Ein Gesetzentwurf zum geplanten Ausbau des Stromnetzes wurde geleakt – und schon formiert sich ein Widerstand, wie man ihn in Deutschland länger nicht mehr gesehen hat. Der Ausbau der Erneuerbaren ist in Gefahr
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
Foto: Thomas Trutschel/photothek/picture alliance
„Rettet die Erneuerbaren Energien!“ Wird das die nächste soziale Bewegung in der Bundesrepublik? An diesem Wochenende jedenfalls hatten – Stand Sonntagabend – bereits knapp 600.000 Menschen eine Petition von Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Forderung unterschrieben. Es gab Vernetzungstreffen und Seminare. Zum Europe Calling meldeten sich den Veranstaltern zufolge am späten Freitag mehr als 7.000 Interessierte an. Was ist da los?
Offenbar sind nicht alle in der Ministerialbürokratie damit einverstanden, wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Ausbau der Stromnetze organisieren möchte. Vor Wochenfrist war der Gesetzentwurf zum Netzausbau „durchgestochen“, also geleakt worden – und zwar der Referentenentwurf, ein Arbeitspapier in frühem Zustand. Aber dieses „Netzpaket“ enthält tatsächlich einige Ungeheuerlichkeiten, die den Ausbau der Erneuerbaren stoppen würden.
„Wir haben reale Probleme im Netz, es ist richtig, diese anzugehen“, urteilt Tim Meyer, Energieexperte und ehemals Vorstand der Naturstrom AG. Um dann ein „Aber“ anzufügen: „Dieses Netzpaket löst die Probleme nicht. Stattdessen bedeuten die vorgesehenen Maßnahmen das faktische Ende der Energiewende.“
Warum der Gesetzentwurf praktisch den Stopp der Erneuerbaren bedeutet
Eine dieser Maßnahmen wird im Gesetzentwurf mit dem schönen Begriff „kapazitätslimitiert“ beschrieben: Wenn heute sehr viel Wind bläst, kommt es vor, dass Windräder abgestellt werden müssen, weil schon zu viel Strom im Netz vorhanden ist, es ist keine Leitungskapazität mehr vorhanden. Überall dort, wo drei Prozent Strom binnen eines Jahres „abgeregelt“ worden sind, sollen zehn Jahre lang erst einmal die Netze ausgebaut werden, bevor neue Solaranlagen oder Windräder zu den üblichen Konditionen ans Netz gehen dürfen.
Die Idee dahinter: Wir halten den Ausbau der Erneuerbaren so lange an, bis die Netze entsprechend ausgebaut sind.
„Es gibt heute fast kein Netzgebiet mehr, in dem nicht drei Prozent abgeregelt werden“, sagt Meyer. Praktisch bedeutet der Gesetzentwurf also einen Stopp der Erneuerbaren. Meyer: „Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist ein Netzbetreiber überhaupt erst zum Netzausbau verpflichtet, wenn drei Prozent Netzkapazität fehlen“. Das, sagt Meyer, zeige, welchen Geist der Gesetzentwurf verfolge.
Die Erneuerbaren besitzen aktuell einen Einspeisevorrang, sie dürfen also immer zuerst Strom ins Netz liefern. Dort, wo das wegen fehlender Leitungskapazität nicht geht, werden die Anlagen für jenen Strom entschädigt, den die Betreiber theoretisch hätten liefern können. Die Stromkunden zahlen also auch für jenen Strom Geld, den das Windrad gar nicht erzeugt hat. Für Stromkunden ist das lästig, weil es den Strompreis – drei Prozent – verteuert.
Für die Anlagenbetreiber ist das aber eminent wichtig: Erstens beruht die wirtschaftliche Kalkulation ihrer Anlage auf der Annahme, dass ihr Windrad 20 Jahre lang Strom liefert, und eben nicht zeitweise zwangsabgeschaltet wird. Zweitens behandelt diese Regelung jedes Windrad, jeden Solarpark gleich: Klagen, dass ausgerechnet „mein“ Windrad abgeregelt wird, entfallen.
Genug Wind, und trotzdem springen fossile Gaswerke an
Netzbetreiber sprechen von „Redispatch“: Ist viel Strom im Netz, geht der Börsenpreis gegen Null. Wenn jetzt Mittelständler in Süddeutschland Strom günstig einkaufen, entsteht eine Groteske: Wegen Netzengpässen kann der Windstrom nicht nach Süden fließen, weshalb in Süddeutschland fossile Gaskraftwerke anspringen, um die Nachfrage zu decken, und die Windräder in Norddeutschland vom Netz müssen. Solche Eingriffe im Netzengpassmanagement – „Redispatch“ – kosten mittlerweile jedes Jahr Milliarden.
Damit will Reiches Gesetzentwurf Schluss machen. Ausgleichszahlungen für nicht produzierten Strom aus Erneuerbaren soll es nur noch sehr eingeschränkt geben. Wenn aber Anlagen abgeregelt werden dürfen ohne Ausgleichszahlungen, wird kein Investor mehr investieren.
Nach Lesart der Kritiker bietet der neue Gesetzentwurf nicht einmal mehr die Gewissheit, dass neu gebaute Anlagen auch tatsächlich ans Netz geschaltet werden. Besonders betroffen wären Bürgerenergiegenossenschaften, wie Valerie Lange vom Bündnis Bürgerenergie erläutert: „2.000 solcher Genossenschaften gibt es in Deutschland, die werden nicht mehr investieren, wenn der Netzanschluss nicht mehr gesichert ist.“ Keine Anschlussgarantie bedeute keine Projektentwicklung mehr.
Kritik äußert selbst RWE-Chef Markus Krebber
Nicht einmal die Fossilwirtschaft bringt Reiches „Netzpaket“ Sympathie entgegen: RWE-Chef Markus Krebber findet es zwar richtig, die Stromrechnungen für Endkunden und Industrie zu senken. Allerdings: „Das auf die Erzeuger zu legen, das ist absurd.“ Der Gesetzentwurf verlagere „den Schmerz an eine Stelle, wo das Problem nicht gelöst werden kann.“
Der Bündnisgrüne Sven Giegold, zuletzt Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, glaubt deshalb, dass hinter dem geleakten Gesetzentwurf politische Strategie steckt: „Wir dürfen Katherina Reiche nicht auf den Leim gehen!“ Würden im parlamentarischen Verfahren die schlimmsten Punkte des Gesetzentwurfes abgemildert, könnte die Wirtschaftsministerin einen Erfolg einfahren. „Der Entwurf ist ein Bremsgesetz, wenn wir das Ziel – 80 Prozent bis 2030 – schaffen wollen, brauchen wir ein Beschleunigungsgesetz.“
Campact mobilisiert zum Bundeswirtschaftsministerium
Giegold fordert deshalb, alles dafür zu tun, dass Reiches „Netzpaket“ gar nicht erst ins Parlament eingebracht – und stattdessen ein Beschleunigungsgesetz formuliert wird. Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ entstand vor mehr als 25 Jahren auch nicht in einem Ministerium, sondern im Parlament.
Entsteht also eine neue soziale Bewegung in der Bundesrepublik? „Rettet die Erneuerbaren Energien!“ – für den kommenden Mittwoch hat die Kampagnenorganisation Campact schon mal die nächste Aktion angekündigt. Vor dem Bundeswirtschaftsministerium soll ein riesiger Windrad-Flügel verschrottet werden. Symbolisch, versteht sich.
Aber so groß wie der Flügel, so groß ist auch der potenzielle Verlust, den ein Abwürgen der Energiewende mit sich bringt: Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung, die Finanzen der Kommunen, Geopolitik und Klimaschutz: Viel steht auf dem Spiel.
Katherina Reiche (CDU) den Ausbau der Stromnetze organisieren möchte. Vor Wochenfrist war der Gesetzentwurf zum Netzausbau „durchgestochen“, also geleakt worden – und zwar der Referentenentwurf, ein Arbeitspapier in frühem Zustand. Aber dieses „Netzpaket“ enthält tatsächlich einige Ungeheuerlichkeiten, die den Ausbau der Erneuerbaren stoppen würden.„Wir haben reale Probleme im Netz, es ist richtig, diese anzugehen“, urteilt Tim Meyer, Energieexperte und ehemals Vorstand der Naturstrom AG. Um dann ein „Aber“ anzufügen: „Dieses Netzpaket löst die Probleme nicht. Stattdessen bedeuten die vorgesehenen Maßnahmen das faktische Ende der Energiewende.“Warum der Gesetzentwurf praktisch den Stopp der Erneuerbaren bedeutetEine dieser Maßnahmen wird im Gesetzentwurf mit dem schönen Begriff „kapazitätslimitiert“ beschrieben: Wenn heute sehr viel Wind bläst, kommt es vor, dass Windräder abgestellt werden müssen, weil schon zu viel Strom im Netz vorhanden ist, es ist keine Leitungskapazität mehr vorhanden. Überall dort, wo drei Prozent Strom binnen eines Jahres „abgeregelt“ worden sind, sollen zehn Jahre lang erst einmal die Netze ausgebaut werden, bevor neue Solaranlagen oder Windräder zu den üblichen Konditionen ans Netz gehen dürfen.Die Idee dahinter: Wir halten den Ausbau der Erneuerbaren so lange an, bis die Netze entsprechend ausgebaut sind.„Es gibt heute fast kein Netzgebiet mehr, in dem nicht drei Prozent abgeregelt werden“, sagt Meyer. Praktisch bedeutet der Gesetzentwurf also einen Stopp der Erneuerbaren. Meyer: „Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist ein Netzbetreiber überhaupt erst zum Netzausbau verpflichtet, wenn drei Prozent Netzkapazität fehlen“. Das, sagt Meyer, zeige, welchen Geist der Gesetzentwurf verfolge.Die Erneuerbaren besitzen aktuell einen Einspeisevorrang, sie dürfen also immer zuerst Strom ins Netz liefern. Dort, wo das wegen fehlender Leitungskapazität nicht geht, werden die Anlagen für jenen Strom entschädigt, den die Betreiber theoretisch hätten liefern können. Die Stromkunden zahlen also auch für jenen Strom Geld, den das Windrad gar nicht erzeugt hat. Für Stromkunden ist das lästig, weil es den Strompreis – drei Prozent – verteuert.Für die Anlagenbetreiber ist das aber eminent wichtig: Erstens beruht die wirtschaftliche Kalkulation ihrer Anlage auf der Annahme, dass ihr Windrad 20 Jahre lang Strom liefert, und eben nicht zeitweise zwangsabgeschaltet wird. Zweitens behandelt diese Regelung jedes Windrad, jeden Solarpark gleich: Klagen, dass ausgerechnet „mein“ Windrad abgeregelt wird, entfallen.Genug Wind, und trotzdem springen fossile Gaswerke anNetzbetreiber sprechen von „Redispatch“: Ist viel Strom im Netz, geht der Börsenpreis gegen Null. Wenn jetzt Mittelständler in Süddeutschland Strom günstig einkaufen, entsteht eine Groteske: Wegen Netzengpässen kann der Windstrom nicht nach Süden fließen, weshalb in Süddeutschland fossile Gaskraftwerke anspringen, um die Nachfrage zu decken, und die Windräder in Norddeutschland vom Netz müssen. Solche Eingriffe im Netzengpassmanagement – „Redispatch“ – kosten mittlerweile jedes Jahr Milliarden.Damit will Reiches Gesetzentwurf Schluss machen. Ausgleichszahlungen für nicht produzierten Strom aus Erneuerbaren soll es nur noch sehr eingeschränkt geben. Wenn aber Anlagen abgeregelt werden dürfen ohne Ausgleichszahlungen, wird kein Investor mehr investieren.Nach Lesart der Kritiker bietet der neue Gesetzentwurf nicht einmal mehr die Gewissheit, dass neu gebaute Anlagen auch tatsächlich ans Netz geschaltet werden. Besonders betroffen wären Bürgerenergiegenossenschaften, wie Valerie Lange vom Bündnis Bürgerenergie erläutert: „2.000 solcher Genossenschaften gibt es in Deutschland, die werden nicht mehr investieren, wenn der Netzanschluss nicht mehr gesichert ist.“ Keine Anschlussgarantie bedeute keine Projektentwicklung mehr.Kritik äußert selbst RWE-Chef Markus KrebberNicht einmal die Fossilwirtschaft bringt Reiches „Netzpaket“ Sympathie entgegen: RWE-Chef Markus Krebber findet es zwar richtig, die Stromrechnungen für Endkunden und Industrie zu senken. Allerdings: „Das auf die Erzeuger zu legen, das ist absurd.“ Der Gesetzentwurf verlagere „den Schmerz an eine Stelle, wo das Problem nicht gelöst werden kann.“Der Bündnisgrüne Sven Giegold, zuletzt Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, glaubt deshalb, dass hinter dem geleakten Gesetzentwurf politische Strategie steckt: „Wir dürfen Katherina Reiche nicht auf den Leim gehen!“ Würden im parlamentarischen Verfahren die schlimmsten Punkte des Gesetzentwurfes abgemildert, könnte die Wirtschaftsministerin einen Erfolg einfahren. „Der Entwurf ist ein Bremsgesetz, wenn wir das Ziel – 80 Prozent bis 2030 – schaffen wollen, brauchen wir ein Beschleunigungsgesetz.“Campact mobilisiert zum BundeswirtschaftsministeriumGiegold fordert deshalb, alles dafür zu tun, dass Reiches „Netzpaket“ gar nicht erst ins Parlament eingebracht – und stattdessen ein Beschleunigungsgesetz formuliert wird. Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ entstand vor mehr als 25 Jahren auch nicht in einem Ministerium, sondern im Parlament.Entsteht also eine neue soziale Bewegung in der Bundesrepublik? „Rettet die Erneuerbaren Energien!“ – für den kommenden Mittwoch hat die Kampagnenorganisation Campact schon mal die nächste Aktion angekündigt. Vor dem Bundeswirtschaftsministerium soll ein riesiger Windrad-Flügel verschrottet werden. Symbolisch, versteht sich.Aber so groß wie der Flügel, so groß ist auch der potenzielle Verlust, den ein Abwürgen der Energiewende mit sich bringt: Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung, die Finanzen der Kommunen, Geopolitik und Klimaschutz: Viel steht auf dem Spiel.