Aus dem von Noch-Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) angekündigten „geordneten Rückführungs- und Abschiebeprogramm“ für die rund 100.000 Syrier in Österreich wird wohl nichts.
Diesem Vorhaben erteilte der für Migration zuständige ÖVP-EU-Migrationskommissar Magnus Brunner im Ö1-Morgenjournal eine klare Absage. Gefragt, was mit Karners-Abschiebeprogramm gemeint sei, sagte Brunner: Es gehe um freiwillige Rückführung. Brunner sprach diesbezüglich nicht einmal von Österreich, sondern von der Türkei, „von wo ich höre, dass viele freiwillig nach Syrien zurückkehren und beim Wiederaufbau helfen wollen“. Das könne man sofort angehen, meinte der EU-Kommissar. Bleibt nur die Frage, was man da angehen kann, wenn jemand ohnehin freiwillig zurückkehren möchte. Ihnen müsste lediglich das Flugticket bezahlt werden.
Fluchtgrund ist weggefallen
Was die ÖVP anscheinend nicht versteht, ist, dass jenen Syrern, die in Österreich um Asyl angesucht und das auch erhalten haben, Schutz auf Zeit gewährt wird. Also solange, bis es keinen Fluchtgrund mehr gibt. Und dieser ist bei vielen weggefallen, seit Syriens Diktator Baschar al-Assad gestürzt wurde und zehntausende Landsleute in Wien den Machtwechsel lautstark gefeiert hatten.
Rückführung nur leeres Versprechen
Die große Ankündigung von Karner, 100.000 Syrer geordnet zurückführen zu wollen, hatte also wieder einmal nur eine Lebensdauer einer Seifenblase. Die meisten Syrer, die in Österreich Asyl erhalten haben, werden wohl nicht freiwillig in ein Land zurückkehren wollen, wo noch Chaos herrscht und die Sozialleistungen weit weg vom österreichischen Niveau liegen.
Neue Flüchtlingswelle befürchtet
Weiters ist noch nicht abzusehen, ob nicht eine weitere Flüchtlingswelle Richtung Europa rollt. Das konnte auch EU-Kommissar Brunner nicht ausschließen, nachdem Islamisten die Macht in Syrien übernommen haben. In Österreich könnten sich dann Syrer treffen, die einerseits vor Assad und andererseits vor den Islamisten geflüchtet sind. Und auch sie werden dann unter dem Schutz der Verlierer-Ampel wohl wieder Asylstatus im Sinne eines Bleiberechts erhalten.