In Thüringen billigt das Landesverfassungsgericht vorerst den Ausschluss der AfD aus den Kontrollgremien des Geheimdienstes. Auf Bundesebene will die kommende Regierung die Rolle der Geheimdienste ausbauen, und in Brandenburg will der Verfassungsschutz sogar Chatgruppen verbieten.

von Maximilian Tichy

Mit einer Gesetzesänderung möchte die Regierung in Thüringen unter Mario Voigt (CDU) die AfD aus den Kontrollmechanismen gegen einen Verfassungsschutzmissbrauch ausschließen. Dagegen hatte die AfD per Eilantrag vor dem Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Doch das Gericht lässt den Ausschluss der größten Oppositionspartei im Landtag zu. Denn es sei wichtiger, dass überhaupt eine Kontrolle gegeben sei, als dass die AfD daran beteiligt würde.

Nach den Wahlen am 1. September 2024 schieden alle fünf verbliebenen Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Landtag aus. Das Gremium musste komplett aufgelöst werden – ohne dass der Landtag ein neues Gremium aufstellen konnte. Denn ohne Zustimmung der AfD, die bei den Wahlen 32,8 Prozent der Stimmen erhielt, konnte die Kommission nicht neu besetzt werden. Und die AfD verlangte als Faustpfand ihrer Zustimmung, dass auch ein AfD-Mitglied in die Parlamentarische Kontrollkommission und in die G10-Kommission gewählt würde.
Die G10-Kommission entscheidet im Einzelfall, welche geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen, zum Beispiel Telefonabhörungen, durchgeführt werden dürfen.

Verfassungsschutz arbeitet weiterhin ohne Kontrolle

Daher konnte der Verfassungsschutz mehr als ein halbes Jahr lang ohne Kontrolle agieren, wie er wollte – was faktisch auch keine Änderung zum vorherigen Zustand darstellte, denn Verfassungsschutzchef Stephan Kramer (SPD) konnte sich gegenüber dem SPD-geführten Innenministerium vieles erlauben.

Auch bestand die Parlamentarische Kontrollkommission schon während des vorherigen, 7. Thüringer Landtages bis einen Monat vor dessen Auflösung nur aus Mitgliedern, die während des 6. Landtages, also 2014, gewählt wurden – denn eine Neubesetzung funktionierte schon seit 2019 nicht mehr.

Anfang April wurden nun die Kommissionen zur Überwachung der Geheimdienste wieder eingesetzt. Die große Front von CDU, SPD und BSW änderte mit Unterstützung der Linken (die Regierung Voigt hat keine Mehrheit) die Regeln zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Statt einer Zweidrittelmehrheit wird nun nur noch eine einfache Mehrheit gebraucht, um einen Politiker in die Kommission zu entsenden. Sie muss auch nicht mehr – wie vorher – fünf Mitglieder haben, sondern darf drei bis sechs Mitglieder haben. Das ist wichtig, denn: Das Gesetz sieht auch vor, dass „die parlamentarische Opposition im Landtag … im Verhältnis ihrer Stärke … im Gremium vertreten sein“ muss.

Da die Kommission aber nun aus weniger als fünf Mitgliedern bestehen darf, konnte der Landtag mit einfacher Mehrheit entscheiden, dass die Kommission nur noch aus vier Mitgliedern besteht. Und wenn die Linke zwei dieser Sitze erhält, ist die Parlamentarische Kontrollkommission damit zur Hälfte durch die Opposition besetzt. Das gleiche Spiel wurde auch bei der G10-Kommission durchgeführt. In der Konsequenz hält die Linke mit einem Landtagswahlergebnis von 16 Prozent nun 50 Prozent der Plätze in diesen Kommissionen – und damit mehr als die Regierungsparteien CDU, SPD und BSW jeweils halten.

  Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ist nicht geklärt, ob dieses Vorgehen legal ist: Darüber würde im Hauptsacheverfahren entschieden. Doch dieses kann erfahrungsgemäß lange dauern. So ist es gut möglich, dass die AfD erst nach Neuwahlen recht behält – wenn die Partei bis dahin nicht auf Betreiben des Thüringer Verfassungsschutzes verboten wurde.

Kompetenzen ausweiten?

Thorsten Frei, den die CDU zum Kanzleramtschef berufen wird, möchte derweil die Geheimdienste weiter stärken. Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesverfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) sind direkt dem Kanzleramt unterstellt – und damit Thorsten Frei. Er sagt, er wolle vor allem die Kooperation mit ausländischen Diensten ausweiten, denn ihre Hinweise seien es, die allzu oft Anschläge in Deutschland verhindern. „Damit unsere Dienste für unsere ausländischen Verbündeten ein glaubwürdiger Partner sind und bleiben, brauchen sie den notwendigen Instrumentenkasten“, so Frei. Doch wenn die Geheimdienste auf Landesebene kaum kontrollierbar sind, ist es mehr als gefährlich, ihre Befugnisse und Instrumentarien auszuweiten.

Der Verfassungsschutzpräsident Brandenburgs, Jörg Müller, fordert sogar eine massive Ausweitung der Befugnisse. Er möchte, dass Chatgruppen auf WhatsApp und Telegram als Gruppierungen eingestuft werden können. Denn wenn sie als Gruppierungen gelten, können rechtsextreme Chatgruppen gerichtlich verboten werden. In diesen Chatgruppen finde eine „Turboradikalisierung“ der Jugendlichen statt, so Müller gegenüber Stern und RTL. „Die jungen Nazis sind gewalttätig. Das geht von Sachbeschädigungen über körperliche Angriffe auf politische Gegner bis hin zu Brandanschlägen. Bei solchen Taten nehmen Neonazis eine Gefahr für Leib und Leben der Opfer in Kauf.“

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Von Veritatis

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