Die Bundestagsverwaltung hat einen Antrag der AfD bearbeitet und dabei Quellenverweise auf die Magazine Freilich und Sezession gestrichen. Begründung: Auf Berichterstattung “extremistisch eingestufter Medien” solle nicht Bezug genommen werden. Maßgeblich seien Einstufungen durch den Verfassungsschutz sowie das “Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands” (DÖW). Linksextreme Quellen scheinen währenddessen kein Problem zu sein.
Linksextreme Medien unproblematisch
Freilich wird vom DÖW – wie so ziemlich alle Medien abseits des Mainstream – als “rechtsextrem” eingeordnet, das Umfeld der Sezession taucht im deutschen Verfassungsschutzbericht unter “Rechtsextremismus” auf. Konsequent ist man dabei seitens der Bundestagsverwaltung aber nicht: In anderen Bundestags-Drucksachen wird regelmäßig die Tageszeitung Junge Welt als Quelle verwendet. Dabei ist die Lage eindeutig: Die Junge Welt wird seit Jahren im Verfassungsschutzbericht im Bereich Linksextremismus geführt. 2024 bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin diese Einordnung ausdrücklich.
Undurchsichtige Entscheidungen
Besonders problematisch ist, dass die angebliche interne Regel weder öffentlich zugänglich noch klar definiert ist. Es gibt keinen veröffentlichten Kriterienkatalog, keine klare Definition, ab wann eine “Einstufung” relevant ist und keine nachvollziehbare Begründung, warum manche Medien trotz Einstufung zitierfähig bleiben.
Ausgerechnet DÖW darf entscheiden
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch die Rolle des DÖW. Der steuerfinanzierte linke Privatverein wird selbst seit Jahren kritisiert – unter anderem wegen methodischer Mängel und des Vorwurfs manipulativer Arbeitsweisen, prominent thematisiert durch den Plagiatsgutachter Stefan Weber. Der hat erst unlängst aufgedeckt, wie die Berichte des DÖW zustande kommen – nämlich alles andere als wissenschaftlich unproblematisch.
Aufklärung zu Preisen für linksextreme Verlage
Inhaltlich bezog sich der gestrichene Quellenverweis auf einen Antrag mit dem Titel “Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen”. Ausgangspunkt der Anfrage waren Recherchen zu Verlagen, die trotz einer linksradikalen oder linksextremen Prägung ihrer Programme mit hohen staatlichen Fördergeldern über den Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet wurden. Der Antrag kritisiert insbesondere die Zusammensetzung der Jury.
Prämierte Verlage hatten demnach Bücher und Medien veröffentlicht, die positiv interpretierbare Bezüge zum historischen Kommunismus sowie zu kriminellem, gewalttätigem oder terroristischem Linksextremismus aufwiesen, teils auch mit sexualisierten Fetisch-Darstellungen.