In Kürze:

  • Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz
  • Bundesländer sollen bei stabilem Bestand ein Bestandsmanagement einführen
  • Umwelt- und Agrarminister sehen Entlastung für Weidetierhalter
  • Naturschützer warnen vor Gefährdung der Population

Am Mittwoch, 17. Dezember, hat das Bundeskabinett die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz beschlossen. Der Bundestag muss der dafür erforderlichen Novelle des Jagdrechts zustimmen. Wird die Neufassung wirksam, ist der Wolf in Deutschland nicht mehr ausschließlich eine streng geschützte Art. Stattdessen wird er zu einem jagdbaren Wild, das staatlich erlaubten „Entnahmen“ vom Bestand auch ohne konkrete Einzelfallgefahr zugänglich ist.

Die Bundesländer sollen in Regionen, in denen Wölfe in großer Dichte und einem günstigen Erhaltungszustand existieren, ein sogenanntes Bestandsmanagement einführen. Bundesumweltminister Carsten Schneider spricht von einem „guten Interessensausgleich“.

Bund bekennt sich zum Wolf in Deutschland – Jagd soll aber möglich werden

Gegenüber RTL und ntv machte Schneider deutlich, dass es nicht um einen „freien Abschuss“ von Wölfen gehe. Die zuletzt stabile Wolfspopulation gehöre zu Deutschland, so der Minister, „und sie muss auch bleiben“.

Allerdings sollen Bundesländer mit intaktem Bestand in ihrem jeweiligen Landesrecht festlegen können, inwieweit sie „besonders auffällige Tiere“ entnehmen wollen. Dafür gilt jedoch eine Grundbedingung, so Schneider: „Der gute Erhaltungszustand muss erhalten bleiben.“

Der Minister erklärte, er sei froh, dass es den Wolf in Deutschland wieder gebe. Einzelne Länder wie Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg verfügten über einen sehr guten Bestand. Vor allem dort solle es möglich werden, ein sogenanntes Bestandsmanagement einzuführen. Im Fall sogenannter Problemwölfe, die in der Lage seien, Zäune zu überwinden, solle ein Abschuss stattfinden können.

Im Vorfeld hatte bereits die EU den Schutzstatus des Wolfes gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) herabgestuft. Dieser gilt nicht mehr als „streng geschützt“, sondern nur noch als „geschützte Art“. Dies erweiterte auch den Spielraum für die Mitgliedstaaten im Umgang mit der Spezies.

Neben dem Jagdgesetz ist auch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten

Der Wolf ist nach wie vor in den Anhängen II und IV zur FFH-Richtlinie gelistet. Um diesen Schutzstatus zu verändern, müsste die Art in Anhang V umgruppiert werden. Dies setzt jedoch eine Abstimmung auf Bundesebene, mit den Nachbarländern voraus und bedarf der Zustimmung der EU-Kommission. Auch die sogenannte Berner Konvention verankert den Wolf in der EU als besonders geschützte Art.
Aufgrund dieses Schutzstatus untersagt Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) das Fangen, Töten oder Verletzen von Wölfen. Zudem sind alle Eingriffe in das natürliche Verhalten und den Lebensraum der Wölfe verboten, die geeignet sind, den Zustand lokaler Populationen zu verschlechtern.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Naturschutzbehörde eine Abschussgenehmigung erteilen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ernste wirtschaftliche Schäden drohen, es zum Schutz natürlich vorkommender Tiere und Pflanzen erforderlich ist oder die öffentliche Sicherheit es erfordert. Weitere Ausnahmen sind „zum Zweck von Forschung und Bildung“ oder „aus anderweitig zwingendem und überwiegendem öffentlichem Interesse“.

Bauernverband vermutet bis zu 3.000 Wölfe in Deutschland

Schon seit Anfang der 2020er dürfen, wenn Schäden keinem Einzeltier zugeordnet werden können, Mitglieder eines Rudels so lange einzeln abgeschossen werden, bis die Schäden ausbleiben. Gleiches gilt bei Gefahr für die menschliche Gesundheit. In der angestrebten Novelle zum Jagdgesetz werden neben der leichteren „Entnahme“ auch ein Fütterungsverbot und eine Pflicht zur Entfernung von Wolfshybriden normiert.

Naturschützer befürchten, dass die geplanten Veränderungen im Jagdgesetz und schon 300 zusätzliche Abschüsse pro Jahr die bestehende Population ernsthaft gefährden könne. Bereits eine relativ geringe zusätzliche Jagdintensität, so heißt es dort, könne eine junge Population mit begrenzter Reproduktionsreserve destabilisieren.
Dadurch sei eine „schleichende Wiederausrottung“ des Wolfes zu befürchten, der sich erst seit Ende der 1990er Jahre über Polen wieder in Deutschland angesiedelt hatte. Zwischen 2000 und 2019 war die Zahl der Territorien im Schnitt um etwa 28 Prozent pro Jahr gewachsen. Das Vorkommen konzentriert sich im Wesentlichen auf Nord- und Ostdeutschland. Derzeit schätzt der Deutsche Bauernverband den Gesamtbestand auf 1.800 bis 3.300 Tiere.

Agrarminister hält Jagd wegen Zahl getöteter Tiere für notwendig

Im Vorjahr dokumentierte die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) 1.109 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere. Dabei seien etwa 4.300 Nutztiere getötet worden – zu mehr als 90 Prozent Schafe und Ziegen. Die Schadensausgleichszahlungen beliefen sich demzufolge auf rund 780.400 Euro.
Die Zahl der geförderten Herdenschutzmaßnahmen summierte sich im Vorjahr auf fast 4.000. Dort, wo solche Maßnahmen gesetzt werden, gehen die Risszahlen jedoch deutlich zurück. Das Wachstum der Wolfsterritorien hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich abgeschwächt. Für den Zeitraum 2020 bis 2024 liegen die jährlichen Zuwachsraten der Territorien lediglich im Bereich von etwa 10 Prozent und zuletzt bei rund 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bundesagrarminister Alois Rainer sprach mit Blick auf den Kabinettsbeschluss zum Bundesjagdgesetz von einem „guten Tag für alle Weidetierhalter in ganz Deutschland“. Er erklärte, so sei es auch im Koalitionsvertrag vereinbart – und es entspreche dem Wunsch vieler Weidetierhalter. Die Population habe stark zugenommen, so Rainer.

Der Minister fügte hinzu: „Wir haben über 200 Rudel in Deutschland, und im Jahr 2024 hatten wir 4.300 verletzte beziehungsweise getötete Tiere. Ich sag’s ganz einfach: Genug ist genug.“

Doppelläufige Bürokratie wegen konkurrierender Zuständigkeiten befürchtet

Frank Michelchen, Vorstandsmitglied des Bauernbundes Brandenburg, erklärte gegenüber der Epoch Times, die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz sei „ein großer Schritt nach vorn“. Er gibt jedoch zu bedenken, dass neben den jagdrechtlichen Regelungen immer noch eigene Vorgaben nach dem Naturschutzrecht gelten.

Aus seiner Sicht wäre diese Doppelläufigkeit nicht erforderlich, weil auch das Jagdgesetz den Erhalt eines ausgewogenen Bestandes gewährleistet.

Michelchen betont in diesem Zusammenhang: „Wenn die Wölfe im Jagdrecht sind, bedeutet das nicht, dass eine Gefahr bestehen würde, dass die wieder aussterben. Die nachhaltige Bewirtschaftung ist sowieso bei allen Wildarten im Jagdrecht der Grundsatz, nach dem die Jäger arbeiten.“

Der Verband befürchtet eine doppelläufige Bürokratie, die dazu führen könne, dass man nicht rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren könne. Es sei auch falsch, erst abwarten zu wollen, bis ein „Problemwolf“ aufgetreten sei. Jäger müssten die Möglichkeit haben, einzugreifen und Wölfe abzuschießen, bevor es zu einem Riss von Nutztieren komme:

„Klar muss ich da sofort eingreifen können, wenn der Jäger jetzt draußen im Revier ist und der sieht, der Wolf geht auf die Herde zu. Der muss dann schießen können, bevor ein Schaden angerichtet wurde.“

Bauernbund Brandenburg: „Wolf nicht in seinem Bestand gefährdet“

Michelchen warnt vor Illusionen durch die zwingende Vorschaltung milderer Maßnahmen wie elektrischer Zäune. Diese würden im Ernstfall einen Wolfsangriff auf eine Herde nicht aufhalten. In Brandenburg schätze er den Wolfsbestand derzeit auf 60 Rudel und insgesamt zwischen 600 und 1.000 Tiere.

Während der Wolfsbestand in Deutschland nicht in seiner Existenz gefährdet sei, werde hingegen die Weidewirtschaft immer schwieriger und nehme ab. Die Bauern hätten damit ohnehin einen hohen Zeitaufwand und geringe Gewinnmargen.

Jeder Wolfsangriff könne die Existenz gefährden: „Jedes Kalb, was weg ist, ist einfach mal ein Tausender, der fehlt. Das ist schon heftig für die Leute, die es noch mit viel Enthusiasmus machen. Von Weidetierhaltung wird keiner reich.“



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