In Kürze:
- Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz
- Bundesländer sollen bei stabilem Bestand ein Bestandsmanagement einführen
- Umwelt- und Agrarminister sehen Entlastung für Weidetierhalter
- Naturschützer warnen vor Gefährdung der Population
Am Mittwoch, 17. Dezember, hat das Bundeskabinett die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz beschlossen. Der Bundestag muss der dafür erforderlichen Novelle des Jagdrechts zustimmen. Wird die Neufassung wirksam, ist der Wolf in Deutschland nicht mehr ausschließlich eine streng geschützte Art. Stattdessen wird er zu einem jagdbaren Wild, das staatlich erlaubten „Entnahmen“ vom Bestand auch ohne konkrete Einzelfallgefahr zugänglich ist.
Die Bundesländer sollen in Regionen, in denen Wölfe in großer Dichte und einem günstigen Erhaltungszustand existieren, ein sogenanntes Bestandsmanagement einführen. Bundesumweltminister Carsten Schneider spricht von einem „guten Interessensausgleich“.
Bund bekennt sich zum Wolf in Deutschland – Jagd soll aber möglich werden
Gegenüber RTL und ntv machte Schneider deutlich, dass es nicht um einen „freien Abschuss“ von Wölfen gehe. Die zuletzt stabile Wolfspopulation gehöre zu Deutschland, so der Minister, „und sie muss auch bleiben“.
Allerdings sollen Bundesländer mit intaktem Bestand in ihrem jeweiligen Landesrecht festlegen können, inwieweit sie „besonders auffällige Tiere“ entnehmen wollen. Dafür gilt jedoch eine Grundbedingung, so Schneider: „Der gute Erhaltungszustand muss erhalten bleiben.“
Der Minister erklärte, er sei froh, dass es den Wolf in Deutschland wieder gebe. Einzelne Länder wie Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg verfügten über einen sehr guten Bestand. Vor allem dort solle es möglich werden, ein sogenanntes Bestandsmanagement einzuführen. Im Fall sogenannter Problemwölfe, die in der Lage seien, Zäune zu überwinden, solle ein Abschuss stattfinden können.
Neben dem Jagdgesetz ist auch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten
Bauernverband vermutet bis zu 3.000 Wölfe in Deutschland
Schon seit Anfang der 2020er dürfen, wenn Schäden keinem Einzeltier zugeordnet werden können, Mitglieder eines Rudels so lange einzeln abgeschossen werden, bis die Schäden ausbleiben. Gleiches gilt bei Gefahr für die menschliche Gesundheit. In der angestrebten Novelle zum Jagdgesetz werden neben der leichteren „Entnahme“ auch ein Fütterungsverbot und eine Pflicht zur Entfernung von Wolfshybriden normiert.
Agrarminister hält Jagd wegen Zahl getöteter Tiere für notwendig
Bundesagrarminister Alois Rainer sprach mit Blick auf den Kabinettsbeschluss zum Bundesjagdgesetz von einem „guten Tag für alle Weidetierhalter in ganz Deutschland“. Er erklärte, so sei es auch im Koalitionsvertrag vereinbart – und es entspreche dem Wunsch vieler Weidetierhalter. Die Population habe stark zugenommen, so Rainer.
Der Minister fügte hinzu: „Wir haben über 200 Rudel in Deutschland, und im Jahr 2024 hatten wir 4.300 verletzte beziehungsweise getötete Tiere. Ich sag’s ganz einfach: Genug ist genug.“
Doppelläufige Bürokratie wegen konkurrierender Zuständigkeiten befürchtet
Frank Michelchen, Vorstandsmitglied des Bauernbundes Brandenburg, erklärte gegenüber der Epoch Times, die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz sei „ein großer Schritt nach vorn“. Er gibt jedoch zu bedenken, dass neben den jagdrechtlichen Regelungen immer noch eigene Vorgaben nach dem Naturschutzrecht gelten.
Aus seiner Sicht wäre diese Doppelläufigkeit nicht erforderlich, weil auch das Jagdgesetz den Erhalt eines ausgewogenen Bestandes gewährleistet.
Michelchen betont in diesem Zusammenhang: „Wenn die Wölfe im Jagdrecht sind, bedeutet das nicht, dass eine Gefahr bestehen würde, dass die wieder aussterben. Die nachhaltige Bewirtschaftung ist sowieso bei allen Wildarten im Jagdrecht der Grundsatz, nach dem die Jäger arbeiten.“
Der Verband befürchtet eine doppelläufige Bürokratie, die dazu führen könne, dass man nicht rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren könne. Es sei auch falsch, erst abwarten zu wollen, bis ein „Problemwolf“ aufgetreten sei. Jäger müssten die Möglichkeit haben, einzugreifen und Wölfe abzuschießen, bevor es zu einem Riss von Nutztieren komme:
„Klar muss ich da sofort eingreifen können, wenn der Jäger jetzt draußen im Revier ist und der sieht, der Wolf geht auf die Herde zu. Der muss dann schießen können, bevor ein Schaden angerichtet wurde.“
Bauernbund Brandenburg: „Wolf nicht in seinem Bestand gefährdet“
Michelchen warnt vor Illusionen durch die zwingende Vorschaltung milderer Maßnahmen wie elektrischer Zäune. Diese würden im Ernstfall einen Wolfsangriff auf eine Herde nicht aufhalten. In Brandenburg schätze er den Wolfsbestand derzeit auf 60 Rudel und insgesamt zwischen 600 und 1.000 Tiere.
Während der Wolfsbestand in Deutschland nicht in seiner Existenz gefährdet sei, werde hingegen die Weidewirtschaft immer schwieriger und nehme ab. Die Bauern hätten damit ohnehin einen hohen Zeitaufwand und geringe Gewinnmargen.
Jeder Wolfsangriff könne die Existenz gefährden: „Jedes Kalb, was weg ist, ist einfach mal ein Tausender, der fehlt. Das ist schon heftig für die Leute, die es noch mit viel Enthusiasmus machen. Von Weidetierhaltung wird keiner reich.“