In Deutschland könnte der massiv vorangetriebene Ausbau von Windkraftanlagen bald weniger werden. Den in einem neuen Gesetzentwurf für das sogenannte „Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz“ ist unter anderem von „Änderungen des Luftverkehrsgesetzes zur Sicherstellung der störungsfreien Funktion von Luftverteidigungsradaren“ die Rede. Anfang 2025 sind etwa 28.830 Windenergieanlagen in Betrieb.

Ziel der geplanten Änderungen ist es, die Funktionsfähigkeit militärischer Radaranlagen der Bundeswehr zu sichern. Konkret geht es um eine Passage im Gesetz, die es der Bundeswehr erleichtern würde, Windräder in der Nähe ihrer stationären Luftverteidigungsradare zu untersagen, wie The Pioneer berichtete.

Der betreffende Umkreis umfasst einen Radius von bis zu 50 Kilometern rund um die insgesamt 18 Standorte. In der Vergangenheit musste die Bundeswehr nachweisen, dass eine konkrete Störung durch Windkraftanlagen vorliegt, künftig könnte allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung genügen.

Bereits vor zwei Jahren war ein ähnlicher Vorschlag eingebracht worden, der jedoch am Widerstand insbesondere der SPD scheiterte. Damals wurde das Vorhaben mit Verweis auf die Auswirkungen für den Ausbau erneuerbarer Energien gestoppt. Diesmal stehen die Chancen für eine Umsetzung besser, auch wegen der sicherheitspolitischen Neuausrichtung im Zuge der sogenannten „Zeitenwende“.

Das Bundesverteidigungsministerium betont gegenüber dem Pioneer, dass man grundsätzlich die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung unterstütze. Gleichzeitig sei aber klar: „Militärische oder sicherheitsrelevante Belange dürfen dem nicht entgegenstehen und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte darf nicht gefährdet werden.“

Kritik an der geplanten Regelung kommt aus der SPD. Die energiepolitische Sprecherin Nina Scheer warnt davor, das Gesetz dürfe „keinerlei Beschränkung für die Windenergie erhalten“. Es dürfe nicht passieren, dass „eine Sicherheit gegen die andere Sicherheit ausgespielt“ werde. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bezeichnet sie als „massive und akute Sicherheitsbedrohung“.





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Von Veritatis

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