Was Sie hier sehen, ist ein Drohnenangriff des Iran auf eine britische Militärbasis auf Zypern. Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied (abgesehen vom nördlichen Teil).
Das Vereinigte Königreich, dessen territoriales Gebiet hier von einem feindlichen Regime angegriffen wurde, ist Mitglied der NATO und die NATO-Mitglieder sind über einen internationalen Vertrag, Sie wissen schon: VÖLKERRECHT, miteinander verbunden. In diesem NATO-Vertrag findet sich der folgende Artikel 5:
„Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“
Wenn ein Mitglied der NATO von einem feindlichen Regime angegriffen wird, so löst dies einen BÜNDNISFALL aus, der alle NATO-Mitglieder verpflichtet, dem angegriffenen Mitglied beizustehen. Wobei die Mittel des Beistands in Artikel 51 der UN Charta freigegeben wurden. Noch so ein Vertrag aus dem VÖLKERRECHT, der angewendet werden müsste:
Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Mit anderen Worten, wir vermissen die Völkerrechtskrakeler, die so erpicht auf die Einhaltung internationaler Verträge pochen. Denn wenn es darum geht, internationale Verträge einzuhalten und „das Völkerrecht“ zu wahren, dann
stellt der Angriff des Iran auf das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs einen Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages dar,
der einen militärischen Gegenschlag, wie er unter Atrikel 51 der UN-Charta ausdrücklich eingeräumt wird, als adäquate Reaktion vorsieht, eine Reaktion, die ALLE Mitglieder der NATO umfasst.
Indes, nichts ist geschehen.
Der Iran greift ein NATO-Mitglied an und der Rest der Clique tut so als sei nichts gewesen, schaut in die andere Richtung oder versucht, wie das Auswärtige Amt, durch die Vorspiegelung dicker Arme und ohne Nennung des direkten Angriffs auf ein NATO-Mitglied davonzukommen.
Und von den linken und sonstigen Krakelern, die DAS VÖLKERRECHT angeblich so hoch halten, von all den Experten, die DAS VÖLKERRECHT zu ihrem Gegenstand gemacht haben, ist nichts zu hören.
Kein Wort. Kein Kommentar. Einfach nur nichts.
Und wenn man im öffentlich-rechtlichen Desinformationshub der ARD nach „Akrotiri“, dem Ort auf Zypern sucht, in dem sich die RAF-Basis „Akrotiri“ befindet, dann erhält man die üblichen vorsichtigen und zurückhaltenden Formulierungen, die ganz schnell vergessen sind, wenn es darum geht, Meldungen der Presseagentur der Mullahs über einen angeblichen Angriff auf eine „Mädchenschule“ (die Iraner wissen, wie man die Deppen in den Redaktionen manipulieren muss) zu verbreiten …
Deutschland 2026.
Völkerrecht gilt nur dann, wenn man gegen die USA zu Felde ziehen und ein verbrecherisches Regime schützen kann.
Es ist sofort vergessen, wenn das verbrecherische Regime Unbeteiligte angreift.
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