Das umstrittene Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD (“gesichert rechtsextremistisch”) belegen soll, reicht nicht für ein Verbot der Partei, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) heute, Dienstag, am Rande einer Pressekonferenz zur Vorstellung der Statistik politisch motivierter Straftaten.
Keine Beweise für Verfassungsfeindlichkeit
Das 1.100 Seiten starke “Gutachten” stützt sich vor allem auf angebliche Zitate von AfD-Mitgliedern und Funktionären. Belege, die für ein Verbot vonnöten wären, finde man darin jedoch nicht, so Dobrindt. Nötig wären Beweise für einen möglichen geplanten gewalttätigen Angriff der AfD auf die Demokratie und den Rechtsstaat in Deutschland.
Verfassungsschutz nahm Einstufung wieder zurück
Das Gutachten war zunächst nicht veröffentlicht, sondern nur an bestimmte Medien – nicht aber an die AfD selbst – weitergegeben worden. Die Partei hatte deswegen vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt, um Einsicht in das Dokument zu erhalten. Der Verfassungsschutz hatte die Einschätzung als “gesichert rechtsextremistisch” daraufhin bis zur juristischen Klärung des Falls zurückgezogen. International hatte das Vorgehen des Geheimdienstes für Empörung bis in die USA gesorgt, auch deutsche Politiker äußerten sich kritisch.