Es war ein kalter Dezembertag in der Bucht von Formiae, man schrieb das Jahr 43 vor unserer Zeitrechnung, als Roms bekanntester Philosoph und Redner, Marcus Tullius Cicero, seinen Häschern zum Opfer fiel. Erst kurz zuvor hatte ihn Caesars Nachfolger Octavian auf eine Proskriptionsliste setzen lassen und für vogelfrei erklärt. Damit entledigte sich der später zum Kaiser – Augustus – ausgerufene Machthaber seines prominentesten Kritikers, der auf republikanische Grundsätze gepocht und die aufkommende Diktatur bekämpft hatte. Ciceros Kopf wurde auf dem römischen Forum zur Schau gestellt, sein Vermögen von Amts wegen konfisziert.

Europäer auf schwarzen Listen der EU

Mehr als zweitausend Jahre später ist der zivilisatorische Fortschritt in der Menschheitsgeschichte unverkennbar; strafloses Töten von Kritikern gilt als barbarischer Akt. Die Rechtlosstellung ohne Gerichtsverfahren allerdings kommt als Strafe wieder in Mode. Aus Proskriptionslisten werden Sanktionslisten, und nicht das römische Triumvirat, sondern der Brüsseler EU-Rat entzieht missliebigen Personen die Bürgerrechte. Dies geschieht mittels einer Verordnung ohne Vorladung, ohne Anklage, ohne Verteidigung und ohne Schuldspruch.

Tausende sind seit 2014 auf solchen schwarzen Listen der EU gelandet, ihre Vermögen werden eingezogen, Konten gesperrt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Im Juli 2022 traf es, von der hiesigen Öffentlichkeit unbemerkt, mit dem Slowaken Jozef Hambálek den ersten Staatsbürger eines EU-Landes, seit 2025 finden sich auf den EU-Sanktionslisten auch Deutsche, Schweizer und ein Franzose.

Die EU-Sanktionen gegen Victor Janukowitsch 2014

EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen begannen sich im Jahr 2014 zu häufen, als der kurz zuvor aus dem Amt vertriebene ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch und seine Entourage auf einer schwarzen Liste landeten. Über sie wurden Vermögensentzug und Einreisesperren verhängt. Damals begründete Brüssel die Sanktionierung mit einer „strafrechtlichen Verfolgung (…) im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder der Ukraine“.

Bei Hunderten späteren Sanktionierten war es dann „die Untergrabung des demokratischen Prozesses und der ukrainischen Souveränität“, die zu ihrer Sanktionierung führten. Janukowitsch beanstandete vor dem Europäischen Gericht (EuG) zweimal mit Erfolg die Zwangsmaßnahme der EU. Genützt hat es ihm nicht, weil die Verantwortlichen in Brüssel mittels Verlängerung seiner Sanktionierung den EuG-Spruch aushebelten.

Anfangs zielten personenbezogene Sanktionen auf ukrainische Politiker, die dem Regimewechsel in Kiew vom Februar 2014 im Wege standen. Kurz darauf traf es den Kreml-Emissär Sergej Glasjew, der mit seinem Buch Wie wir uns vom Dollar-Joch befreien können ökonomische Eckpfeiler für eine eurasische Orientierung Russlands entwarf.

Nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch in die Ukraine belegte die EU von Wladimir Putin und Sergej Lawrow abwärts bis zu Medienvertretern zahlreiche einflussreiche Russen mit Einreiseverboten und Vermögensentzug. Für ihre Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Luhansk waren bereits vor der russischen Invasion 351 Duma-Abgeordnete mit EU-Sanktionen belegt worden.

Russische Oligarchen auf EU-Sanktionslisten

Der Fall des Denis Beresowski gibt ein wenig Aufschluss darüber, wie weit die EU-ukrainische und die russische Erzählung über die Annexion der Krim beziehungsweise ihre Eingliederung in die Russische Föderation auseinanderklaffen. Am 1. März 2014 wurde der langjährige Marineoffizier vom ukrainischen Interimspräsidenten Oleksandr Turchynow, den der Maidan kurz auf diesen Posten gespült hatte, zum Chef der ukrainischen Marine ernannt. Nach der russischen Übernahme der Halbinsel wechselte Beresowski am 16. März die Seite, um eine Woche später vom russischen Verteidigungsminister zum Vizeadmiral befördert zu werden. Kurz darauf taucht Beresowskis Name auf der EU-Sanktionsliste auf.

Mit besonderem Eifer verfolgt Brüssel russische Oligarchen. Von Roman Abramowitsch über Oleg Deripaska bis Alischer Usmanow machten viele mit den Zwangsmaßnahmen – sprich: dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte – Bekanntschaft. Fast wortgleich wurde ihnen vorgeworfen, „Handlungen (zu verantworten), die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben“.

Dass Brüssel mit dieser Vorgehensweise russisches Kapital aus EU-Europa vertrieben hat, war politisch kontraproduktiv, trieb man die Oligarchen doch praktisch einer Partnerschaft mit dem Kreml in die Hände. Ökonomisch mag das insofern einen Sinn ergeben haben, weil sich damit Kapitalgruppen innerhalb der EU lästiger Konkurrenz entledigen konnten.

Jede Hilfeleistung für Sanktionierte droht zur Straftat zu werden

Nach der Sanktionierung von politisch für den Ukraine-Konflikt verantwortlich gemachten Personen ging einer der beflissensten EU-Falken, die Außenbeauftragte und ehemalige estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas, daran, Sanktionsopfer innerhalb der Brüsseler Union aufzuspüren. Vom Slowaken Jozef Hambálek war schon die Rede. Er trat als Europa-Chef der russisch-nationalen Motorrad-Gang „Nachtwölfe“ in Erscheinung und wurde dafür bestraft, bis ihn Premierminister Robert Fico nach monatelangen Bemühungen in Brüssel von der Liste der Reglementierten herunterbekam.

Seither traf es fast ausschließlich Medienleute, die als europäische Staatsbürger eine Sanktionierung viel stärker trifft als Angehörige von Drittstaaten. Wenn sie – wie die beiden Deutschen Alina Lipp und Thomas Röper und der Franzose Xavier Moreau – im russischen Exil leben, ähnelt ihre Listung einer Ausbürgerung. In der EU wurde ihr Eigentum konfisziert. Sollten sie sich zur Heimreise entschließen, müssten sie in Deutschland beziehungsweise Frankreich mit einer Festnahme rechnen.

Schlimmer noch: Jede Hilfeleistung würde als „Sanktionsbruch“ zur Straftat. Die Genannten dürfen keine Arbeit annehmen und müssen – in Deutschland – bei der eigens eingerichteten „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ bettelnd vorstellig werden, um von ihren amtlich eingefrorenen Konten Geld für das Lebensnotwendige abheben zu dürfen. Ihre Fälle sind erst im Mai beziehungsweise Dezember 2025 virulent geworden; eine Judikatur, wie ein langfristiges Überleben im Sanktionsregime möglich ist, steht aus.

Der Schweizer Jacques Baud darf keine EU-Grenze überqueren

Besonders dramatisch wirkt sich die Sanktionierung für Journalisten in Europa aus, etwa für Jacques Baud, der als Schweizer in Brüssel festsitzt. Obwohl die Schweiz die entsprechenden EU-Sanktionen nicht mitträgt, bleibt Baud eine Rückkehr in seine Heimat verwehrt, weil ihm das Überqueren von EU-Grenzen verboten ist. Er wurde nicht aufgrund von Taten, sondern wegen einer in den Augen Brüssels „falschen“ Analyse sanktioniert.

Aus diesem Fall geht hervor, spätestens mit der Ausweitung der Sanktionspolitik auf europäische Bürger hebelt die EU nicht zuletzt rechtsstaatliche Fundamente aus, weil damit Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in ein- und derselben Hand gebündelt werden.

Von Hannes Hofbauer erscheint in diesen Tagen: Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat (Promedia-Verlag)

gen konfisziert.Europäer auf schwarzen Listen der EUMehr als zweitausend Jahre später ist der zivilisatorische Fortschritt in der Menschheitsgeschichte unverkennbar; strafloses Töten von Kritikern gilt als barbarischer Akt. Die Rechtlosstellung ohne Gerichtsverfahren allerdings kommt als Strafe wieder in Mode. Aus Proskriptionslisten werden Sanktionslisten, und nicht das römische Triumvirat, sondern der Brüsseler EU-Rat entzieht missliebigen Personen die Bürgerrechte. Dies geschieht mittels einer Verordnung ohne Vorladung, ohne Anklage, ohne Verteidigung und ohne Schuldspruch.Tausende sind seit 2014 auf solchen schwarzen Listen der EU gelandet, ihre Vermögen werden eingezogen, Konten gesperrt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Im Juli 2022 traf es, von der hiesigen Öffentlichkeit unbemerkt, mit dem Slowaken Jozef Hambálek den ersten Staatsbürger eines EU-Landes, seit 2025 finden sich auf den EU-Sanktionslisten auch Deutsche, Schweizer und ein Franzose.Die EU-Sanktionen gegen Victor Janukowitsch 2014EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen begannen sich im Jahr 2014 zu häufen, als der kurz zuvor aus dem Amt vertriebene ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch und seine Entourage auf einer schwarzen Liste landeten. Über sie wurden Vermögensentzug und Einreisesperren verhängt. Damals begründete Brüssel die Sanktionierung mit einer „strafrechtlichen Verfolgung (…) im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder der Ukraine“.Bei Hunderten späteren Sanktionierten war es dann „die Untergrabung des demokratischen Prozesses und der ukrainischen Souveränität“, die zu ihrer Sanktionierung führten. Janukowitsch beanstandete vor dem Europäischen Gericht (EuG) zweimal mit Erfolg die Zwangsmaßnahme der EU. Genützt hat es ihm nicht, weil die Verantwortlichen in Brüssel mittels Verlängerung seiner Sanktionierung den EuG-Spruch aushebelten.Anfangs zielten personenbezogene Sanktionen auf ukrainische Politiker, die dem Regimewechsel in Kiew vom Februar 2014 im Wege standen. Kurz darauf traf es den Kreml-Emissär Sergej Glasjew, der mit seinem Buch Wie wir uns vom Dollar-Joch befreien können ökonomische Eckpfeiler für eine eurasische Orientierung Russlands entwarf.Nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch in die Ukraine belegte die EU von Wladimir Putin und Sergej Lawrow abwärts bis zu Medienvertretern zahlreiche einflussreiche Russen mit Einreiseverboten und Vermögensentzug. Für ihre Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Luhansk waren bereits vor der russischen Invasion 351 Duma-Abgeordnete mit EU-Sanktionen belegt worden.Russische Oligarchen auf EU-SanktionslistenDer Fall des Denis Beresowski gibt ein wenig Aufschluss darüber, wie weit die EU-ukrainische und die russische Erzählung über die Annexion der Krim beziehungsweise ihre Eingliederung in die Russische Föderation auseinanderklaffen. Am 1. März 2014 wurde der langjährige Marineoffizier vom ukrainischen Interimspräsidenten Oleksandr Turchynow, den der Maidan kurz auf diesen Posten gespült hatte, zum Chef der ukrainischen Marine ernannt. Nach der russischen Übernahme der Halbinsel wechselte Beresowski am 16. März die Seite, um eine Woche später vom russischen Verteidigungsminister zum Vizeadmiral befördert zu werden. Kurz darauf taucht Beresowskis Name auf der EU-Sanktionsliste auf.Mit besonderem Eifer verfolgt Brüssel russische Oligarchen. Von Roman Abramowitsch über Oleg Deripaska bis Alischer Usmanow machten viele mit den Zwangsmaßnahmen – sprich: dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte – Bekanntschaft. Fast wortgleich wurde ihnen vorgeworfen, „Handlungen (zu verantworten), die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben“.Dass Brüssel mit dieser Vorgehensweise russisches Kapital aus EU-Europa vertrieben hat, war politisch kontraproduktiv, trieb man die Oligarchen doch praktisch einer Partnerschaft mit dem Kreml in die Hände. Ökonomisch mag das insofern einen Sinn ergeben haben, weil sich damit Kapitalgruppen innerhalb der EU lästiger Konkurrenz entledigen konnten.Jede Hilfeleistung für Sanktionierte droht zur Straftat zu werdenNach der Sanktionierung von politisch für den Ukraine-Konflikt verantwortlich gemachten Personen ging einer der beflissensten EU-Falken, die Außenbeauftragte und ehemalige estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas, daran, Sanktionsopfer innerhalb der Brüsseler Union aufzuspüren. Vom Slowaken Jozef Hambálek war schon die Rede. Er trat als Europa-Chef der russisch-nationalen Motorrad-Gang „Nachtwölfe“ in Erscheinung und wurde dafür bestraft, bis ihn Premierminister Robert Fico nach monatelangen Bemühungen in Brüssel von der Liste der Reglementierten herunterbekam.Seither traf es fast ausschließlich Medienleute, die als europäische Staatsbürger eine Sanktionierung viel stärker trifft als Angehörige von Drittstaaten. Wenn sie – wie die beiden Deutschen Alina Lipp und Thomas Röper und der Franzose Xavier Moreau – im russischen Exil leben, ähnelt ihre Listung einer Ausbürgerung. In der EU wurde ihr Eigentum konfisziert. Sollten sie sich zur Heimreise entschließen, müssten sie in Deutschland beziehungsweise Frankreich mit einer Festnahme rechnen.Schlimmer noch: Jede Hilfeleistung würde als „Sanktionsbruch“ zur Straftat. Die Genannten dürfen keine Arbeit annehmen und müssen – in Deutschland – bei der eigens eingerichteten „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ bettelnd vorstellig werden, um von ihren amtlich eingefrorenen Konten Geld für das Lebensnotwendige abheben zu dürfen. Ihre Fälle sind erst im Mai beziehungsweise Dezember 2025 virulent geworden; eine Judikatur, wie ein langfristiges Überleben im Sanktionsregime möglich ist, steht aus.Der Schweizer Jacques Baud darf keine EU-Grenze überquerenBesonders dramatisch wirkt sich die Sanktionierung für Journalisten in Europa aus, etwa für Jacques Baud, der als Schweizer in Brüssel festsitzt. Obwohl die Schweiz die entsprechenden EU-Sanktionen nicht mitträgt, bleibt Baud eine Rückkehr in seine Heimat verwehrt, weil ihm das Überqueren von EU-Grenzen verboten ist. Er wurde nicht aufgrund von Taten, sondern wegen einer in den Augen Brüssels „falschen“ Analyse sanktioniert.Aus diesem Fall geht hervor, spätestens mit der Ausweitung der Sanktionspolitik auf europäische Bürger hebelt die EU nicht zuletzt rechtsstaatliche Fundamente aus, weil damit Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in ein- und derselben Hand gebündelt werden.



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