Die ÖVP kommt mit ihrer angekündigten „Reparatur“ des Gleichbehandlungspakets weiterhin nicht voran: Mehr als eineinhalb Jahre nach der Novelle ist die geplante Korrektur des Geschlechterbegriffs noch immer nicht beschlossen, weil laut ÖVP-Kanzler Christian Stocker bisher kein Konsens mit SPÖ und Neos erzielt wurde.
Frauen juristisch abgeschafft
Der Streit geht auf die im Herbst 2024 beschlossene Änderung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes zurück, mit der der Begriff „Geschlecht“ breiter definiert und auch auf Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle bezogen wurde. Im Zentrum steht eine Passage im Bundesgleichbehandlungsgesetz, die statt der Formulierung „von Frauen und Männern“ nun von Gleichbehandlung „aufgrund des Geschlechts“ spricht. Zusätzlich wurde festgelegt, dass „Geschlecht“ im Sinne des Gesetzes auch Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle umfasst.
ÖVP ruderte zurück
Die ÖVP hatte sich nach dem politischen Aufschrei rasch gegen die eigene Mitbeschlussfassung gestellt und angekündigt, die Passage wieder streichen zu wollen. Ein entsprechender Antrag wurde eingebracht und dem Budgetausschuss zugewiesen, liegt dort aber weiter ohne Abschluss. In der Begründung hieß es, die unbestimmten Begriffe könnten die Vollziehbarkeit der Bestimmungen gefährden.
Gender-Gesetz bleibt in Kraft
Nach den nun öffentlich gewordenen Antworten auf FPÖ‑Anfragen erklärte Stocker, dass es bisher „keinen Konsens“ zur ausgearbeiteten Novellierung gebe. Das bedeutet praktisch, dass weder SPÖ noch Neos bereit sind, die von der ÖVP gewünschte Korrektur mitzutragen. Damit bleibt die ursprüngliche Fassung des bizarren Gesetzes vorerst in Kraft.
Juristisch ist der Kernpunkt, ob die breitere Definition von „Geschlecht“ die Rechtsanwendung präzisiert oder unnötig verkompliziert. Politisch ist der Fall für die ÖVP unangenehm, weil sie erst mitbeschlossen und sich dann öffentlich davon distanziert hat. Genau daraus erklärt sich auch, warum die Angelegenheit nun als Symbolstreit weit über das konkrete Gesetz hinaus wirkt.
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