Ein Gastbeitrag von Ines Kappstein

Wissen Sie noch? Ende April 2020 wurde von der Bundesregierung die Maskenpflicht eingeführt. Nachdem die Maske zuvor von führenden Politikern wie ebenso von Präsident und Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) in ihrer Wirksamkeit in der bzw. für die Öffentlichkeit als unbewiesen und potentiell kontraproduktiv klar abgelehnt wurde. Warum die Maske dann doch kam, wissen wir nicht, es liegt jedoch nahe anzunehmen, dass sie frühzeitig politisch gewollt war und deshalb vom RKI begründet werden musste. Und wie wurde die Maskenpflicht möglich? Durch eine Art Trick.

Der Trick bestand nicht darin, dass es hieß, Stoffmasken täten es auch, weil es damals gar nicht genug medizinische Masken gegeben hat, um auch noch die Öffentlichkeit damit zu versorgen. Sie waren zu der Zeit künstlich knapp, weil das medizinische Personal wegen des Coronavirus plötzlich viel häufiger Masken trug, als es zuvor üblich war, und zwar in jeder medizinischen Einrichtung, vom Akut-Krankenhaus bis zum Pflegeheim. Für einen solch breiten Einsatz wurde von den Einrichtungen nie bestellt und von der Industrie nicht hergestellt. Nein, der Trick bestand in angeblicher Wissenschaft.

Die ‘Neubewertung‘ des RKI

Nachdem auch das RKI noch im Frühjahr 2020 Masken für die Öffentlichkeit abgelehnt hatte, berichtete es Mitte April 2020 über eine „Neubewertung“ von Masken. Es ging dabei ausschließlich um Masken in der Öffentlichkeit, getragen von ganz normalen Menschen bei ihren ganz normalen Verrichtungen draußen, also z.B. Einkaufen, Tanken, ÖPNV-Nutzung. Damit sollte laut RKI die Virusausbreitung in der Bevölkerung reduziert werden, und deshalb hat das RKI „ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren“ empfohlen.

Ich habe den RKI-Beitrag schon bald nach dessen Erscheinen in einem eigenen Artikel kritisch bewertet und inzwischen ein Buch über die Hygienemaßnahmen der Bundesregierung (AHA-+ L-Regeln) geschrieben, in dem die Maske ausführlich behandelt wird.

Die ‘unbemerkte Übertragung‘

Bei seiner „Neubewertung“ behauptete das RKI, dass dieses Coronavirus eine ganz überraschende Besonderheit habe: Es sei nämlich schon im Nasen-Rachensekret vorhanden, bevor man Symptome einer oberen Atemwegsinfektion hat (präsymptomatisch) oder sogar, wenn man gar keine Symptome entwickelt (asymptomatisch). Dadurch – und das sei das Entscheidende – könne man den Erreger „unbemerkt“ übertragen, weil man weder selbst ahnt noch andere merken, dass man ansteckend sein könnte. Wer Symptome hatte, sollte zu Hause bleiben. Die Kranken waren demnach, anders als man es gewohnt war, nicht das Problem, sondern alle anderen, also die große Masse der Bevölkerung (das ermöglichte im Übrigen auch die massenhaften PCR-Tests bei gesunden Menschen).

Und die, die nichts von einer solchen Infektion wussten, die meisten also, könnten das Virus nicht nur „unbemerkt“ auf andere Menschen übertragen, sondern es gäbe „zunehmende Evidenz“, dass das Risiko einer solchen Übertragung noch dazu hoch sei: „hohes Risiko“ hieß es. Um das zu verhindern, wurde die Maske empfohlen, zum „Fremdschutz“, wie es hieß, also um damit andere vor einem möglichen Viruskontakt zu schützen, nicht etwa, um sich selbst zu schützen. Das war alles völlig neu, soll heißen: So hat man in der Medizin bis dahin nicht gedacht.

Der Auftrag des Infektionsschutzgesetzes

Das RKI soll gemäß § 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wissenschaftlich arbeiten. Im ersten Absatz heißt es: „Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ Der zweite Absatz führt dann aus: „Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden.“

Wenn also das RKI von zunehmender Evidenz für ein hohes Risiko der „unbemerkten Übertragung“ spricht, erfordert das eine fundierte Begründung, also wissenschaftliche Daten, die ein solches Risiko belegen. Wo also war diese zunehmende Evidenz? Entsprechende Daten dafür wurden vom RKI nicht angeführt. Erst Monate später verwies das RKI diesbezüglich auf zwei mathematische Modellierungen, also Wenn-Dann-Ergebnisse, die nicht geeignet sind, eine zuverlässige Einschätzung der Wirklichkeit zu geben.

Virusausscheidung ohne Symptome lange bekannt

Und nicht nur das. Mediziner lernen, dass man bei zahlreichen Virusinfektionen, deren Erreger im Atemwegssekret ausgeschieden werden, schon am Ende der Inkubationszeit potentiell infektiös ist (wenn man also weder typische Symptome hat noch vermuten kann, dass man demnächst mehr oder weniger krank sein wird), weil die Erreger bereits im respiratorischen Sekret vorhanden sind und so möglicherweise, aber keineswegs zwangsläufig, auf andere Menschen übertragen werden können. Das ist demnach nichts Besonderes, sondern bekannt. Ob es zu einer Übertragung kommt, hängt maßgeblich von der Art der Kontakte (insbesondere von der Enge und Dauer) zwischen bereits infizierten und noch nicht infizierten Personen ab.

Die „unbemerkte Übertragung“ gibt es also. Aber es gab und gibt keinen Anhalt dafür, dass dadurch ein hohes Übertragungsrisiko für die Personen in der Umgebung vorhanden ist, erst recht nicht bei den in aller Regel flüchtigen Kontakten in der Öffentlichkeit. Eine solche „unbemerkte Übertragung“ gibt es nicht. Das gilt auch für das Coronavirus. Die Darstellung des RKI blieb ja dann auch ohne Belege.

Auf diese Weise also hat das RKI Mitte April 2020 der Bundesregierung eine vermeintlich wissenschaftliche Begründung für die Verhängung der Maskenpflicht geliefert und damit die Maskenpflicht ermöglicht.

Der frühzeitige Rückzug des RKI von der ‘unbemerkten Übertragung‘

Aber schon sehr bald danach hatte sich das RKI vom „hohen Risiko“ der „unbemerkten Übertragung“ verabschiedet – allerdings von der Öffentlichkeit unbemerkt. Das RKI hatte kurz nach Beginn der Coronapandemie einen sogenannten Covid-Steckbrief herausgegeben, ein umfangreicher Text für Fachleute (unter Angabe vieler Referenzen) mit Beschreibung des Virus, der klinischen Symptome und, neben anderen Charakteristika, auch der Voraussetzungen für eine Übertragung des Erregers. Das Besondere: Bereits in der Version vom 26. Juni 2020 ist dort keine Rede von „unbemerkten Übertragung“ (via Webarchiv).

Und nicht nur das. Es heißt dort außerdem, man könne den Anteil der präsymptomatischen Übertragungen nicht genau beziffern und die asymptomatische Übertragung spiele „vermutlich (…) eine untergeordnete Rolle“. Und das alles, nachdem für beide Fälle noch Mitte April 2020 „zunehmende Evidenz“ für ein „hohes“ Übertragungsrisiko behauptet worden war.

Das heißt, nur etwa zwei Monate nach dem Erscheinen des alles entscheidenden Artikels vom April 2020 hatte das RKI auf seinen Internetseiten die zuvor als hohes Übertragungsrisiko dargestellte „unbemerkte Übertragung“ einkassiert. Der Begriff tauchte nicht auf. „Fremdschutz“ auch nicht. Die „unbemerkte Übertragung“ war weg, aber die Maskenpflicht war da – und blieb trotz alledem.

Je mehr gehört, um so mehr geglaubt

Die angebliche Übertragung des Coronavirus über die Luft (Aerosole) war zu der Zeit, als das RKI seine „Neubewertung“ verfasst hat, noch kein (größeres) Thema sonst wäre sie sehr wahrscheinlich in dem Beitrag ebenfalls als Begründung für die Masken verwendet worden. Diese Behauptung kam erst etwas später auf.

Durch die RKI-Files wissen wir, dass mit der Vorbereitung des Beitrags über die „Neubewertung“ von Masken schon frühzeitig Ende März 2020, d.h. wenige Tage nach Beginn des ersten Lockdowns, begonnen wurde, was den Schluss nahelegt, dass eine Maskenpflicht von Beginn an geplant war.

Die Grundlage für alle Maßnahmen war die angebliche Gefährlichkeit des Erregers, für die es jedoch – auch aus den routinemäßig erhobenen Daten des RKI über die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) – keine Belege gab.

„Du wurdest einfach falsch informiert“, schrieb Michael Andrick in seiner Kolumne im Dezember 2024. Ja, falsch informiert von der Politik zusammen mit dem RKI, und sehr viele haben darauf vertraut, dass die Informationen richtig sind: unbemerkte Übertragung, Fremdschutz durch Masken, Aerosol-Übertragung des Erregers, keine Immunität, exponentieller Anstieg der Infektionszahlen.

Je mehr gehört, um so mehr geglaubt. Muss doch stimmen, wenn es ständig gesagt und geschrieben wird. Eher wenige waren oder wurden im Verlauf skeptisch und haben sich andere Informationsquellen erschlossen. Möglich war das.

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Er ist zunächst auf www.berliner-zeitung.de erschienen. 

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Ines Kappstein, Jahrgang 1951, war von 1998 bis 2006 als Hygienikerin am Klinikum der TU München tätig. Bis 2016 war sie Chefärztin der Abteilung Krankenhaushygiene an den Kliniken Südostbayern AG der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land. Seit 2017 betreut Sie mehrere Akut-, Fach- und Rehakliniken in selbständiger Tätigkeit.

Bild: Alexandros Michailidis / Shutterstock.com

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