belgischen Regierung, die hohe Schadenersatzforderungen seitens der Russen fürchtet. Ende November hat der belgische Premier Bart De Wever in einem Brandbrief an die EU-Kommission noch einmal seinen Standpunkt bekräftigt. „Diese Vermögenswerte werden vollständig verfügbar sein müssen“, erklärte er.Die gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahme russischen Vermögens fehltNeben Belgien gaben sich auch die großen internationalen Finanzinstitutionen lange Zeit zurückhaltend. Der Internationale Währungsfonds etwa mahnte schon Anfang 2024 an, jede Entscheidung über die Beschlagnahme von eingefrorenen Vermögenswerten mit „ausreichender rechtlicher Unterstützung“ zu untermauern. Und auch die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, warnte davor, dass mögliche EU-Maßnahmen als Enteignung wahrgenommen werden könnten – zuletzt im September beim EU-Sondergipfel in Kopenhagen.Das große Problem bei der Beschlagnahme der russischen Gelder ist, dass es für solch ein Vorgehen gar keine gesetzliche Grundlage gibt. Die EU würde somit nicht nur gegen fundamentale westliche Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgarantie verstoßen, sondern auch gegen internationales Recht.„Artikel 21 Absatz 1 c der Konvention der Vereinten Nationen über die Immunität von Staaten und ihrem Eigentum (2004) schützt ausdrücklich das Vermögen von Zentralbanken und Währungsbehörden vor jeder Form der Zwangsvollstreckung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob zwischen den beteiligten Staaten Krieg herrscht oder nicht“, schrieb dazu der Rechtsanwalt und frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler in einem Gastbeitrag für Die Welt. Möglicher Ausweg: ReparationsdarlehenFreilich weiß auch die EU, dass sie sich mit einer Einziehung der russischen Gelder rein rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Einen Ausweg soll deshalb ein sogenanntes Reparationsdarlehen bieten. Dabei handelt es sich um eine juristisch äußerst komplexe Konstruktion. Vereinfacht gesprochen sollen die eingefrorenen Gelder dabei als Kredit an die Ukraine weitergereicht werden, den diese erst tilgen soll, wenn Russland nach Ende des Kriegs Reparationen zahlt, was jedoch äußerst unwahrscheinlich ist.Nach dem jüngsten Vorschlag der EU sollen der Ukraine in den kommenden beiden Jahren aus solchen Reparationsdarlehen rund 90 Milliarden Euro zufließen. Das sind etwa zwei Drittel des gesamten Finanzbedarfs von etwa 136 Milliarden Euro.Warum ist Belgien gegen Reparationsdarlehen?Die Belgier indes lehnen solche Reparationsdarlehen bislang rundweg ab, vor allem wegen der zu erwartenden russischen Gegenreaktionen. Dies machte kürzlich auch die Euroclear-Chefin Valérie Urbain in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich. „Russland würde einen Zugriff auf seine Guthaben niemals widerspruchslos hinnehmen. Ich befürchte russische Vergeltung. Die Idee der Reparationsanleihe beruht ja auf der Annahme, dass der russische Staat Reparationen zahlt. Derzeit muss Russland das als Konfiskation seiner Guthaben begreifen“, sagte sie. Außerdem wies Urbain noch auf die Gefahren für Investitionsstandort und Finanzstabilität hin.Belgien bevorzugt deswegen nach wie vor den Plan, dass die EU zur Finanzierung der Ukraine einen gemeinsamen Kredit am Finanzmarkt aufnimmt und somit ohne Rückgriff auf die russischen Vermögenswerte auskommt. Die EU indes bastelt weiter an einer Lösung, die den Zugriff auf die Gelder ermöglichen soll.So haben sich Deutschland und andere EU-Staaten nun darauf verständigt, dass zur dauerhaften Nutzung des russischen Staatsvermögens künftig schon eine Mehrheitsentscheidung ausreicht und nicht wie bislang Einstimmigkeit notwendig ist. Das soll verhindern, dass Länder wie Ungarn und die Slowakei der EU mit einem Veto einen Strich durch die Rechnung machen können.Dieser Text ist zuerst erschienen am 17. Dezember 2025



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