Bei der Wahl im vergangenen März wollte Kriegsgegnerin Dunzowa Kremlchef Putin herausfordern – doch man ließ sie nicht. Nun hat die russische Justiz sie als „ausländische Agentin“ gebrandmarkt.
Mehr als zwei Monate nach der von Betrugsvorwürfen geprägten Präsidentenwahl ist in Russland die oppositionelle Bewerberin Jekaterina Dunzowa von den Behörden als vermeintliche „ausländische Agentin“ gebrandmarkt worden.
Der Name der 41-Jährigen tauchte in einem entsprechenden Register des russischen Justizministeriums auf, in dem mittlerweile viele Kremlgegner stehen. Neben Dunzowa wurden nun auch weitere Personen und Organisationen neu in das Register aufgenommen – darunter die Aktivistin Maria Andrejewa, die sich für die Rückkehr mobilisierter Männer aus dem Kriegsgebiet einsetzt, sowie mehrere kritische Medien.
Die Einstufung als „ausländischer Agent“ geht für die Betroffenen oft mit großen beruflichen Nachteilen bis hin zu Risiken für ihre Sicherheit einher. Insbesondere seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gilt das Verfahren als Mittel politischer Repression, um im eigenen Land Kritiker mundtot zu machen.
Die frühere Journalistin und Kriegsgegnerin Dunzowa hatte bei der Präsidentenwahl am 17. März gegen Langzeitmachthaber Wladimir Putin antreten wollen. Russlands Wahlkommission aber warf sie unter Verweis auf angebliche Formfehler in ihren Unterstützerunterschriften vorzeitig aus dem Rennen. Ein ähnliches Schicksal traf wenig später auch den Oppositionellen Boris Nadeschdin, dem ebenfalls eine offizielle Registrierung als Präsidentschaftskandidat verwehrt wurde. Viele Beobachter zeigten sich überzeugt, dass beide Opfer politischer Repression wurden.
Letztendlich stand Putin, der bereits seit rund einem Vierteljahrhundert in Russland an der Macht ist, bei der Abstimmung kein einziger echter Oppositionskandidat gegenüber. Nach der Wahl, die als eine der unfreisten in der jüngeren russischen Geschichte galt, ließ Putin sich mit angeblich mehr als 87 Prozent der Stimmen im Amt bestätigen. (dpa)
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