ÖVP-Klubobmann August Wöginger steht erneut vor Gericht: Nach der Aufhebung der Diversion wird der „Postenschacher-Prozess“ gegen ihn und zwei Finanzbeamte nun regulär fortgesetzt. Wöginger hat ja immer betont, auch bei einer möglichen Verurteilung weiter im Parlament bleiben zu wollen. Aber was, wenn er jetzt eine Gefängnisstrafe ausfassen würde?
Vorstandsposten bei Finanzamt besorgt
Im Prozess geht es um eine Personalentscheidung von 2016 und 2017: Wöginger soll beim damaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid interveniert haben, um einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten des Finanzamts Braunau zu sichern. Mitangeklagt sind zwei Beamte aus der Hearing-Kommission. Der Vorwurf lautet Amtsmissbrauch wegen parteipolitischer Einflussnahme auf das Verfahren.
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Antrag auf Einstellung erfolglos
Der zuständige Schöffensenat wies am heutigen Donnerstag einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens zurück. Damit läuft der Prozess ohne Unterbrechung weiter. Im Mittelpunkt des heutigen Verhandlungstages steht der Erstangeklagte Siegfried M.
Widersprüchliche Aussagen von Angeklagtem
Die Vorsitzende Richterin machte von Beginn an klar, dass sie an ihrem strikten Zeitplan festhält – pro Verhandlungstag soll nur ein Angeklagter ausführlich befragt werden. Entsprechend intensiv fiel die Befragung von M. aus. Seine frühere „Verantwortungsübernahme“, mit der ihm ursprünglich eine Diversion gewährt worden war, relativierte er nun deutlich. Mehrfach kam es zu Widersprüchen zwischen seinen schriftlichen Einlassungen und der heutigen Aussage.
Politische Weiterleitung von Bewerbungen nicht problematisch?
Als die Richterin nachhakte, ob er öfter etwas unterschreibe, das nicht stimme, reagierte M. mit Nachdruck: Er habe korrekt gehandelt. Dass Bewerbungen politisch weitergeleitet worden seien, sei „nicht schön“, aber keineswegs problematisch.
Finanzprokuratur will Geld von Wöginger
Parallel brachte sich auch die Finanzprokuratur aktiv in das Verfahren ein. Sie tritt als Privatbeteiligte auf und fordert 5.000 Euro Schadenersatz, derzeit ausschließlich von Wöginger. Der Betrag soll eine Entschädigung für die Bewerberin darstellen, die sich im Auswahlverfahren benachteiligt fühlt.
Bis zu fünf Jahren Haft möglich
In den kommenden Verhandlungstagen sollen bis zum 3. März die übrigen Angeklagten befragt werden. Ab 5. März sind die Zeugen geladen – darunter auch die benachteiligte Bewerberin sowie Thomas Schmid. Ein Urteil wird am 21. April erwartet. Der Strafrahmen für Amtsmissbrauch liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft; für Beamte droht zudem der Verlust des Amtes.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.