In Wien haben die gleichen „Burschen“ beziehungsweise „jungen Männer“, die schon im Jahr 2023 die zwölfjährige Anna sexuell missbraucht haben, wieder ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Wobei, sprechen wir Klartext: Die „Burschen“ haben wieder ein Kind vergewaltigt. Damals wurden die „Burschen“ freigesprochen. Jetzt wurden sie nicht einmal mehr angeklagt.
Ein Kommentar von Chris Veber
Es ist was faul im Staate Österreich. Die Vergewaltiger der zwölfjährigen Anna wurden freigesprochen, weil das Kind angeblich in den Sex eingewilligt hatte und die „Burschen“ angeblich das Alter des Kindes nicht kannten. So weit, so unglaubwürdig. Und völlig irrelevant. Denn in Österreich ist Sex mit Kindern strafbar, bei Zwölfjährigen ohne jede Ausnahme.
Laut § 206 StGB (Beischlaf mit Unmündigen oder beischlafähnliche Handlungen) ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren zu bestrafen, wer mit Unmündigen Sex hat. Laut Alterstoleranzklausel (Abs. 4) bleibt der Sex straffrei, wenn der Altersunterschied max. 3 Jahre beträgt, das Kind mindestens 13 ist und keine schweren Folgen eintreten. Bei einem Opfer unter 13 Jahren gibt es keine Toleranz, die Tat ist immer strafbar. Wenn das Opfer längere Zeit missbraucht und erniedrigt wird, wie im Wiener Fall, dann ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren möglich. Bei den Tätern im Fall Anna, allesamt mit Migrationshintergrund, die teilweise 18 Jahre alt waren und das Opfer über längere Zeit vergewaltigt haben, wäre meiner bescheidenen Meinung nach also in jedem Fall eine lange Haftstrafe fällig gewesen. Statt des Freispruches.
Die gleichen Migranten haben jetzt in Wien wieder eine Zwölfjährige vergewaltigt. Dieses Mal wurden die „Burschen“ gar nicht erst vor Gericht gestellt, weil laut Staatsanwaltschaft Wien ein „strafrechtlich relevantes Verhalten nicht nachzuweisen“ gewesen sein soll. Trotz veröffentlichter Chatnachrichten, in denen die Zwölfjährige mit dem Tode bedroht wurde. Wahrscheinlich, wenn sie nicht tat, was die „jungen Männer“ wollten, oder zur Polizei gehen würde. Für mich wäre auch in diesem Fall sowohl eine Anklage als auch eine Verurteilung logisch gewesen.
Ich habe daher der StA Wien am 16. April folgende Anfrage gesendet:
Sehr geehrte Damen Bussek und Ziska, sehr geehrter Herr Vecsey,
nachdem Sie keine Auskünfte zu den Goldtransporten in die Ukraine geben wollen, möchten Sie eventuell Stellung dazu nehmen, wie es sein kann, dass im Falle des sexuellen Missbrauches einer Zwölfjährigen KEIN Verfahren eingeleitet wird?
Ist Sex mit Zwölfjährigen nicht generell strafbar? Wäre die „Einwilligung“ einer Zwölfjährigen aufgrund ihrer Unmündigkeit nicht nichtig? Reichen die veröffentlichten Morddrohungen nicht für ein Verfahren? Warum also wurde kein Verfahren und keine Verurteilung angestrebt? Sind diese „Burschen“ besonders schutzwürdig?
Wie beurteilt die StA die Botschaft, die sowohl an die „Burschen“ als auch an die Gesellschaft gesendet wird, dass der wiederholte (!) Missbrauch von Kindern (!) nicht verfolgt und bestraft wird? Geht die StA davon aus, dass diese „Burschen“ jetzt keine Kinder mehr vergewaltigen (nennen wir´s doch bitte beim Namen) und wenn ja, warum? Wenn nein, wie rechtfertigt die StA diese Gefährdung der Gesellschaft? Glaubt die StA, eine „bunte“ Gesellschaft muss es eben hinnehmen, wenn Kinder vergewaltigt werden?
https://www.krone.at/4083318
Ich ersuche um zeitnahe Antwort, auch Ihr Schweigen würde entsprechend gewürdigt werden,
mit besten Grüssen,
Chris Veber, freier Journalist, 6020 Innsbruck
Die StA Wien hat sich dazu bis jetzt nicht äußern wollen, daher interpretiere ich das Geschehen mal aus meiner Sicht.
Bei den „mutmaßlichen“ Kindervergewaltigern handelt es sich um „Burschen“ und „junge Männer“, die inzwischen wohl großteils volljährig sein dürften. Wenn die Altersangaben bei der Einreise nach Österreich stimmten. Es handelt sich ausnahmslos um Männer mit „Migrationshintergrund“ und wohl meist auch mit „Islamhintergrund“. Darum hat die Justiz wohl eine gewisse ideologische Beißhemmung den Tätern gegenüber. Man will ja nicht rassistisch und islamophob erscheinen oder Rassismus und Islamophobie fördern, indem man Verbrecher aburteilt, oder? Außerdem will man den „jungen Männern“ vielleicht nicht den weiteren Lebensweg verbauen. Der Lebens- und Leidensweg der Opfer ist offenbar egal.
In Deutschland ist man inzwischen so weit, dass Vergewaltigungen durch (meist muslimische) Asylanten nicht einmal mehr zur Anzeige gebracht werden, um keine Vorurteile gegen muslimische Asylanten zu fördern. Dieses perverse Denken hat sich offenbar auch in der österreichischen Justiz breitgemacht. Mit dem Effekt, dass die einheimischen Mädchen für vogelfrei erklärt werden.
Wenn die Täter wissen, sie können selbst junge Kinder vergewaltigen, ohne dafür mit Konsequenzen rechnen zu müssen, dann werden sie weiter Kinder vergewaltigen. Sie müssen nur sagen, das Kind wollte es ja so, und wer wusste schon, dass es sich um ein Kind handelt.
Eine Regierung, die Menschen ins Land lässt, die Kinder vergewaltigen, zeigt nicht „Menschlichkeit“ gegenüber den Asylanten. Sie ist unmenschlich der eigenen Bevölkerung gegenüber, den eigenen Kindern gegenüber.
Eine Justiz, die die Vergewaltiger von Kindern laufen lässt, zeigt nicht „Humanität“ gegenüber den Verbrechern, sie zeigt Inhumanität gegenüber den Opfern. Auch gegenüber den zukünftigen Opfern.
Allen Akteuren sollte inzwischen klar sein, dass es der Bevölkerung längst reicht. Wenn die Regierung und die Justiz das Volk nicht schützen und nicht für Gerechtigkeit und Strafe sorgen wollen, dann könnte die Bevölkerung in nicht allzu ferner Zukunft die Sache selbst in die Hand nehmen.
Die Grenzen müssen geschlossen, die Asylanten remigriert, die Verbrecher härtest bestraft werden. Im Übrigen brauchen wir eine „Klarnamenpflicht“, wenn über Verbrecher berichtet wird.