Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anfang Januar die Wohnung eines Journalisten, der mehrfach Missstände in der Hamburger Waffenbehörde angeprangert hatte, wegen Verdachts auf illegalen Waffenbesitz durchsuchen lassen. Absurderweise wurde nach einer Waffe gesucht, die nie hergestellt wurde. Der nächste Einschüchterungsversuch gegen einen unliebsamen Journalisten?
Am 13. Januar 2026 drangen kurz nach 6:30 Uhr rund ein Dutzend Polizeibeamte in das Haus des Investigativjournalisten und Waffenexperten Lars Winkelsdorf in Hamburg ein: Hausdurchsuchung!
Der Journalist gab an, dass er für mehrere Stunden festgesetzt worden wäre und er sich zunächst weder anziehen noch die Toilette benutzen durfte. Das gesamte Haus sei durchsucht worden – auf dem Dachboden wurde sogar die Abdeckung einer Dämmung abgeschraubt. Die Durchsuchung dauerte rund vier Stunden, gefunden wurden letztlich drei Waffenteile, etwa eine Schulterstütze und ein Magazin. Diese sind laut Winkelsdorf nicht illegal.
Der offizielle Grund für die Hausdurchsuchung: Verdacht auf illegalen Waffenbesitz, gestützt auf einen taz-Artikel vom Juli 2024, der über Lars Winkelsdorf berichtete und ihn mit der Aussage zitierte, er besitze mehrere Schusswaffen. Da Winkelsdorf zu dem Zeitpunkt keinen Waffenschein mehr hatte, rief dies die Behörden auf den Plan. Die taz korrigierte den Artikel nachträglich.
Die Behörden suchten konkret nach einer Waffe, laut Durchsuchungsbeschluss nach einer „Sempert & Krieghoff, Modell 41“. Eine Waffe mit dieser Bezeichnung wurde nie hergestellt. Winkelsdorf vermutet, dass die Behörden eigentlich nach einer anderen Waffe suchten – einem Selbstlade-Pistolenkarabiner vom Typ SLK 41 – ,die er bereits 2008 ordnungsgemäß an die Waffenbehörde übergeben hatte. Diese Waffe wurde später als Beweisstück in einem Prozess gegen einen Waffenhändler verwendet und verblieb danach beim BKA.
Winkelsdorf hatte Missstände aufgedeckt
Winkelsdorf hat in der Vergangenheit wiederholt Missstände bei der Hamburger Waffenbehörde öffentlich gemacht. So deckte er mit anderen Medien zu der Amoktat in Hamburg-Alsterdorf im März auf, dass die Behörde Hinweisen und Alarmzeichen nicht ausreichend nachgegangen war. Nach der Tat bestätigte eine Fachaufsichtsprüfung desaströse Aktenführung und nicht nachvollziehbares Verwaltungshandeln in der Waffenbehörde – der Bericht dazu wurde als Verschlusssache eingestuft.
In der Vergangenheit hatte Winkelsdorf wiederholt die Hamburger Justiz, die Waffenbehörde und Innensenator Andy Grote (SPD) öffentlich kritisiert. Jetzt steht er selbst im Fokus eines fragwürdigen Ermittlungsverfahrens – er sieht darin einen klaren Zusammenhang.
Dem Journalisten hat die Hausdurchsuchung gesundheitlich schwer zugesetzt – er ist seit dem 13. Januar krankgeschrieben. Winkeldorfs Anwalt hat Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung eingereicht. “Wir kennen das unter Andy Grote, ohne Grundlage mit einer Kompanie Polizisten einzumarschieren.” Als Beispiel für eine rechtswidrige Durchsuchung führt er die“Pimmelgate”-Affäre an. Dabei hatte ein Mann mit dem Satz „Du bist so 1 Pimmel“ auf einen Tweet von Andy Grote reagiert. Der Innensenator fühlte sich durch die Wortwahl beleidigt und stellte einen Strafantrag, woraufhin die Wohnung des mutmaßlichen Urhebers durchsucht wurde. Ein Gericht entschied später, dass die Durchsuchung rechtswidrig war.
Winkelsdorf hat in einem Video auf der Plattform X seinen Fall geschildert:
Es drängt sich nun bei vielen Beobachtern der Gedanke auf, dass Kritiker des Innensenators oder seiner Behörden eingeschüchtert und so mundtot gemacht werden sollen. Der Vorfall zeigt klar und deutlich, dass es im besten linken Deutschland nicht gut um die Meinungs- und Pressefreiheit bestellt ist. Gefährdet sind dabei keineswegs nur Journalisten der gefürchteten Alternativmedien: Jeden, der bei den Herrschenden zu genau hinsieht, kann es treffen.