Was bedeuten die Section 899 und das BEPS 2.0?
Es handelt sich dabei um die sogenannte „Section 899“. Dieser Passus war zunächst als Reaktion der USA auf die von der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) geforderte Mindestbesteuerung geplant.
Ziel der 38 Mitgliedsstaaten der OECD ist es, einen steigenden Lebensstandard in den Mitgliedsstaaten zu fördern. Ende 2021 stimmten die 38 OECD-Mitglieder dafür, Unternehmen ab einem Konzernumsatz von 750 Millionen Euro einer international gültigen Mindeststeuer von 15 Prozent zu unterziehen. Diese globale Mindeststeuer – in der Fachwelt „BEPS 2.0“ (Base Erosion and Profit Shifting) genannt – wurde 2024 eingeführt. 102 weitere Staaten sind dem Abkommen inzwischen beigetreten.
Obwohl die USA ebenfalls OECD-Mitglied sind, hat sich Donald Trump (Republikaner) seit seinem zweiten Amtsantritt massiv gegen das von seinem Vorgänger Joe Biden (Demokrat) unterzeichnete BEPS 2.0-Abkommen ausgesprochen und mit Gegenmaßnahmen gedroht. BEPS 2.0 wurde bislang vom Kongress nicht in amerikanisches Recht umgesetzt. Trotz Unterzeichnung dürfte es bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen auch künftig nicht ratifiziert werden.
G7 hat Trumps Druck nachgegeben
Nachdem sich die G7-Staaten kürzlich bei ihrem Jahrestreffen in Kanada darauf verständigt hatten, US-Firmen von der globalen Mindeststeuer auszunehmen, ist diese von Trump geplante „Vergeltungssteuer“ nun entfallen. G7 sind die größten westlichen Industriestaaten USA, Deutschland, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien und Japan, die alle ebenfalls Mitglieder der OECD sind.
„Es ist gut, dass sich die G7 und die US-Regierung zur sogenannten Section 899 geeinigt haben“, kommentiert der Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „Die ursprünglich vorgesehene Regelung hätte deutsche Unternehmen, die in den USA investieren, erheblich belastet.“
Der Investitionsstandort USA wäre andernfalls „extrem beeinträchtigt und die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen gehemmt worden“, gibt Volker Treier zu bedenken. Die Rücknahme der Vergeltungsmaßnahme „bringt ein gutes Stück Rechts- und Planungssicherheit zurück und stärkt auch deutsche Unternehmen bei ihrem Engagement auf dem US-amerikanischen Markt“.
Made in USA wird stark gefördert
Nachdem es festgestellt werden konnte, welche Auswirkungen das BBB nicht auf die deutsche Wirtschaft haben wird, stellt sich die Frage: Welche Konsequenzen gibt es? Möglicherweise nur indirekte. Denn beim BBB handelt es sich in erster Linie um ein innenpolitisches amerikanisches Steuergesetz. Doch der Teufel liegt im Detail, sodass auch die deutsche Autoindustrie in Teilen betroffen sein könnte. Denn das BBB sieht ein Ende der Steuervergünstigungen für Elektroautos vor.
Aus dem BBB geht deutlich hervor, dass es zudem gezielt den Kauf von Fahrzeugen fördert, die in den USA hergestellt werden. Wer einen „amerikanischen“ Neuwagen kauft, kann vom Kaufpreis 10.000 Dollar steuerlich geltend machen. Auch die deutschen Marken Volkswagen, BMW und Mercedes-Benz fallen unter diese Vergünstigung, denn sie produzieren in den USA. Audi hingegen ist eine reine Exportmarke und ist damit von dem neuen Steuergesetz unmittelbar betroffen.