Beispiel Iran-Krieg: Wer Pedro Sánchez nicht folgt und ein Recht des Stärkeren akzeptiert, befördert eine Welt der Willkür und des ökonomischen wie moralischen Verfalls. Ein Essay August Pradettos von der Universität der Bundeswehr
Wenn die Basen der USA in der Golfregion durch eigene Schuld unter Druck stehen – wie sicher sind dann noch die wie hier in Asien?
Foto: Ezra Acayan/Getty Images
Allgegenwärtig ist der Begriff vom „Recht des Stärkeren“. Er taucht in der Beschreibung internationaler Konflikte ebenso auf wie in politischen Stellungnahmen zur Ukraine, zu Venezuela oder zum Iran. Doch bereits die Verwendung des Begriffs führt in die Irre. Ein solches Recht existiert nicht. Was als „Recht des Stärkeren“ bezeichnet wird, ist nichts anderes als illegitime Machtausübung.
Das geltende Recht ist eindeutig: Souveränität und territoriale Integrität von Staaten sind völkerrechtlich kodifiziert und von den Mitgliedern der Vereinten Nationen anerkannt. Ein Recht, das aus bloßer Stärke abgeleitet wird, findet sich in keinem Rechtsakt, keinem Gesetz und keinem völkerrechtlichen Kontext. Es ist weder verbindlich noch legitim. Wenn Akteure wie Wladimir Putin, Donald Trump oder Benjamin Netanjahu faktisch so handeln, als gäbe es ein solches Recht, dann setzen sie keinen Rechtsanspruch durch, sondern bedienen sich ökonomischer und militärischer Macht. Gerade darin liegt der entscheidende Punkt: Was nur mit Gewalt oder Erpressung durchgesetzt werden kann, das ist kein Recht.
Aus der Beschreibung der vom Recht entsorgten Verhältnisse wird Anpassung
Dennoch entfaltet die Gegenüberstellung von „Stärke des Rechts“ und „Recht des Stärkeren“ erhebliche politische Wirkung. Ursprünglich wurde sie verwendet, um einen normativen Gegensatz zu markieren: hier das Recht, dort seine Verletzung. In dieser Lesart ist der Verweis auf das „Recht des Stärkeren“ eine Warnung vor einem Rückfall in einen rechtlosen Zustand.
Zunehmend jedoch wird diese Gegenüberstellung anders gebraucht – nicht mehr kritisch, sondern beschreibend. Sie dient dann als Diagnose einer vermeintlichen Realität, der man sich anzupassen habe. Wenn aber das Recht als wirkungslos oder illusorisch dargestellt wird, sinkt die Bereitschaft, es zu verteidigen. Aus der Beschreibung wird Anpassung. Dies hat Folgen für den politischen Diskurs, weil der Eindruck entsteht, als stünden zwei gleichwertige Ordnungsprinzipien zur Wahl. Damit wird die Illegalität eines „Rechts des Stärkeren“ relativiert und beginnt der Übergang zu einem Rechtsnihilismus, der eine normative Ordnung untergräbt.
Carl Schmitt steht Pate
Theoretisch ist diese Tendenz eng verbunden mit der politischen Philosophie von Carl Schmitt (1888–1985). Der stellte die Idee einer allgemeinen, verbindlichen Rechtsordnung grundsätzlich infrage. Für ihn war Recht nicht primär ein System von Normen, sondern Ausdruck von Souveränität. Seine These: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Damit wird die Macht, Recht außer Kraft zu setzen, selbst zum Ursprung des Rechts.
In dieser Logik ist das „Recht des Stärkeren“ kein Missbrauch von Recht, sondern seine konsequente Form. Dass Schmitt diese Position in den Dienst des Nationalsozialismus stellte, zeigt die politische Tragweite dieser Denkweise. Dennoch wird er heute wieder verstärkt rezipiert – nicht nur in autoritären Systemen, auch in westlichen Debatten über Souveränität, Liberalismus und internationale Ordnung. Dies fällt nicht zufällig mit einer realpolitischen Entwicklung zusammen.
Fälle wie Afghanistan, Irak und Libyen taugen zum Paradigma
Nach dem Ende des Kalten Krieges entstand für kurze Zeit die Perspektive einer stärker regelbasierten internationalen Ordnung. Doch mit einer Phase der Unipolarität und militärischen Dominanz der USA setzte eine andere Dynamik ein. Die 2000er und 2010er Jahre stehen für ein neues Zeitalter des Interventionismus, wie die Kriege in Afghanistan, im Irak und in Libyen zeigten. Die wurden teils moralisch begründet – etwa mit dem Schutz von Menschenrechten gegenüber einer „Axis of Evil“ –, teils offen machtpolitisch legitimiert. Dabei wurden zentrale Prinzipien des Völkerrechts relativiert.
Souveränität und territoriale Integrität galten nicht mehr uneingeschränkt, sondern standen unter Vorbehalt politischer oder moralischer Bewertung. „Koalitionen der Willigen“ ersetzten institutionelle Legitimation. Die als „wars of choice“ bezeichneten Interventionen standen für ein völkerrechtswidriges Handeln, dessen Protagonisten darin keine Ausnahme, sondern ein politisches Instrument sahen. Dies blieb nicht ohne Konsequenzen.
Wenn Russland beim Ukraine-Krieg ähnlich argumentiert, wird dies als Bruch des Völkerrechts verurteilt. Illegale Interventionen Verbündeter aber wurden und werden als „vielleicht völkerrechtlich umstrittene“, aber verständliche Maßnahmen der Selbstverteidigung gerechtfertigt oder – wenn sie, wie in Afghanistan, im Irak oder in Libyen, im Desaster enden – zu „außenpolitischen Abenteuern“ verklärt. Gelegenheitslegalismus ersetzt universelle Normen des Völkerrechts.
Eine inhumane Rhetorik wird mit der Prophezeiung kollektiver Vernichtung verknüpft
Im Iran-Krieg zeigt sich das in zugespitzter Form. Anders als in früheren Konflikten versuchen Washington und Tel Aviv erst gar nicht, militärisches Handeln völkerrechtlich zu begründen. Konstruktionen wie präventive Selbstverteidigung oder humanitäre Intervention treten in den Hintergrund. Stattdessen dominiert eine Rhetorik offener Gewaltandrohung, die sich aus unverhüllter Machtanmaßung speist.
Eine inhumane Rhetorik wird mit der Prophezeiung kollektiver Vernichtung verknüpft. Diese Praxis und Rhetorik steigern Verunsicherung wie Bedrohungswahrnehmung und senden die fatale Botschaft, dass im Ernstfall nur Atomwaffen Sicherheit bieten. In Wirklichkeit ist auch dies ein Kurzschluss, weil solche Schlussfolgerungen die Aufrüstung wie nukleare Bestrebungen anheizen und sicherheitspolitische Risiken regional wie global erhöhen.
Andere politische Akteure wie Mitglieder der Regierung Merz sprechen von „Vernichtungskrieg“, wenn es um die russische Aggression gegen die Ukraine geht. Wenn aber die Lebensgrundlagen der Gaza-Bevölkerung zerstört werden oder das venezolanische Staatsoberhaupt deportiert wird, ist die Rede von „Komplexität“. Man vermeidet bewusst eine klare rechtliche Einordnung. Oder man beteiligt sich sogar selbst an der Destruktion fundamentaler rechtlicher Prinzipien.
Friedrich Merz lobte die illegalen Bombardements des Iran durch die israelische Luftwaffe im Juni 2025, weil so „die Drecksarbeit für uns alle“ erledigt würde. Solche Sprachmuster sind nicht nur geeignet, die Grenze zwischen Recht und Unrecht zu verwischen. Sie unterstützen eine Logik in der Außenpolitik, die auf Negierung fundamentaler Rechtsprinzipien und auf potenzielle Entgrenzung von Gewalt hinausläuft.
Die Sprache der „Kriegstüchtigkeit“ und „strategischen Dominanz“
Sprache schafft politische Realität. Wenn illegale Handlungen nicht mehr klar als solche benannt werden, verliert das Recht seine normative Orientierung. Was nicht eindeutig als Unrecht bezeichnet wird, erscheint als verhandelbar. Damit wächst die Bereitschaft, selbst von Normen abzuweichen. Der Nachahmungseffekt verstärkt die Dynamik: Aus einzelnen Verstößen wird ein Muster.
Wird das Völkerrecht angesichts dieser Entwicklung wirkungslos oder obsolet? Tatsächlich hält die Mehrheit der Staaten weiter an seinen Prinzipien fest, nicht zuletzt aus eigenem Interesse. Doch je mehr einflussreiche Akteure Normen relativieren, desto stärker gerät die gesamte Ordnung unter Druck. Es entsteht eine Lage, in der Recht formal gilt, faktisch aber an Bindungskraft verliert. Die langfristigen Folgen sind absehbar.
Wenn Recht nicht mehr als verbindliche Grundlage akzeptiert wird, tritt an seine Stelle eine Logik des Überlebenskampfes. Sicherheit wird dann primär militärisch definiert. Internationale Beziehungen erscheinen als Nullsummenspiel, in dem sich der Stärkere durchsetzt. Kooperation, Rüstungskontrolle und multilaterale Institutionen verlieren an Bedeutung. Dies korrespondiert mit einer veränderten politischen Sprache. Begriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ oder „strategische Dominanz“ rücken in den Vordergrund. Zugleich verblasst der Wille zu Deeskalation, institutioneller Einbindung und Vertrauensbildung.
Das klassische Sicherheitsdilemma bleibt bestehen
Militärische Konzepte wie Multi-Domain Strategy oder Prompt Global Strike stehen exemplarisch für eine Orientierung an umfassender Dominanz. Beide zielen darauf, durch integrierte und synchronisierte Kriegsführung in allen Domänen – Land, Luft, See, Kosmos, Cyberraum – weltweit binnen Minuten militärisch handlungsfähig zu sein. Dabei wird häufig übersehen, dass diese Logik selbst Unsicherheit produziert. Das klassische Sicherheitsdilemma bleibt bestehen: Aufrüstung erzeugt Bedrohungswahrnehmungen und führt zu Gegenreaktionen. Eine Spirale wachsender Unsicherheit ist die Folge. Die Beschreibung einer gefährlichen Welt wird so zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung.
Die Alternative zum Völkerrecht ist keine stabile Ordnung durch Stärke, sondern eine Welt der Willkür. In ihr entscheidet nicht Recht, sondern Macht. Die Alternative zum Völkerrecht sind nicht Stabilität und Sicherheit durch militärische Stärke, sondern die Dominanz derjenigen, die die größte Macht besitzen und sie für ihre Partikularinteressen einsetzen. Die Alternative zum Völkerrecht ist die Welt der Trumps, Netanjahus und Putins. Ob die sich durchsetzt, hängt indes keineswegs nur von diesen Akteuren ab, sondern maßgeblich vom Verhalten der internationalen Gemeinschaft.
Wenn Staaten sich zu Koalitionen der Rechtswilligen zusammenschließen, wenn sie wie etwa der spanische Premier Pedro Sánchez Völkerrechtsverstöße unabhängig vom Täter sanktionieren und sich zur Verteidigung bestehender Normen zusammenschließen – etwa durch die Verweigerung einer Nutzung militärischer Einrichtungen oder von Überflugrechten –, dann wird das Agieren von Rechtsbrechern nicht nur erschwert, sondern auch delegitimiert.
Der Abgesang auf das Völkerrecht ist Teil des Problems
Wahren die Rechtswilligen das Völkerrecht untereinander und gegenüber den Rechtsbrechern, dann gibt es eine Welt des Völkerrechts. Tun sie das nicht, dann haben die Rechtsbrecher freie Hand. Die wird es immer wieder geben, wie den Rechtsbruch an sich. Entscheidend dafür, wohin sich die internationalen Beziehungen entwickeln, ist das Verhalten der Mehrheit. Gerade für mittlere und kleinere Staaten ist dies von zentraler Bedeutung. Ihre Sicherheit hängt vor allem von funktionierenden Regeln ab. Die Vorstellung, Stabilität vorrangig durch militärische Stärke zu erreichen, ist für sie illusionär. Neben einer auf Streitkräfte gestützten Verteidigungsfähigkeit kann ihre Sicherheit nur durch eine funktionierende Rechtsordnung gewährleistet werden.
Daher ist der Abgesang auf das Völkerrecht Teil des Problems. Er untergräbt die Normen, die er für überholt erklärt. Trotz aller Defizite bleibt das Völkerrecht das Instrument zur Regelung internationaler Beziehungen. Es ist Voraussetzung für Sicherheit, wirtschaftliche Entwicklung und eine stabile politische Ordnung. Die Frage ist daher nicht, ob das „Recht des Stärkeren“ gilt. Es gilt nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob das Recht politisch und sprachlich so behandelt wird, als ob es gelten würde. Nicht zuletzt davon hängt ab, ob sich die internationale Ordnung weiter Richtung Machtmissbrauch entwickelt oder der geltenden Rechtsordnung den gebotenen Respekt zollt.
August Pradetto ist em. Professor der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg.
Eine Langfassung dieses Essays wird in der Mai-Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ veröffentlicht.
chtausübung.Das geltende Recht ist eindeutig: Souveränität und territoriale Integrität von Staaten sind völkerrechtlich kodifiziert und von den Mitgliedern der Vereinten Nationen anerkannt. Ein Recht, das aus bloßer Stärke abgeleitet wird, findet sich in keinem Rechtsakt, keinem Gesetz und keinem völkerrechtlichen Kontext. Es ist weder verbindlich noch legitim. Wenn Akteure wie Wladimir Putin, Donald Trump oder Benjamin Netanjahu faktisch so handeln, als gäbe es ein solches Recht, dann setzen sie keinen Rechtsanspruch durch, sondern bedienen sich ökonomischer und militärischer Macht. Gerade darin liegt der entscheidende Punkt: Was nur mit Gewalt oder Erpressung durchgesetzt werden kann, das ist kein Recht.Aus der Beschreibung der vom Recht entsorgten Verhältnisse wird AnpassungDennoch entfaltet die Gegenüberstellung von „Stärke des Rechts“ und „Recht des Stärkeren“ erhebliche politische Wirkung. Ursprünglich wurde sie verwendet, um einen normativen Gegensatz zu markieren: hier das Recht, dort seine Verletzung. In dieser Lesart ist der Verweis auf das „Recht des Stärkeren“ eine Warnung vor einem Rückfall in einen rechtlosen Zustand.Zunehmend jedoch wird diese Gegenüberstellung anders gebraucht – nicht mehr kritisch, sondern beschreibend. Sie dient dann als Diagnose einer vermeintlichen Realität, der man sich anzupassen habe. Wenn aber das Recht als wirkungslos oder illusorisch dargestellt wird, sinkt die Bereitschaft, es zu verteidigen. Aus der Beschreibung wird Anpassung. Dies hat Folgen für den politischen Diskurs, weil der Eindruck entsteht, als stünden zwei gleichwertige Ordnungsprinzipien zur Wahl. Damit wird die Illegalität eines „Rechts des Stärkeren“ relativiert und beginnt der Übergang zu einem Rechtsnihilismus, der eine normative Ordnung untergräbt.Carl Schmitt steht PateTheoretisch ist diese Tendenz eng verbunden mit der politischen Philosophie von Carl Schmitt (1888–1985). Der stellte die Idee einer allgemeinen, verbindlichen Rechtsordnung grundsätzlich infrage. Für ihn war Recht nicht primär ein System von Normen, sondern Ausdruck von Souveränität. Seine These: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Damit wird die Macht, Recht außer Kraft zu setzen, selbst zum Ursprung des Rechts.In dieser Logik ist das „Recht des Stärkeren“ kein Missbrauch von Recht, sondern seine konsequente Form. Dass Schmitt diese Position in den Dienst des Nationalsozialismus stellte, zeigt die politische Tragweite dieser Denkweise. Dennoch wird er heute wieder verstärkt rezipiert – nicht nur in autoritären Systemen, auch in westlichen Debatten über Souveränität, Liberalismus und internationale Ordnung. Dies fällt nicht zufällig mit einer realpolitischen Entwicklung zusammen.Fälle wie Afghanistan, Irak und Libyen taugen zum ParadigmaNach dem Ende des Kalten Krieges entstand für kurze Zeit die Perspektive einer stärker regelbasierten internationalen Ordnung. Doch mit einer Phase der Unipolarität und militärischen Dominanz der USA setzte eine andere Dynamik ein. Die 2000er und 2010er Jahre stehen für ein neues Zeitalter des Interventionismus, wie die Kriege in Afghanistan, im Irak und in Libyen zeigten. Die wurden teils moralisch begründet – etwa mit dem Schutz von Menschenrechten gegenüber einer „Axis of Evil“ –, teils offen machtpolitisch legitimiert. Dabei wurden zentrale Prinzipien des Völkerrechts relativiert.Souveränität und territoriale Integrität galten nicht mehr uneingeschränkt, sondern standen unter Vorbehalt politischer oder moralischer Bewertung. „Koalitionen der Willigen“ ersetzten institutionelle Legitimation. Die als „wars of choice“ bezeichneten Interventionen standen für ein völkerrechtswidriges Handeln, dessen Protagonisten darin keine Ausnahme, sondern ein politisches Instrument sahen. Dies blieb nicht ohne Konsequenzen.Wenn Russland beim Ukraine-Krieg ähnlich argumentiert, wird dies als Bruch des Völkerrechts verurteilt. Illegale Interventionen Verbündeter aber wurden und werden als „vielleicht völkerrechtlich umstrittene“, aber verständliche Maßnahmen der Selbstverteidigung gerechtfertigt oder – wenn sie, wie in Afghanistan, im Irak oder in Libyen, im Desaster enden – zu „außenpolitischen Abenteuern“ verklärt. Gelegenheitslegalismus ersetzt universelle Normen des Völkerrechts.Eine inhumane Rhetorik wird mit der Prophezeiung kollektiver Vernichtung verknüpftIm Iran-Krieg zeigt sich das in zugespitzter Form. Anders als in früheren Konflikten versuchen Washington und Tel Aviv erst gar nicht, militärisches Handeln völkerrechtlich zu begründen. Konstruktionen wie präventive Selbstverteidigung oder humanitäre Intervention treten in den Hintergrund. Stattdessen dominiert eine Rhetorik offener Gewaltandrohung, die sich aus unverhüllter Machtanmaßung speist.Eine inhumane Rhetorik wird mit der Prophezeiung kollektiver Vernichtung verknüpft. Diese Praxis und Rhetorik steigern Verunsicherung wie Bedrohungswahrnehmung und senden die fatale Botschaft, dass im Ernstfall nur Atomwaffen Sicherheit bieten. In Wirklichkeit ist auch dies ein Kurzschluss, weil solche Schlussfolgerungen die Aufrüstung wie nukleare Bestrebungen anheizen und sicherheitspolitische Risiken regional wie global erhöhen.Andere politische Akteure wie Mitglieder der Regierung Merz sprechen von „Vernichtungskrieg“, wenn es um die russische Aggression gegen die Ukraine geht. Wenn aber die Lebensgrundlagen der Gaza-Bevölkerung zerstört werden oder das venezolanische Staatsoberhaupt deportiert wird, ist die Rede von „Komplexität“. Man vermeidet bewusst eine klare rechtliche Einordnung. Oder man beteiligt sich sogar selbst an der Destruktion fundamentaler rechtlicher Prinzipien.Friedrich Merz lobte die illegalen Bombardements des Iran durch die israelische Luftwaffe im Juni 2025, weil so „die Drecksarbeit für uns alle“ erledigt würde. Solche Sprachmuster sind nicht nur geeignet, die Grenze zwischen Recht und Unrecht zu verwischen. Sie unterstützen eine Logik in der Außenpolitik, die auf Negierung fundamentaler Rechtsprinzipien und auf potenzielle Entgrenzung von Gewalt hinausläuft.Die Sprache der „Kriegstüchtigkeit“ und „strategischen Dominanz“Sprache schafft politische Realität. Wenn illegale Handlungen nicht mehr klar als solche benannt werden, verliert das Recht seine normative Orientierung. Was nicht eindeutig als Unrecht bezeichnet wird, erscheint als verhandelbar. Damit wächst die Bereitschaft, selbst von Normen abzuweichen. Der Nachahmungseffekt verstärkt die Dynamik: Aus einzelnen Verstößen wird ein Muster.Wird das Völkerrecht angesichts dieser Entwicklung wirkungslos oder obsolet? Tatsächlich hält die Mehrheit der Staaten weiter an seinen Prinzipien fest, nicht zuletzt aus eigenem Interesse. Doch je mehr einflussreiche Akteure Normen relativieren, desto stärker gerät die gesamte Ordnung unter Druck. Es entsteht eine Lage, in der Recht formal gilt, faktisch aber an Bindungskraft verliert. Die langfristigen Folgen sind absehbar.Wenn Recht nicht mehr als verbindliche Grundlage akzeptiert wird, tritt an seine Stelle eine Logik des Überlebenskampfes. Sicherheit wird dann primär militärisch definiert. Internationale Beziehungen erscheinen als Nullsummenspiel, in dem sich der Stärkere durchsetzt. Kooperation, Rüstungskontrolle und multilaterale Institutionen verlieren an Bedeutung. Dies korrespondiert mit einer veränderten politischen Sprache. Begriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ oder „strategische Dominanz“ rücken in den Vordergrund. Zugleich verblasst der Wille zu Deeskalation, institutioneller Einbindung und Vertrauensbildung.Das klassische Sicherheitsdilemma bleibt bestehenMilitärische Konzepte wie Multi-Domain Strategy oder Prompt Global Strike stehen exemplarisch für eine Orientierung an umfassender Dominanz. Beide zielen darauf, durch integrierte und synchronisierte Kriegsführung in allen Domänen – Land, Luft, See, Kosmos, Cyberraum – weltweit binnen Minuten militärisch handlungsfähig zu sein. Dabei wird häufig übersehen, dass diese Logik selbst Unsicherheit produziert. Das klassische Sicherheitsdilemma bleibt bestehen: Aufrüstung erzeugt Bedrohungswahrnehmungen und führt zu Gegenreaktionen. Eine Spirale wachsender Unsicherheit ist die Folge. Die Beschreibung einer gefährlichen Welt wird so zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung.Die Alternative zum Völkerrecht ist keine stabile Ordnung durch Stärke, sondern eine Welt der Willkür. In ihr entscheidet nicht Recht, sondern Macht. Die Alternative zum Völkerrecht sind nicht Stabilität und Sicherheit durch militärische Stärke, sondern die Dominanz derjenigen, die die größte Macht besitzen und sie für ihre Partikularinteressen einsetzen. Die Alternative zum Völkerrecht ist die Welt der Trumps, Netanjahus und Putins. Ob die sich durchsetzt, hängt indes keineswegs nur von diesen Akteuren ab, sondern maßgeblich vom Verhalten der internationalen Gemeinschaft.Wenn Staaten sich zu Koalitionen der Rechtswilligen zusammenschließen, wenn sie wie etwa der spanische Premier Pedro Sánchez Völkerrechtsverstöße unabhängig vom Täter sanktionieren und sich zur Verteidigung bestehender Normen zusammenschließen – etwa durch die Verweigerung einer Nutzung militärischer Einrichtungen oder von Überflugrechten –, dann wird das Agieren von Rechtsbrechern nicht nur erschwert, sondern auch delegitimiert.Der Abgesang auf das Völkerrecht ist Teil des ProblemsWahren die Rechtswilligen das Völkerrecht untereinander und gegenüber den Rechtsbrechern, dann gibt es eine Welt des Völkerrechts. Tun sie das nicht, dann haben die Rechtsbrecher freie Hand. Die wird es immer wieder geben, wie den Rechtsbruch an sich. Entscheidend dafür, wohin sich die internationalen Beziehungen entwickeln, ist das Verhalten der Mehrheit. Gerade für mittlere und kleinere Staaten ist dies von zentraler Bedeutung. Ihre Sicherheit hängt vor allem von funktionierenden Regeln ab. Die Vorstellung, Stabilität vorrangig durch militärische Stärke zu erreichen, ist für sie illusionär. Neben einer auf Streitkräfte gestützten Verteidigungsfähigkeit kann ihre Sicherheit nur durch eine funktionierende Rechtsordnung gewährleistet werden.Daher ist der Abgesang auf das Völkerrecht Teil des Problems. Er untergräbt die Normen, die er für überholt erklärt. Trotz aller Defizite bleibt das Völkerrecht das Instrument zur Regelung internationaler Beziehungen. Es ist Voraussetzung für Sicherheit, wirtschaftliche Entwicklung und eine stabile politische Ordnung. Die Frage ist daher nicht, ob das „Recht des Stärkeren“ gilt. Es gilt nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob das Recht politisch und sprachlich so behandelt wird, als ob es gelten würde. Nicht zuletzt davon hängt ab, ob sich die internationale Ordnung weiter Richtung Machtmissbrauch entwickelt oder der geltenden Rechtsordnung den gebotenen Respekt zollt.