Der Syrer Abdulhadi B. (37) ist ein verurteilter IS-Anhänger. Seit 2018 ist er ausreisepflichtig, kann jedoch aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden, obwohl er als Sicherheitsrisiko gilt. Damit hat er letztlich Narrenfreiheit. Diese wollte er wohl ausreizen und machte während einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg ein besonders dreistes Angebot: für 144.000 Euro würde er Deutschland freiwillig verlassen, wie die BILD (Paywall) berichtet.

Wieder so ein Fall, der den Asylwahnsinn in Deutschland offenbart: Abdulhadi B. wurde 2018 vom Oberlandesgericht München zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge geplant und für den sogenannten Islamischen Staat (IS) geworben hat und den siebenjährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin zu einer Art Kindersoldaten ausbilden wollte.

Nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug am 25. Mai 2022 wurde Abdulhadi B. durch eine Anordnung des bayerischen Innenministeriums in der oberpfälzischen Kleinstadt Tirschenreuth untergebracht. Dort unterliegt er strengen Auflagen: Er darf das Stadtgebiet nicht verlassen, er muss sich zweimal täglich bei der Polizei melden und darf kein internetfähiges Mobilgerät benutzen – laut Landesamt für Asyl und Rückführungen aus „Gründen der inneren Sicherheit“. Die Behörden halten den Ex-Terroristen offenbar noch immer für gefährlich.

Obwohl B. seit 2018 ausreisepflichtig ist, verhindern angebliche humanitäre Gründe eine Abschiebung nach Syrien. Das gilt auch für verurteilte Terroristen, wie dieser Fall zeigt. Seit geraumer Zeit stellt B. nun regelmäßig Anträge oder klagt gegen die Maßnahmen des Staates. Seine freiwillige Ausreise knüpft er an eine absurde Forderung: 144.000 Euro als „Entschädigung“, wie er in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg im April 2024 erklärte.

Bisher konnte er allerdings nur einen Teilerfolg verbuchen. Seit 2023 ist ihm durch Beschluss des Oberlandesgerichts München gestattet, zweimal im Monat für 20 Minuten in Anwesenheit eines Dolmetschers und unter polizeilicher Aufsicht mit seiner Mutter in Syrien zu telefonieren. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Staat, also der Steuerzahler.

Im Frühjahr 2025 wandte sich der Syrer erneut an das Verwaltungsgericht. Er klagte gegen seine Residenzpflicht und das Internetverbot. So behauptete er, in Tirschenreuth seit den Anschlägen in Solingen und Mannheim unter Fremdenfeindlichkeit zu leiden, und berichtete von einem angeblichen Überfahrversuch durch einen Autofahrer. Zudem forderte er Internetzugang, da er Online-Kurse des Bayerischen Roten Kreuzes besuche. Die Richter in Regensburg entschieden, dass der Mann in seinem Exil in der Oberpfalz bleiben muss. Er hat aber noch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.

Die neue schwarz-rote Bundesregierung plant Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien. „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern“, heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag. Ob dieses Vorhaben umgesetzt wird, darf mit Spannung erwartet werden.



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Von Veritatis

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