Ein 56-jähriger deutscher Spaziergänger wurde offenbar aus Spaß im kleinen Ort Hochdorf in Baden-Württemberg von einem Afghanen am helllichten Tag und auf offener Straße erstochen. Laut Polizei kannten sich Täter und Opfer nicht.

von Günther Strauß

Nahe einer Flüchtlingsunterkunft hat sich am Freitag in Hochdorf/Baden-Württemberg ein unfassbares Gewaltverbrechen ereignet. Ein 56-jähriger Spaziergänger aus Hochdorf wurde von einem 24-jährigen Afghanen am helllichten Tag und auf offener Straße erstochen – laut Polizei kannten sich Täter und Opfer nicht. 

Sie kannten sich nicht – der Afghane zückte ein Messer

Berichten zufolge begegneten sich die Männer gegen Mittag zufällig. Ob es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und dem Afghanen gekommen ist, ist unklar. Um 12.30 Uhr alarmierten Augenzeugen die Polizei und Rettungswagen. Als die Retter eintrafen, war es für den 56-Jährigen bereits zu spät, der Mann erlag noch am Tatort seinen schweren Stichverletzungen. Er wurde als Dorfbewohner identifiziert. 

Der Tatverdächtige flüchtete, versetzte die Dorfbewohner in Angst. Da sich laut Bild zufällig eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in der Nähe des Geschehens befand, waren schnell schwerbewaffnete und maskierte Einsatzkräfte mit Helmen und Schutzwesten im Ort unterwegs. Ein Polizeihubschrauber kreiste über dem 5000-Einwohner-Ort. Nach kurzer Fahndung konnten die Beamten den 24-Jährigen Afghanen auf dem Weg Richtung Notzingen/Wernau stellen und festnehmen. 

Keine Verbindung zur Asylunterkunft

Nach ersten Ermittlungen gibt es weder zwischen dem Opfer noch dem mutmaßlichen Täter eine Verbindung zur Flüchtlingsunterkunft in der Nähe des Tatorts. Es soll auch keine persönliche Beziehung zwischen den beiden Männern gegeben haben. Ein Polizeisprecher zu Bild: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestand zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer zuvor keinerlei Verbindung.“

Am heutigen Samstag wurde der Verdächtige dem Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an, nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl beantragt hatte.

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Von Veritatis

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