Nach einer Operation benötigt Claudia dringend Unterstützung – doch weder Krankenkasse noch Jobcenter helfen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Versorgungslücken im Gesundheitssystem arme Menschen strukturell gefährden


„Kranke, arme und allein lebende Personen sind in diesem System nicht vorgesehen“, sagt Claudia

Illustration: der Freitag


Die schwarz-rote Koalition hat in diesem Jahr aus dem Bürgergeld die Grundsicherung gemacht. Im Fokus stehen dabei insbesondere härtere Sanktionen gegen Arbeitssuchende wie Leistungskürzungen. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, zu arbeiten, ist recht hoch. Sie stehen nun vor einer Doppelbelastung. So geht es auch Claudia.

Claudia steht vor einer Treppe. Wird sie dort hochkommen? Das weiß sie nicht. Die Operation an ihrem rechten Fuß ist nun sechs Wochen her. Eigentlich soll sie den Fuß nicht belasten, rieten ihr die Ärzt*innen. Da begannen die Probleme.

Claudia ist Bürgergeldempfängerin in Berlin und will ihren vollständigen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen. Sie ist eine von zahlreichen Betroffenen, die sich notwendige medizinische Maßnahmen und Hilfsmittel nicht leisten können und keinerlei Unterstützung bekommen.

Ihr Körpergewicht, das kann sie nur unter Schmerzen tragen, sagt Claudia. Darum muss sie bei der Belastung ihrer Beine wirklich aufpassen. Was die Schmerzen lindern würde und den Heilungsprozess nach der Operation ankurbeln könnte, das wäre ein sogenannter Knie-Scooter. Dabei handelt es sich um eine Gehilfe, die das Knie besonders schützen kann. So könnte sie sich unbelastet durch ihre Wohnung bewegen. Leisten, kann sie sich das orthopädische Hilfsmittel aber nicht. Denn die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Pflegearmut auf dem Vormarsch

Für rund 150 bis 200 Euro wäre es im Internet zu erwerben. Ausleihen ginge auch, da beträgt die Miete bei einem Sanitätshaus aber rund 50 Euro pro Woche. Bei einem sechs­wöchigen Gebrauch wären das 300 Euro. „Dieses Geld steht mir als Bürgergeldempfängerin nicht zur Verfügung“, sagt Claudia. Über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatte sie sich schon nach Hilfe erkundigt, die Kosten würde aber auch das Jobcenter nicht übernehmen, wurde ihr dort gesagt.

Mit ihrem Problem ist Claudia nicht alleine. „Hilfe, die nicht ankommt“ lautete der Titel einer Studie, die der Paritätische Wohlfahrtsverband jüngst veröffentlicht hat. Dort wurde wenig überraschend festgestellt, dass die Inanspruchnahme einer ausreichenden Pflege auch in Deutschland eine Frage des Einkommens ist. Vor allem in Berlin, aber auch deutschlandweit drohen immer mehr Menschen in eine sogenannte Pflegearmut zu geraten. Bundesweit nehmen weniger als zwanzig Prozent der Berechtigten, die ihnen eigentlich zustehenden Hilfen in Anspruch.

Claudia fragt sich derweil, wie es bei ihr weitergeht. Auch ein längerer Krankenhausaufenthalt, der den Heilungsprozess fördern würde, kommt für sie nicht infrage. Schließlich ist sie keine Privat-, sondern Kassenpatientin. Der Sozialdienst ihres Krankenhauses – einer auf rheumatische Erkrankungen spezialisierten Berliner Klinik – wollte Claudia so schnell wie möglich aus der stationären Behandlung entlassen, damit ihr Bett für die nächsten Patient*innen frei wird. So musste sie bereits zwei Tage nach ihrer Beinoperation die Klinik verlassen.

Finanzielle Schranken

Für die nötige Nachsorge ist ihre Wohnung ohne Knie-Scooter nur wenig geeignet. „Sie verfügt weder über eine ebenerdige Toilette noch über eine behindertengerechte Ausstattung“, sagt Claudia. Der Arzt fordert jedoch für einen Zeitraum von sechs Wochen, dass der operierte Fuß vollkommen entlastet bleiben soll. „Das ist schon deshalb nicht möglich, weil ich neun Stufen steigen muss, um zu meiner Toilette zu gelangen.“

Auch bei Alternativen, wie einem speziellen Toilettenstuhl, der den Gang zum WC deutlich entlasten würde, stieß sie wieder auf finanzielle Hürden. Die Hauskrankenpflege, sagt sie, „die Unterstützung beim Einkaufen, Putzen und Kochen anbietet, beinhaltet keine Entleerung von Toilettenstühlen“. Der Sozialdienst des Krankenhauses empfahl Claudia darum, sich wegen der regelmäßigen Entleerung des Stuhls an den kirchlichen Sozialdienst zu wenden.

Pro Besuch würde die Entleerung des Toilettenstuhls jedoch 48 Euro kosten. Dieses Geld kann die Bürgergeldempfängerin nicht aufbringen, und auch die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. So steht Claudia schon wieder vor einer finanziellen Schranke. „Echt mildtätig“, fasst sie sarkastisch zusammen. Bei einem Regelsatz von 563 Euro Bürgergeld monatlich bleibt so schon kaum etwas übrig.

Das Wohl der Patientin fällt unter den Tisch

Eigentlich müsste vor der Entlassung aus dem Krankenhaus dafür gesorgt werden, dass eine Grundversorgung zu Hause gewährleistet ist. Diese sollte darin bestehen, sagt Claudia, „die Möglichkeit zu haben, sich selbstständig fortzubewegen“. Doch durch die Weigerung des Krankenhauses, sie länger als zwei Tage zu betreuen, und ohne ambulante medizinische Nachbehandlung, ist Claudia nun gänzlich auf sich allein gestellt.

Auch mit der Krankenkasse hatte sie sich bereits in Verbindung gesetzt, um nach Hilfe zu fragen. Diese sei aber laut Claudia zu keiner verbindlichen Aussage und Hilfestellung bereit gewesen. „Ich werde hier zwischen zwei Institutionen, dem Krankenhaus und der Krankenkasse, zerrieben“, sagt sie, „deren oberste Priorität es ist, maximalen Gewinn zu generieren“. Ihr Wohl als Patientin falle dabei vollständig unter den Tisch. Claudia zieht eine bittere Bilanz: „Kranke, arme und allein lebende Personen sind in diesem System nicht vorgesehen.“

Dieser Artikel wurde erstmals am 27. März 2026.

Claudia ist Bürgergeldempfängerin in Berlin und will ihren vollständigen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen. Sie ist eine von zahlreichen Betroffenen, die sich notwendige medizinische Maßnahmen und Hilfsmittel nicht leisten können und keinerlei Unterstützung bekommen.Ihr Körpergewicht, das kann sie nur unter Schmerzen tragen, sagt Claudia. Darum muss sie bei der Belastung ihrer Beine wirklich aufpassen. Was die Schmerzen lindern würde und den Heilungsprozess nach der Operation ankurbeln könnte, das wäre ein sogenannter Knie-Scooter. Dabei handelt es sich um eine Gehilfe, die das Knie besonders schützen kann. So könnte sie sich unbelastet durch ihre Wohnung bewegen. Leisten, kann sie sich das orthopädische Hilfsmittel aber nicht. Denn die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Pflegearmut auf dem VormarschFür rund 150 bis 200 Euro wäre es im Internet zu erwerben. Ausleihen ginge auch, da beträgt die Miete bei einem Sanitätshaus aber rund 50 Euro pro Woche. Bei einem sechs­wöchigen Gebrauch wären das 300 Euro. „Dieses Geld steht mir als Bürgergeldempfängerin nicht zur Verfügung“, sagt Claudia. Über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatte sie sich schon nach Hilfe erkundigt, die Kosten würde aber auch das Jobcenter nicht übernehmen, wurde ihr dort gesagt.Mit ihrem Problem ist Claudia nicht alleine. „Hilfe, die nicht ankommt“ lautete der Titel einer Studie, die der Paritätische Wohlfahrtsverband jüngst veröffentlicht hat. Dort wurde wenig überraschend festgestellt, dass die Inanspruchnahme einer ausreichenden Pflege auch in Deutschland eine Frage des Einkommens ist. Vor allem in Berlin, aber auch deutschlandweit drohen immer mehr Menschen in eine sogenannte Pflegearmut zu geraten. Bundesweit nehmen weniger als zwanzig Prozent der Berechtigten, die ihnen eigentlich zustehenden Hilfen in Anspruch. Claudia fragt sich derweil, wie es bei ihr weitergeht. Auch ein längerer Krankenhausaufenthalt, der den Heilungsprozess fördern würde, kommt für sie nicht infrage. Schließlich ist sie keine Privat-, sondern Kassenpatientin. Der Sozialdienst ihres Krankenhauses – einer auf rheumatische Erkrankungen spezialisierten Berliner Klinik – wollte Claudia so schnell wie möglich aus der stationären Behandlung entlassen, damit ihr Bett für die nächsten Patient*innen frei wird. So musste sie bereits zwei Tage nach ihrer Beinoperation die Klinik verlassen.Finanzielle Schranken Für die nötige Nachsorge ist ihre Wohnung ohne Knie-Scooter nur wenig geeignet. „Sie verfügt weder über eine ebenerdige Toilette noch über eine behindertengerechte Ausstattung“, sagt Claudia. Der Arzt fordert jedoch für einen Zeitraum von sechs Wochen, dass der operierte Fuß vollkommen entlastet bleiben soll. „Das ist schon deshalb nicht möglich, weil ich neun Stufen steigen muss, um zu meiner Toilette zu gelangen.“Auch bei Alternativen, wie einem speziellen Toilettenstuhl, der den Gang zum WC deutlich entlasten würde, stieß sie wieder auf finanzielle Hürden. Die Hauskrankenpflege, sagt sie, „die Unterstützung beim Einkaufen, Putzen und Kochen anbietet, beinhaltet keine Entleerung von Toilettenstühlen“. Der Sozialdienst des Krankenhauses empfahl Claudia darum, sich wegen der regelmäßigen Entleerung des Stuhls an den kirchlichen Sozialdienst zu wenden.Pro Besuch würde die Entleerung des Toilettenstuhls jedoch 48 Euro kosten. Dieses Geld kann die Bürgergeldempfängerin nicht aufbringen, und auch die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. So steht Claudia schon wieder vor einer finanziellen Schranke. „Echt mildtätig“, fasst sie sarkastisch zusammen. Bei einem Regelsatz von 563 Euro Bürgergeld monatlich bleibt so schon kaum etwas übrig. Das Wohl der Patientin fällt unter den Tisch Eigentlich müsste vor der Entlassung aus dem Krankenhaus dafür gesorgt werden, dass eine Grundversorgung zu Hause gewährleistet ist. Diese sollte darin bestehen, sagt Claudia, „die Möglichkeit zu haben, sich selbstständig fortzubewegen“. Doch durch die Weigerung des Krankenhauses, sie länger als zwei Tage zu betreuen, und ohne ambulante medizinische Nachbehandlung, ist Claudia nun gänzlich auf sich allein gestellt. Auch mit der Krankenkasse hatte sie sich bereits in Verbindung gesetzt, um nach Hilfe zu fragen. Diese sei aber laut Claudia zu keiner verbindlichen Aussage und Hilfestellung bereit gewesen. „Ich werde hier zwischen zwei Institutionen, dem Krankenhaus und der Krankenkasse, zerrieben“, sagt sie, „deren oberste Priorität es ist, maximalen Gewinn zu generieren“. Ihr Wohl als Patientin falle dabei vollständig unter den Tisch. Claudia zieht eine bittere Bilanz: „Kranke, arme und allein lebende Personen sind in diesem System nicht vorgesehen.“Dieser Artikel wurde erstmals am 27. März 2026.



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